Dies ist eine Diskussion zu Ungewollte Musik? innerhalb des Forums Urheberrecht
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| Ungewollte Musik? Als er seine Kamera aufgebaut hat, kommt gerade ein Cabrio angefahren und parkt in seiner näh, bleibt im Wagen aber macht laute Pop-Musik an. Jetzt hat unser Hobbyfilmer, nicht nur 100 Panzer auf dem Film, sondern auch 10 Pop Songs unfreiwillig. MAn darf ja auch keine Menschen fotografieren und ins Internet stellen, aber als Beiwerk schon, hier ist die Musik Beiwerk?! |
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| AW: Ungewollte Musik? Ja.
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| AW: Ungewollte Musik? Zitat:
So einfach wie mit "Beiwerk" ist es aber durchaus nicht, denn es ist egal, wie ein Musikstück aufgenommen wurde - man darf es nicht ohne Erlaubnis der Rechteinhaber veröffentlichen. Beispiel: ich stelle einen CD-Player an und lasse dazu jemanden tanzen. Das filme ich - mit Ton. Die Filmaufnahme kann ich bei Youtube veröffentlichen - den Soundtrack aber nicht. Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Ungewollte Musik? Ich beschäftige mich gerade mit einem ähnlichen Fall, deshalb ein paar Anmerkungen: Zitat:
Zitat:
Im Ausgangsfall liegt die Sache anders: Da ist die Musik (vermutlich) nur im Hintergrund zu hören. Vorbeifahrende Panzer dürften angesichts der entstehenden Lautstärke dieser Motoren bequem die Lautstärke von Boxen übertönen. Und wenn ich mir vorstelle, dass pro Musikstück 10 Panzer vorbeirollen, dürfte das keine musikalische Hörfreude sein. Also: Musik = Hintergrundgeräusch. Da dürfte man dann getrost von Beiwerk ausgehen. (just my 2 Cents) |
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| AW: Ungewollte Musik? Zitat:
Weder kenne ich den konkreten Einzelfall mit allen seinen Details, in dem das jeweils zu entscheiden wäre, noch bin ich der Richter, der das zu entscheiden hat... ![]() Wenn eindeutig zu erkennen ist, daß sie aus den Lautsprechern des Cabrios kommt: vermutlich. Wenn eindeutig zu erkennen ist, daß sie aus den Lautsprechern des Cabrios kommt: vermutlich. Wenn eindeutig zu erkennen ist, daß sie aus den Lautsprechern des Cabrios kommt: vermutlich. Wenn eindeutig zu erkennen ist, daß sie aus den Lautsprechern des Cabrios kommt: vermutlich.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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