Dies ist eine Diskussion zu Texte, Gedichte oder Zitate im Internet kopiert innerhalb des Forums Urheberrecht
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| Texte, Gedichte oder Zitate im Internet kopiert Zwei jahre später nun bekommt dieser Webmaster einen Brief wegen Urheberrechtsvertoßes und nehmen wir mal an, einem Strafgeld von rund 600 Euro. Das Gedicht wurde gerade mal höchstens 30 mal aufgerufen. Nehmen wir an das im Brief unter anderem auch steht, dass die Benennung der Urheberin des Textes nicht genannt wird. Auf dem Beweisfoto, das ebenfalls dem Brief angehängt wurde aber klar zu erkennen ist, das der Autor genannt wurde. Jedoch würde die Autorenseite nicht verlinkt sein, da der Webmaster den Text irgendwo anders entnommen hat und sich nicht im klaren darüber war, das er einen geschützten Text kopiert. Was für Möglichkeiten hätte der Webmaster nun um dagegen vorzugehen bzw. eventuell aus der Situation am möglichst besten rauszukommen? Wie würde es mit Zitaten bzw. einfache einzelne Sätze von berühmten Autoren aussehen? Anscheinend liegen die Rechte noch bis zu 70 Jahre nach Ableben der Person bei den Erben. Aber können einfache Sätze überhaupt geschützt werden? Das wäre dann ja quasi ein Ausverkauf der deutschen Sprache? Person B kann doch nicht einfach irgendwas im Fernsehen oder irgendeinem anderen Medium sagen und dann alles verklagen, was diesen Satz benützt oder die Person zitiert? Liebe Grüße!!! |
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| AW: Texte, Gedichte oder Zitate im Internet kopiert Zitieren darf man auch Leute, die noch keine 70 Jahre tot sind. Dazu muss man sich nur an die Spielregeln halten, was den Grund und den Umfang des Zitats anbelangt: Zitat:
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Zur letzten Frage, ab wann ein Werk geschützt ist im Sinne von § 2 UrHG: Darüber entscheidet die jeweilige Schöpfungshöhe und im Streitfall ein angerufenes Gericht. Im Zweifel sollte es der Laie mit Werken halten wie mit den Pilzen: Nur essen, wenn man sicher weiß, dass sie nicht giftig sind! ![]() Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Texte, Gedichte oder Zitate im Internet kopiert Zitat:
Daß das Gedicht geschützt ist, weiß er doch. Sofern der Autor nicht schon länger als 70 Jahre tot ist, ist es immer geschützt. Und daraus folgt: sofern der Nutzer nicht definitiv weiß, daß das Werk schon gemeinfrei ist und er auch nicht vom Urheber ein Nutzungsrecht eingeräumt bekommen hat, muß er davon ausgehen, daß es sich um ein geschütztes Werk handelt. Alles andere nimmt zumindest wissentlich eine Urheberrechtsverletzung in Kauf. Zitat:
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Aber hier ist ja die Rede von einem "Gedicht". Nicht von einem einzelnen Satz. Zitat:
Ebenso hat die Vervielfältigung oder Wiedergabe von öffentlich gehaltenen Reden diverse Grenzen: § 48 UrhG Öffentliche Reden (1) Zulässig ist 1.die Vervielfältigung und Verbreitung von Reden über Tagesfragen in Zeitungen, Zeitschriften sowie in anderen Druckschriften oder sonstigen Datenträgern, die im Wesentlichen den Tagesinteressen Rechnung tragen, wenn die Reden bei öffentlichen Versammlungen gehalten oder durch öffentliche Wiedergabe im Sinne von § 19a oder § 20 veröffentlicht worden sind, sowie die öffentliche Wiedergabe solcher Reden, 2.die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Reden, die bei öffentlichen Verhandlungen vor staatlichen, kommunalen oder kirchlichen Organen gehalten worden sind. (2) Unzulässig ist jedoch die Vervielfältigung und Verbreitung der in Absatz 1 Nr. 2 bezeichneten Reden in Form einer Sammlung, die überwiegend Reden desselben Urhebers enthält.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Texte, Gedichte oder Zitate im Internet kopiert Mal angenommen es besitzt jemand ein Forum und der Forenbetreiber erhält ein Anwaltsschreiben in dem er aufgefordert wird die Daten des Users rauszugeben der gegen das Urheberrecht verstößt. Und angenommen, der Betreiber hätte noch die IP Adresse. Kann dieser die Adresse weitergeben? Konstruierter Fall: Der Anwalt möchte Namen und Anschrift haben - Forenbetreiber besitzen diese aber in der Regel gar nicht, bzw haben keine Möglichkeit es auf Richtigkeit nachzuvollziehen (da privat). Ist eine dynamische IP gleichwertig wie eine Anschrift? was kann das für einen forenbetreiber überhaupt bedeuten? |
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| AW: Texte, Gedichte oder Zitate im Internet kopiert Zitat:
2. Neben dem exklusiven Recht zur Verwertung seiner Gedichte gewährt das Gesetz dem Autor auch noch einen Schutz seiner "persönlich-geistigen Beziehung" zu seinem Werk. Wenn Werke des Autors ohne Hinweis auf seine Urheberschaft "verwertet" ( = verbreitet/gesendet/öffentlich zugänglich gemacht/ ... ) werden, dann kann er dafür eine "Genugtuung" in Geld beanspruchen. Meistens sprechen Gerichte eine Zahlung in derselben Höhe zu wie für eine zu ersetzende (gleichzeitig behangene) vermögensschädigende Verwertungsrechte-Mißachtung. Wenn der Autor jedoch namentlich genannt wäre, dann kann er unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt eine "Genugtuungs-Zahlung" wegen des Umstands verlangen, daß nicht auf eine Internet-Autorenseite hingewiesen wurde. Zitat:
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Wer für eine "private" Homepage Inhalte "aus dem Internet" übernimmt, der wird nicht wissen MÜSSEN, daß bei Verwendung nicht offentlich rechtswidriger Vorlagen zwar die Herstellung von Privatkopien zum eigenen Privatgebrauch erlaubt ist, daß er dagegen vorwerfbar Urheberrechte auch dann mißachtet haben soll, wenn die zu Privatzwecken benutzte Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig war ( sondern schon dann, wenn (erst) eine für den Nutzer mögliche, gründliche Recherche ergeben hätte, daß er auch für "private" Homepages keine mit Erlaubnis des Autors im Internet verbreiteten Inhalte übernehmen dürfte, oder womöglich immer schon dann, wenn er weiß, keine ausdrückliche Erlaubnis vorweisen zu können ). 11 |
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| AW: Texte, Gedichte oder Zitate im Internet kopiert Zitat:
Ein Anwalt kann natürlich auch den "kurzen Dienstweg" versuchen und direkt beim Forenbetreiber nach der IP-Adresse oder gar der Identität eines Foren-Nutzers fragen. Ob der Betreiber darauf antworten darf oder soll oder muss, das kommt auf die Umstände an. Im Grunde darf jeder der Polizei Angaben zur Identität eines einer Straftat Verdächtigen machen und zum Hergang der Tat, wenn er kein betroffener Pfarrer, Arzt oder Psychologe (und künftig Journalist?) ist. Er muss es aber nicht. Selbes gilt gegenüber einem Anwalt - mit Ausnahme des Staatsanwalts, da haben Zeugen weniger Rechte zu schweigen und seltener - z. B. als Verwandte oder Verschwägerte, wie auch vor Gericht. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Texte, Gedichte oder Zitate im Internet kopiert Zitat:
Das Bundesdatenschutzgesetz erlaubt das ausdrücklich: Zitat:
Der Urheber/Rechteinhaber hat ein berechtigtes Interesse an der Verfolgung einer Urheberrechtsverletzung, wohingegen der User unzweifelhaft kein schutzwürdiges Interesse hat, unerkannt Straftaten begehen zu können oder unerkannt die Rechte eines Dritten verletzen zu können. Eine glaubhafte Darlegung der Ansprüche und des berechtigten Interesses ist natürlich erforderlich. Zitat:
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__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Texte, Gedichte oder Zitate im Internet kopiert Zitat:
Man muß generell davon ausgehen, daß alle urheberrechtlich relevanten Inhalte im WWW urheberrechtlich geschützt sind, sofern man nicht eindeutig das Gegenteil weiß. Wenn irgendwo ein Auto auf der Straße steht, kann man ja auch nicht sagen "Och, vielleicht ist es ja einen herrenlose Fundsache! Bring ich's mal zum Fundbüro." Zitat:
Eine "Veröffentlichung" ist durch §53 UrhG grundsätzlich nie gedeckt. Auch nicht zu "ausschließlich privaten Zwecken". Zitat:
Unwissenheit schützt nämlich vor Strafe nicht, und auch nicht vor zivilrechtlichen Ansprüchen.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Texte, Gedichte oder Zitate im Internet kopiert Ich danke euch für die Beantwortung meiner Fragen zum fiktiven Fall! |
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| AW: Texte, Gedichte oder Zitate im Internet kopiert Zitat:
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Und es bedarf einiges fragwürdiges Geschick, um verschuldensunabhängig einen schadensersatzgleichen Anspruch zu konstruieren ( etwa als Anspruch auf Herausgabe eines ohne rechtlichen Grund erlangten ETWAS in Gestalt der durch "öffentliches Zugänglichmachen" realisierten Vorteile aus dem Eingriff ins exklusive Verwertungsrecht des Urhebers ... ) 11 |
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