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Urhberrecht in Foren

Dies ist eine Diskussion zu Urhberrecht in Foren innerhalb des Forums Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.03.2011, 10:10
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Urhberrecht in Foren

Folgender fiktiver Fall:

Man schreibt in Foren diverse Texte. In den Regeln steht ausdrücklich, dass die Texte auch bei Zitaten nicht kopiert werden dürfen.
Nun kann es Witzbolde geben, die diese Texte nicht nur kopieren, sondern total verunstalten und dann zum Gaudium in ein anders Forum einstellen und dabei auch noch den Echtnamen des Urhebers nennen.
Kann man dagegen etwas unternehmen?

Geändert von Juraforum (16.03.2011 um 10:29 Uhr). Grund: Bitte nur fiktive Texte diskutieren!
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  #2 (permalink)  
Alt 12.03.2011, 15:52
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AW: Urhberrecht in Foren

Den Betreiber des Forums darauf aufmerksam machen und gegebenenfalls auffordern, die Beiträge zu entfernen und die Nutzer zu ermahnen oder im schwerwiegenden Fall zu sperren.

Sollte die Abänderung des Textes zu einer Straftat nach § 187 StGB führen, halte ich eine Anzeige für angemessen.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.03.2011, 21:54
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AW: Urhberrecht in Foren

Zitat:
Zitat von Benbulben Beitrag anzeigen
Man schreibt in Foren diverse Texte. In den Regeln steht ausdrücklich, dass die Texte auch bei Zitaten nicht kopiert werden dürfen.
Da kann man viel reinschreiben in Regeln - mehr als rausfliegen aus dem Forum wird man anlässlich eines Verstoßes dagegen nicht. Da die Gesetze über den Forenregeln stehen.

Denn jedem Bürger ist es erlaubt, in den engen Grenzen des "§ 51 Zitate" auch aus urheberrechtlich geschützen Werken zu zitieren.

Zitat:
Nun kann es Witzbolde geben, die diese Texte nicht nur kopieren, sondern total verunstalten und dann zum Gaudium in ein anders Forum einstellen und dabei auch noch den Echtnamen des Urhebers nennen.
Kann man dagegen etwas unternehmen?
Jeder Bürger hat das Recht, die Texte anderer Bürger nicht nur zu zitieren, sondern auch zu parodieren, zu persiflieren, zu verspotten usw.

Das macht Harald Schmidt sogar im Ersten, und Oliver Pocher bei SAT 1. Und Stefan Raab auf Pro 7. Und 27 Comedy-Nasen bei RTL - von Dieter Bohlen ganz zu schweigen.

Passt einem das nicht - denn auch hier gibt es eine Grenze -, dann kann man beim Zivilgericht klagen auf Unterlassung und Schadensersatz (z. B. Schmerzensgeld) und beim Strafgericht wegen einer möglichen Straftat (bzw. den Staatsanwalt anklagen lassen). (§ 185 Beleidigung § 186 Üble Nachrede § 187 Verleumdung)

Die Grenze des erlaubten an Spott, Hohn, Inronie und Sarkasmus ist dann erreicht, wenn das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Opfers stärker angegriffen wurde als das im Grunde genau so wertvolle und geschützte Grundrecht des Angreifers auf Meinungsfreiheit laut Artikel 5 Grundgesetz.

Unterlassung und Schmerzensgeld gab es für manche, nicht für alle Beteiligte am Ende in diesem ähnlichen Fall.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #4 (permalink)  
Alt 15.03.2011, 18:14
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AW: Urhberrecht in Foren

Lieber Gerd,
herzlichen Dank für diese ausgezeichneten Ausführungen.
Best wishes
Benbulben
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  #5 (permalink)  
Alt 15.03.2011, 19:15
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AW: Urhberrecht in Foren

Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin Beitrag anzeigen
Da kann man viel reinschreiben in Regeln - mehr als rausfliegen aus dem Forum wird man anlässlich eines Verstoßes dagegen nicht. Da die Gesetze über den Forenregeln stehen.
Darf ich das so verstehen, dass man sich an die Forenregeln nicht halten muß???
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  #6 (permalink)  
Alt 16.03.2011, 00:27
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AW: Urhberrecht in Foren

Müssen wegen was? Um nicht rauszufliegen, um nicht gesperrt zu werden als aktiver Nutzer, als Poster, muss man sich an die Forenregeln halten.

Um keine Geld- oder Gefängnisstrafe zu erhalten, muss man das nicht. Auch nicht, um nicht für angerichteten Schaden aufkommen zu müssen. Denn dafür sind nicht die Forenregeln zuständig, sondern die Gesetze und die Gerichte.

Ausnahme: Wenn eine Vertragsstrafe vereinbart worden war für einen Verstoß gegen die Forenregeln. Dann ist in der Regel ohne Nachweis eines Schadens (wie er sonst nötig ist, um Schadensersatz zu erhalten) die Strafe fällig, wenn der Verstoß eintritt.

Ausnahmen:

- "Ist eine Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, kann sie nach § 343 BGB durch Urteil herabgesetzt werden. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner ein Kaufmann ist und die Vertragsstrafe im Betrieb seines Handelsgewerbes versprochen hat (§ 348 HGB)." (ebenda)

- "Eine Formularklausel, durch die sich der Vermieter im Mietvertrag eine Vertragsstrafe vom Mieter versprechen lässt, ist nach § 555 BGB unwirksam. Dies gilt allerdings nur im Wohnraummietrecht." (ebd.)

- Anfechtbarkeit und Unwirksamkeit von Willenserklärungen

- Unwirksamkeit von Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

So verlangt derzeit offenbar der Veranstalter eines Nackt-Chatrooms vereinbarte Vertragsstrafen von 5.000,- von Leuten, die beim Chatten mit ihren Genitalien spielen - wobei sie offenbar hie und da dazu animiert wurden, womöglich von Helfern des Veranstalers. Ob solche Vertragsstrafen trotz Vereinbarung, z. B. durch Annahme von Forenregeln, durchsetzbar sind, wird sich zeigen.

Der russische Anbieter eines Chat-Roulettes hingegen schmeißt solche Nutzer einfach raus - der will offenbar nicht abzocken bei denen, sondern nur eine weiße Weste haben für potentielle Werbekunden.

Aber auch nicht jeder Rausschmiss aus einem Forum ist rechtens, wurde wohl hie und da geurteilt, wie ich vergessenen Quellen entnahm.

Gruß aus Berlin, Gerd
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