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Urheberrecht bei Digitalisierung?

Dies ist eine Diskussion zu Urheberrecht bei Digitalisierung? innerhalb des Forums Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.09.2011, 01:12
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Urheberrecht bei Digitalisierung?

Hallo zusammen,

wie verhält es sich eigentlich mit dem Urheberrecht, wenn Firma xy legal einen alten Film (Zelluloid-Filmrolle) digitalisiert hat und diesen nun auf DVD vertreibt.
Hat die Firma xy ein (Urheber)Recht auf dieser Digitalisierung?

Der Urheber des Filmes hat der Firma zuvor ein Vertriebsrecht eingeräumt, die Firma aber natürlich einiges an Geld für die Digitalisierung investiert...

Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 26.09.2011, 12:27
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AW: Urheberrecht bei Digitalisierung?

Zitat:
Zitat von SabineEngelhart Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

wie verhält es sich eigentlich mit dem Urheberrecht, wenn Firma xy legal einen alten Film (Zelluloid-Filmrolle) digitalisiert hat und diesen nun auf DVD vertreibt.
Was soll "legal" hier bedeuten? Die Schutzfrist ist schon abgelaufen?
Zitat:
Hat die Firma xy ein (Urheber)Recht auf dieser Digitalisierung?

Der Urheber des Filmes hat der Firma zuvor ein Vertriebsrecht eingeräumt, die Firma aber natürlich einiges an Geld für die Digitalisierung investiert...

Danke
Die Digitalisierung darf grundsätzlich nur mit Zustimmung des Urhebers/Rechteinhabers erfolgen. Und der kann dafür natürlich Bedingungen nach seinem Gusto stellen.

Darüber hinaus:

An zweidimensionalen fotografischen Reproduktionen gibt es kein eigenes Urheberrecht des Reprofotografen, solche Repros sind nicht urheberrechtlich geschützt. (Obwohl ihre Herstellung, wenn die Qualität stimmen soll, viel Arbeit und Können erfordert.)

Die Digitalisierung eines analogen Films ist technisch mit der Reprofotografie gleichzusetzen, insofern dürfte hier meiner Einschätzung nach ebenfalls kein eigenes Urheberrecht des Digitalisierers entstehen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 26.09.2011, 20:41
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AW: Urheberrecht bei Digitalisierung?

Danke. Schade.

Legal = vertraglich mit dem Urheberrechtsinhaber vereinbart, sprich er hat Geld dafür bekommen.
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  #4 (permalink)  
Alt 26.09.2011, 23:15
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AW: Urheberrecht bei Digitalisierung?

Zitat:
Zitat von SabineEngelhart Beitrag anzeigen
Hat die Firma xy ein (Urheber)Recht auf dieser Digitalisierung?
Es wäre denkbar, daß das Unternehmen xy einem Konkurrenten eine unlautere Übernahme des Ergebnisses seiner Wettbewerbsleistung ( = Digitalisieren ) wettbewerbsrechtlich untersagen könnte.

An dem Digitalisierungs-Erzeugnis stehen dem "Digitalisierer" jedoch keine Rechte unter dem Gesichtspunk einer persönlich-geistigen Werkschöpfung zu.

---> Wenn ein konkurrierendes Digitalisierungs-Unternehmen das Erzeugnis als "seines" ausgeben würde, dann hätte xy zwar mangels (Kunst-)Werk-Charakters des Erzeugnisses keine urheberrechtliche Handhabe, könnte sich möglicherweise aber wegen unlauterer Leistungsübernahme zur Wehr setzen.

11
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Alt 30.09.2011, 00:20
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AW: Urheberrecht bei Digitalisierung?

Danke für deine Antwort!
Wie würde das in der Praxis aussehen, auch über die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtung / Abmahnung?
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  #6 (permalink)  
Alt 30.09.2011, 08:16
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AW: Urheberrecht bei Digitalisierung?

Zitat:
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Danke für deine Antwort!
Wie würde das in der Praxis aussehen, auch über die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtung / Abmahnung?
Das sollte man einem Fachanwalt für Medienrecht überlassen.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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