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Urheberrecht auf Namen aus Mythen?

Dies ist eine Diskussion zu Urheberrecht auf Namen aus Mythen? innerhalb des Forums Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.12.2011, 17:09
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Urheberrecht auf Namen aus Mythen?

Hi,
ich wollte nur mal Nachfragen wie es mit den Urheberrechten an fiktive Figuren aussieht. Könnte ein Programmierer hingehen und Namen wie "Gilgamesh", "König Arthus", "Faust" usw für sein eigen erstelltes Computerspiel benutzen? Also auch damit Geld verdienen? Wie sieht die Rechtslage aus, könnte man diesem Programmier wegen Urheberrechtsverletzung verklagen?
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  #2 (permalink)  
Alt 22.12.2011, 21:57
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AW: Urheberrecht auf Namen aus Mythen?

Wenn wir uns §2 Abs. 2 UrhG anschauen, dann muß man die letzte Frage mit nein beantworten!

Zitat §2(2) UrhG: "Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen."
__________________
"Es gibt zwei Arten von Weltgeschichte: die eine ist die offizielle, verlogene, für den Schulunterricht bestimmte. Die andere ist die geheime Geschichte, welche die wahren Ursachen der Ereignisse birgt" Honoré de Balzac
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  #3 (permalink)  
Alt 22.12.2011, 22:09
V.I.P.
 
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AW: Urheberrecht auf Namen aus Mythen?

Zitat:
Zitat von Hendrik-vZ Beitrag anzeigen
Wenn wir uns §2 Abs. 2 UrhG anschauen, dann muß man die letzte Frage mit nein beantworten!

Zitat §2(2) UrhG: "Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen."
Und ein Name ist ohnehin kein "Werk" im Sinne des UrhG.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #4 (permalink)  
Alt 23.12.2011, 17:10
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AW: Urheberrecht auf Namen aus Mythen?

Ich will das Spiel haben!
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  #5 (permalink)  
Alt 23.12.2011, 20:43
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AW: Urheberrecht auf Namen aus Mythen?

Zitat:
Zitat von Inukai Beitrag anzeigen
ich wollte nur mal Nachfragen wie es mit den Urheberrechten an fiktive Figuren aussieht.
An erfundenen Figuren kann ein Urheberrecht bestehen. Ein anderer Schriftsteller dürfte dieselben Figuren - selbst unter einem anderen Namen - nicht verwenden:

"Wenn die in einem urheberrechtlich geschützten Roman erzählte Geschichte unter Übernahme wesentlicher, charakteristischer Romangestalten fortgeschrieben wird, kann eine freie Benutzung nur unter ganz besonderen Umständen angenommen werden."
BGH, 9.4.1999, Az.: I ZR 65/96

Zitat:
Könnte ein Programmierer hingehen und Namen wie "Gilgamesh", "König Arthus", "Faust" usw für sein eigen erstelltes Computerspiel benutzen?
Ungefähr ja.

Zitat:
könnte man diesem Programmier wegen Urheberrechtsverletzung verklagen?
Dazu müßte er irgendetwas urheberrechtlich geschütztes benutzt haben:

Hat er eine (urheberrechtlich geschützte) "Story" eines anderen Computerspiels übernommen, und den Gestalten "nur" andere Namen ( "Faust" usw. ) gegeben?

Oder er müßte diese Namen als "Titel" seines Computerspiels benutzt haben, wobei es bereits verwechselbar ähnliche andrere Computerspiel-Titel gibt:

Wenn Firma A ihr Autorennen-Computerspiel "König Arthur" genannt hat, dann könnte sie Firma B die Benutzung eines Computerspiel-Titels "König Arthus" für ein Computerspiel desselben Genres untersagen.

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