Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Urheberrecht bei ersteigerten Kunstbildern

Dies ist eine Diskussion zu Urheberrecht bei ersteigerten Kunstbildern innerhalb des Forums Urheberrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 11.03.2011, 15:47
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 6
Keine Wertung, Nürnberg hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nürnberg hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nürnberg hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nürnberg hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nürnberg hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nürnberg hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nürnberg hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nürnberg hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nürnberg hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nürnberg hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Urheberrecht bei ersteigerten Kunstbildern

Hallo Juraforumnisten,

ich habe da so eine allgemeine Frage zu Urheberrecht. Wenn ein Künster, eine Galerie oder Privatperson ein Bild (gemaltes kein Kunstdruck) im Internet oder Ebay verkauft, darf man dann das Bild weiterverkaufen oder werden dabei die Urheberrechte verletzt?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 11.03.2011, 16:36
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2004
Beiträge: 6.946
95% positive Bewertungen (6946 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6946 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6946 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6946 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6946 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6946 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6946 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6946 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6946 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6946 Beiträge, 551 Bewertungen)  
AW: Urheberrecht bei ersteigerten Kunstbildern

Zitat:
Zitat von Nürnberg Beitrag anzeigen
Hallo Juraforumnisten,

ich habe da so eine allgemeine Frage zu Urheberrecht. Wenn ein Künster, eine Galerie oder Privatperson ein Bild (gemaltes kein Kunstdruck) im Internet oder Ebay verkauft, darf man dann das Bild weiterverkaufen oder werden dabei die Urheberrechte verletzt?
M. E. dürfte hier Erschöpfung eingetreten sein, sodass es weiterveräußert werden kann.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Urheberrecht Computerrecht / EDV-Recht 20.02.2011 00:34
Rückwirkende Anfechtung Kaufvertrag Internet Auktion, Herausgabe von ersteigerten Artikeln Internetrecht 27.10.2010 14:41
Käufer bezahlt ersteigerten Artikel nicht Internetrecht 17.03.2007 19:09
"Zitieren" von Kunstbildern Medienrecht und Presserecht 22.02.2006 08:34
"Zitieren" von Kunstbildern Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 20.02.2006 18:00





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Urheberrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN