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Typisch Gema

Dies ist eine Diskussion zu Typisch Gema innerhalb des Forums Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.12.2011, 22:22
Boardneuling
 
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Typisch Gema

Hey liebe Forum-Leuz,

mal folgendes angenommen - um Autor und Leser Zeit zu sparen in Kurzform - wenn mehr Informationen von Nöten sind, einfach danach fragen:

Gemeinütziger Verein veranstaltet Party mit Livemusik und DJ.
-->Vor der VA ein Telefonat mit den Urheberrechtsschützern (Musik), da 1. Vorsitzender verwirrt welcher der vielen Tarife der richtige für die Party ist.
Es wird vereinbart, dass die nette Frau am Telefon diesen per Mail oder Post rausschickt.

--> Nach der VA, als immer noch kein Formular angekommen ist, wiederholter Anruf bei besagter Anstalt. Aussage "Das kann schon mal passieren, dass das untergeht." Formular wird per Mail zugetellt.

--> Einige Zeit vergeht (Ferienzeit, Hallengröße und Einnahmen / Ausgaben Übersicht muss vervollständigt werden) plötzlich kommt ein Schreiben mit einer horrenten Mahnungs-Rechnung inkl. "Kontrollkosten".

--> Erneuter Anruf bei besagter Institution: "Kein Telefonvermerk vorhanden, seltsam". Der 2. Kontakt ist aber nachweißlich geschehen. (Mail erhalten)

--> Absendung der richtigen Formulare. Jedoch erfolgt nur eine Anpassung der Raumgröße. Kontrollkosten werden nicht zurückgenommen.

--> Nochmaliger Anruf - Aufforderung zur Prüfung: Keine weitere Reduzierung möglich. Zahlung innerhalb 10 Tage. Sonst Folgekosten...

Wie könnte man sich wehren?

Beste Grüße,
Pandi
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  #2 (permalink)  
Alt 09.12.2011, 00:41
V.I.P.
 
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AW: Typisch Gema

Zitat:
Zitat von pandi Beitrag anzeigen
Wie könnte man sich wehren?
Indem man aufhöhrt zu telefonieren und einen Brief schreibt auf Papier und den per Schneckenpost verschickt, zur Sicherheit als Einschreiben mit Rückschein. Darin kann man alle Fakten erklären.

Falls der dann verloren geht, hat man einen Nachweis. Das hätte man schon vor dem Konzert tun sollen. Findet man im Nachhinein nicht den Praktikanten, der die Telefonate nicht notiert hatte, als Zeugen, fällt es schwerer, einem angerufenen Gericht seine Sicht der Dinge glaubhaft zu machen.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 12.12.2011, 15:31
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AW: Typisch Gema

Danke für die Antwort Gerd,

wenn es dann zu einer Verhandlung kommt, welches Kostenrisiko kommt dann auf mich zu?

Grüße,
pandi
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  #4 (permalink)  
Alt 13.12.2011, 08:10
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AW: Typisch Gema

Kuck mal ins Gerichtskostengesetz.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #5 (permalink)  
Alt 13.12.2011, 12:59
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AW: Typisch Gema

Vielen Dank für den tipp,
jetzt weiß ich, dass es ein solches Gesetz gibt. Aber welches Kostenrisiko auf mich zukommt, weiß ich immer noch nicht
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  #6 (permalink)  
Alt 13.12.2011, 13:12
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AW: Typisch Gema

Zitat:
Zitat von pandi Beitrag anzeigen
Vielen Dank für den tipp,
jetzt weiß ich, dass es ein solches Gesetz gibt. Aber welches Kostenrisiko auf mich zukommt, weiß ich immer noch nicht
Wirste auch hier nicht erfahren, da die Fiktion des Beitrages verlassen wurde...
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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  #7 (permalink)  
Alt 13.12.2011, 22:55
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AW: Typisch Gema

Zitat:
Zitat von pandi Beitrag anzeigen
Vielen Dank für den tipp,
jetzt weiß ich, dass es ein solches Gesetz gibt. Aber welches Kostenrisiko auf mich zukommt, weiß ich immer noch nicht
.. entschuldigung - da ist wohl etwas missverstaden worden... natürlich war das alles fiktiv gemeint! - ich hoffe, es darf trotzdem noch geantwortet werden?!
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