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Übertragung von Nutzungsrechten nur schrifltich möglich

Dies ist eine Diskussion zu Übertragung von Nutzungsrechten nur schrifltich möglich innerhalb des Forums Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 14:13
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Übertragung von Nutzungsrechten nur schrifltich möglich

Hallo Zusammen,

ich habe noch eine Frage und hoffe, dass mit jemand weiterhelfen kann.

Und zwar geht es um die Übertragung von Nutzungsrechten von Werken an eine Dritte Instanz. Muss diese immer schriftlich erfolgen? Ich meine, dass es sinnvoll ist, den Umfang der Nutzungsrechte genau zu bestimmen ist mir klar, aber muss das zwangsläufig schrifltich verfahren bzw. ist das im Gesetz festgelegt?

Über eine Antowrt würde ich mich sehr freuen!

Viele Grüße!
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  #2 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 14:24
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AW: Übertragung von Nutzungsrechten nur schrifltich möglich

Zitat:
Zitat von Rommies Beitrag anzeigen
Muss diese immer schriftlich erfolgen? Ich meine, dass es sinnvoll ist, den Umfang der Nutzungsrechte genau zu bestimmen ist mir klar, aber muss das zwangsläufig schrifltich verfahren bzw. ist das im Gesetz festgelegt?
Der Übertragungsvertrag kann formfrei erfolgen. Ist aber defnitiv nicht ratsam.
__________________
PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback/Bewertung erwünscht.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 14:31
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AW: Übertragung von Nutzungsrechten nur schrifltich möglich

Danke für die schnelle Antwort!!
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  #4 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 15:53
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AW: Übertragung von Nutzungsrechten nur schrifltich möglich

Zitat:
Zitat von Rommies Beitrag anzeigen
Und zwar geht es um die Übertragung von Nutzungsrechten von Werken an eine Dritte Instanz. Muss diese immer schriftlich erfolgen?
Nein. Dafür gibt es keinerlei Formvorschriften, eine Rechteeinräumung kann sogar auch "konkludent" erfolgen.

(Am Rande, nur der Genauigkeit der korrekten Formulierung wegen: Nutzungsrechte werden nicht "übertragen", sondern eingeräumt.)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #5 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 17:23
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AW: Übertragung von Nutzungsrechten nur schrifltich möglich

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
(Am Rande, nur der Genauigkeit der korrekten Formulierung wegen: Nutzungsrechte werden nicht "übertragen", sondern eingeräumt.)
§ 34 I S.1 UrhG: Ein Nutzungsrecht kann nur mit Zustimmung des Urhebers übertragen werden.
__________________
PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback/Bewertung erwünscht.
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