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Ungewollte Musik?

Dies ist eine Diskussion zu Ungewollte Musik? innerhalb des Forums Urheberrecht

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Alt 06.01.2011, 09:58
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Ungewollte Musik?

Ein Hobbyfilmer hat gehört, das bei ihm durch den Ort Bundeswehrtruppen fahren werden. Er stellt sich zum Termin an die Strasse und will die Panzer und LKWs filmen. Letztendlich will er die bei Youtoube (hoffe das man das schreiben darf YT) einstellen. Es gibt viel Filme bei YT, mit Militäraufnahmen, allso nichts verbotenes. Aber was hat das mit dem Urheberrecht zutun?

Als er seine Kamera aufgebaut hat, kommt gerade ein Cabrio angefahren und parkt in seiner näh, bleibt im Wagen aber macht laute Pop-Musik an.

Jetzt hat unser Hobbyfilmer, nicht nur 100 Panzer auf dem Film, sondern auch 10 Pop Songs unfreiwillig.

MAn darf ja auch keine Menschen fotografieren und ins Internet stellen, aber als Beiwerk schon, hier ist die Musik Beiwerk?!
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Alt 08.01.2011, 04:38
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AW: Ungewollte Musik?

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  #3 (permalink)  
Alt 10.01.2011, 14:53
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AW: Ungewollte Musik?

Zitat:
Zitat von pluschmouse Beitrag anzeigen
MAn darf ja auch keine Menschen fotografieren und ins Internet stellen, aber als Beiwerk schon, hier ist die Musik Beiwerk?!
Wenn eindeutig zu erkennen ist, daß sie aus den Lautsprechern des Cabrios kommt: vermutlich.

So einfach wie mit "Beiwerk" ist es aber durchaus nicht, denn es ist egal, wie ein Musikstück aufgenommen wurde - man darf es nicht ohne Erlaubnis der Rechteinhaber veröffentlichen.

Beispiel: ich stelle einen CD-Player an und lasse dazu jemanden tanzen. Das filme ich - mit Ton.

Die Filmaufnahme kann ich bei Youtube veröffentlichen - den Soundtrack aber nicht.

Zitat:
§ 57 UrhG Unwesentliches Beiwerk

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, wenn sie als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe anzusehen sind.
Ob das der Fall ist, muß jeweils im Einzelfall beurteilt werden, und im Streitfall entscheidet es das Gericht.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 24.01.2011, 12:18
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AW: Ungewollte Musik?

Ich beschäftige mich gerade mit einem ähnlichen Fall, deshalb ein paar Anmerkungen:
Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Wenn eindeutig zu erkennen ist, daß sie aus den Lautsprechern des Cabrios kommt: vermutlich.
Wie will man das erkennen können? Töne hinterlassen üblicherweise keine "Fußspuren", die ihre Herkunft verraten. Und selbst wenn die wummernden Bassboxen im Video gezeigt werden, heißt das noch immer nicht, dass die Musik tatsächlich aus den Boxen kam und nicht nachträglich durch andere Musik ersetzt wurde.

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
So einfach wie mit "Beiwerk" ist es aber durchaus nicht, denn es ist egal, wie ein Musikstück aufgenommen wurde - man darf es nicht ohne Erlaubnis der Rechteinhaber veröffentlichen.

Beispiel: ich stelle einen CD-Player an und lasse dazu jemanden tanzen. Das filme ich - mit Ton.

Die Filmaufnahme kann ich bei Youtube veröffentlichen - den Soundtrack aber nicht.
Das Beispiel mit dem dudelnden CD-Player und dem Tänzer legt die Vermutung nahe (besonders wenn keine weitere Tonaufzeichnung wie Sprache etc. vorhanden ist), dass der Tanz nur die Veröffentlichung einer Tonaufnahme kaschieren soll.

Im Ausgangsfall liegt die Sache anders: Da ist die Musik (vermutlich) nur im Hintergrund zu hören. Vorbeifahrende Panzer dürften angesichts der entstehenden Lautstärke dieser Motoren bequem die Lautstärke von Boxen übertönen. Und wenn ich mir vorstelle, dass pro Musikstück 10 Panzer vorbeirollen, dürfte das keine musikalische Hörfreude sein. Also: Musik = Hintergrundgeräusch. Da dürfte man dann getrost von Beiwerk ausgehen. (just my 2 Cents)
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Alt 24.01.2011, 13:35
V.I.P.
 
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AW: Ungewollte Musik?

Zitat:
Zitat von Holger von oben Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Wenn eindeutig zu erkennen ist, daß sie aus den Lautsprechern des Cabrios kommt: vermutlich.
Wie will man das erkennen können?
Woher soll ich das denn wissen?

Weder kenne ich den konkreten Einzelfall mit allen seinen Details, in dem das jeweils zu entscheiden wäre, noch bin ich der Richter, der das zu entscheiden hat...

Wenn eindeutig zu erkennen ist, daß sie aus den Lautsprechern des Cabrios kommt: vermutlich.

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