Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Urbersituation von nachgezeichneten Fotos Architektur

Dies ist eine Diskussion zu Urbersituation von nachgezeichneten Fotos Architektur innerhalb des Forums Urheberrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 03.01.2011, 21:14
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 3
Keine Wertung, red_cat hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, red_cat hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, red_cat hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, red_cat hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, red_cat hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, red_cat hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, red_cat hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, red_cat hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, red_cat hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, red_cat hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Urbersituation von nachgezeichneten Fotos Architektur

Hallo liebe Juragemeinde
bin neu hier und verunsichert durch halbwissende Informanten.
wäre sehr dankbar für Hinweise.

angenommen ein kleines Designstudio möchte Grußkarten produzieren und fertigt zu diesem Zweck Fotos an von architektonisch bekannten Gebäuden. Die Gebäude sind innerhalb der letzen 200-10 Jahre entstanden und bekannte Wahrzeichen einer Stadt X.
Da es ein Designstudio ist-und keine Fotoagentur, entfremden nun die Designer die Fotos, indem Sie diese quasi nachzeichnen (Fachbegriff: Vektoren werden angefertigt) und farblich entfremden, sowie stilistisch vereinfachen.
Nehmen wir mal an, es ensteht so nur noch eine grobe Silhouette der Gebäude.
Da auf den Grußkarten die Gebäude nicht im mittelpunkt stehen, sondern nur ein Teil der gesamten grafischen Arbeit sind-und damit nur ein Beitrag zu einem eigenständigen schöperischen Werk, geht das Designstudio davon aus, daß dieses Vorgehen keinerlei Urheberrechte verletzt.
Ist das richtig? Vielen Dank
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 04.01.2011, 02:12
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.532
96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)  
AW: Urbersituation von nachgezeichneten Fotos Architektur

Bei Kunstwerken im öffentlichen Raum gibt es für das Verbreiten von Abbildungen nur wenige Einschränkungen, die man hier lesen kann.

Ansonsten gilt: "§ 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden."

Nun gälte das eher für das Bearbeiten eines graphischen Werkes, was ein Bau-Werk nunmal nicht ist. Ausnahme: Graphische Werke am Bau-Werk.

Aber auch dies wäre zulässig, wenn man es frei benutzt und umgestaltet:
"§ 24 Freie Benutzung
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden."

Zur Unterscheidung zwischen § 23 und § 24 siehe da:
http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#freinutz

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 04.01.2011, 19:22
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 2.209
97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)  
AW: Urbersituation von nachgezeichneten Fotos Architektur

Zitat:
Zitat von red_cat Beitrag anzeigen
Gebäude sind ... bekannte Wahrzeichen einer Stadt X.
Sofern noch Urheberechte der Gebäude-Architekten bestehen sollten ( bis 70 Jahre nach ihrem Tod ), dann könnten diese Urheberechteinhaber dennoch nicht eine (selbst gewerbliche!) Verwertung von Fotos der Gebäude untersagen, wenn diese Fotos von öffentlichen Straßen/Plätzen aus angefertigt worden wären, § 59 UrhG. Aber: "Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht."

Zitat:
Da auf den Grußkarten die Gebäude nicht im mittelpunkt stehen, sondern nur ein Teil der gesamten grafischen Arbeit sind-und damit nur ein Beitrag zu einem eigenständigen schöperischen Werk, geht das Designstudio davon aus, daß dieses Vorgehen keinerlei Urheberrechte verletzt.
Wenn das Desginstudio nun urheberechtlich geschützte INNENANSICHTEN benutzen/verwerten/verfremden ... würde, dann könnte es sich dabei jedenfalls nicht auf die Gemeinfreiheit der Außenansicht von "an öffentlichen Plätzen/Wegen befindlichen Bauwerken" berufen.

11
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 06.01.2011, 12:45
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 3
Keine Wertung, red_cat hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, red_cat hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, red_cat hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, red_cat hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, red_cat hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, red_cat hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, red_cat hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, red_cat hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, red_cat hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, red_cat hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Smile AW: Urbersituation von nachgezeichneten Fotos Architektur


Vielen Dank, SI ehaben mir sehr geholfen!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Rechte an nachgezeichneten/inspirierten Figuren großer Medienkonzerne Urheberrecht 17.10.2009 02:05
Mitarbeiter-Fotos Urheberrecht 15.06.2009 18:25
Fotos im Web Bürgerliches Recht allgemein 14.11.2008 00:20
Fotos Hochladen Medienrecht und Presserecht 24.08.2008 01:55
Entlarvende Fotos von DNA Nachrichten: Wissenschaft 11.05.2007 10:00





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Urheberrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN