Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Urheberrecht bei DJ Mixtapes

Dies ist eine Diskussion zu Urheberrecht bei DJ Mixtapes innerhalb des Forums Urheberrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 02.04.2011, 09:17
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2010
Alter: 25
Beiträge: 4
Keine Wertung, viisas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, viisas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, viisas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, viisas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, viisas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, viisas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, viisas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, viisas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, viisas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, viisas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Urheberrecht bei DJ Mixtapes

Hallo,

ich bin seit längerem auf der Suche nach einer konkreten Antwort auf meine Frage, aber leider war sich niemand wirklich sicher, ich hoffe hier kennt sich jemand aus.

Nehmen wir an ein junger, aufstrebender DJ mixt aus seiner MP3-Sammlung, legal erworbener Musiktitel, 30 min. Mixtapes und möchte diese gerne zu Promozwecken auf seiner Internetseite oder als iTunes Podcast veröffentlichen.

Wäre es legal die Tapes im Internet zu veröffentlichen sofern keine kommerziellen Zwecke verfolgt werden oder müsste sich der DJ vorab Genehmigungen der Urheber bzw. der GEMA einholen?

Danke und viele Grüße,

Christoph
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 02.04.2011, 13:54
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 2.209
97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)  
AW: Urheberrecht bei DJ Mixtapes

Zitat:
Zitat von viisas Beitrag anzeigen
DJ [ stellt ] ein Werk der Musikkunst ( von 30 Minuten Dauer ) her.
Ein Künstler darf ein Kunstwerk, das er unter Benutzung der Werke anderer Künstler erschaffen hat, auch ohne deren Genehmigung ( sogar gegen ihren Willen ) veröffentlichen und verwerten ( etwa per Verkauf von Kopien, per Download-Angebot ... ) - vorausgesetzt, hat sein eigenes Kunstwerk in "freier Benutzung" der anderen Kunstwerke erschaffen:

§ 24 UrhG
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.

Für Musik-Künstler gilt das nicht:

---> Wenn in dem zusammengemixten "DJ-Tape" die Melodien der benutzen urheberrechtlich geschützten Musiktitel wiedererkennbar sind, dann darf das DJ-Tape nicht ohne die Zustimmung der Rechteinhaber veröffentlicht oder verwertet werden, d.h. ein "Anbieten zum Download per Internet" im Sinne von § 19a UhrG wäre genehmigungsbedürftig.

Zitat:
sofern keine kommerziellen Zwecke verfolgt werden
Ein Rechteinhaber kann grundsätzlich gegen ungenehmigte, jedoch zustimungsbedürftige Verwertungshandlungen vorgehen, selbst wenn mit ihnen keine kommerziellen Zwecke verfolgt würden.

11
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 03.04.2011, 05:16
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.532
96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)  
AW: Urheberrecht bei DJ Mixtapes

Wenn die Werke, die Musikstücke, beim Mixen des Mixtapes aber gar nicht bearbeitet oder umgestaltet wurde laut § 23 UrHG, dann greift auch die Einschränkung des § 24 UrHG durch dessen Absatz 2 nicht!

Also dann nicht, wenn die Werke nicht gescratscht oder overdubbed oder sonstwie verändert wurden, sondern lediglich branchenüblich gekürzt - wobei auch das branchenübliche Übersprechen durch den DJ ("Und hier der neueste Hit von ...") branchenüblich erlaubt sein sollte. Dann nämlich wäre keine Zustimmung des Urhebers erforderlich und die Zustimmung sonstiger Rechteinhaber auch nicht, falls die Werke von der gema.de vertreten werden. Dann wäre lediglich eine Anmeldung bei der GEMA nötig vor dem Senden oder Bereitstellen via Internet.

Will man sein Mix-Werk aber lediglich ein paar engen Bekannten vorstellen oder einem einzigen Produzenten/Talentscout auf einmal (z. B. genügend gesichert durch ein Passwort), dann sollte das erlaubt sein mangels einer "Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit" laut § 15 UrHG:

"(3) Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist."

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten!
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 05.04.2011, 19:41
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2010
Alter: 25
Beiträge: 4
Keine Wertung, viisas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, viisas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, viisas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, viisas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, viisas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, viisas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, viisas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, viisas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, viisas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, viisas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Urheberrecht bei DJ Mixtapes

Vielen Dank für eure Antworten.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
dj, gema, internet, urheberrecht

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Urheberrecht Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 01.04.2011 07:53
Urheberrecht Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 16.03.2011 22:19
Urheberrecht Computerrecht / EDV-Recht 20.02.2011 00:34
Urheberrecht bei Mixtapes Urheberrecht 26.07.2007 21:11
Urheberrecht Internetrecht 15.06.2005 08:07





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Urheberrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN