Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Strafbewehrte Unterlassungs und Verpflichtserklärung

Dies ist eine Diskussion zu Strafbewehrte Unterlassungs und Verpflichtserklärung innerhalb des Forums Urheberrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 19.02.2011, 18:22
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 6
Keine Wertung, tsluga hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tsluga hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tsluga hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tsluga hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tsluga hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tsluga hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tsluga hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tsluga hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tsluga hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tsluga hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Strafbewehrte Unterlassungs und Verpflichtserklärung

Hallo !

Ich hätte mal eine Frage, da ich mich da nicht auskenne. Dazu mal ein Beispiel.

Jemand hat einen Blog der privat betrieben wird. In den Zeitungen kommt nun eine Meldung. Man nimmt auf einer Online Zeitung ein Bild und gibt die Quelle mit an.

Ich dachte immer, dass man das machen darf, wenn man die Quelle nennt.

Nun bekommt diese Person Post von einem Anwalt und soll eine "Stragbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" unterschreiben. Was ist dies genau und wie sollte man sich in diesem Fall verhalten. Ich habe von den ganzen Abmahnwellen etc. gehört. Kann jemand etwas dazu sagen ?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 19.02.2011, 18:40
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 15
Keine Wertung, bathory hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bathory hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bathory hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bathory hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bathory hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bathory hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bathory hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bathory hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bathory hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bathory hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Strafbewehrte Unterlassungs und Verpflichtserklärung

Das nennen der Quelle reicht meistens nicht aus. Bildmaterial ist persönliches Eigentum und bedarf der Zustimmung des Urhebers. Erst wenn diese Vorliegt, darf das Bild verwendet werden und die Quelle muß genau angegeben werden.
z. B. Artikel/Bild aus Pfefferminziamagazin, vom 01.01.2000, Fotograf: den Namen angeben.
Ausnahmen sind Beispielsweise Doktorarbeiten. Hier bedarf es nicht unbedingt der Zustimmung der Urheber. Jedoch muß die Quelle entweder im Absatz als Anmerkung bzw. im Quellenverzeichnis benannt werden. (siehe aktuelles Thema im Fersehen und Zeitschrift)
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 19.02.2011, 18:42
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 6
Keine Wertung, tsluga hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tsluga hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tsluga hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tsluga hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tsluga hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tsluga hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tsluga hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tsluga hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tsluga hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tsluga hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Strafbewehrte Unterlassungs und Verpflichtserklärung

Hallo!

Danke für die Antwort. Wie soll man in diesem Fall mit der "Strafbewehrte Unterlassungs und Verpflichtserklärung" umgehen ?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 19.02.2011, 21:17
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.234
97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)  
AW: Strafbewehrte Unterlassungs und Verpflichtserklärung

Zitat:
Zitat von tsluga Beitrag anzeigen
Hallo!

Danke für die Antwort. Wie soll man in diesem Fall mit der "Strafbewehrte Unterlassungs und Verpflichtserklärung" umgehen ?
hier finden Sie ausführliche Hinweise
http://www.akademie.de/fuehrung-orga...rklaerung.html
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 19.07.2010 09:07
Strafbewehrte Unterlassungserklärung aus Ehrdelikten Strafrecht / Strafprozeßrecht 13.08.2009 15:11
Strafbewerte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung Internetrecht 13.12.2007 22:24
WICHTIG EILT Strafbewehrte Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung Urheberrecht 09.01.2007 12:21
strafbewehrte Unterlassungserklärung Bürgerliches Recht allgemein 30.11.2006 22:04





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Urheberrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN