Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Song mit einer eingetragenen Marke als Thema - Rechte?

Dies ist eine Diskussion zu Song mit einer eingetragenen Marke als Thema - Rechte? innerhalb des Forums Urheberrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 22.01.2011, 18:25
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Mar 2007
Beiträge: 28
Keine Wertung, Rossini hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rossini hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rossini hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rossini hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rossini hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rossini hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rossini hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rossini hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rossini hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rossini hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Song mit einer eingetragenen Marke als Thema - Rechte?

Hallo zusammen,

wie sieht die Rechtslage in folgendem Fall aus? Ein Songwriter hat ein Lied geschrieben, das von einer eingetragenen Marke handelt bzw. in dessen textlichen Inhalt eine eingetragene Marke eine große Rolle spielt. Diese Marke ist auch Teil des Songtitels. Es handelt sich nicht um eine Cover-Version, sondern um einen eigen komponierten Song, der von einer eingetragenen Marke handelt.

Was muss der Songwriter bzw. der Interpret beachten, wenn dieser Titel veröffentlicht wird? Welche Rechte hat der Markeninhaber auf den Song, wenn…

- … der Song kostenlos im Internet zum Anhören veröffentlicht wird?
- ... der Song kostenlos im Internet zum Download angeboten wird?
- ... der Song auf kostenpflichtigen Portalen wie Musicload angeboten wird?
- ... der Song im Rahmen einer Promo-CD verschenkt wird?
- ... der Song live auf einem Gratis-Konzert (ohne Einnahmen) präsentiert wird?
- ... der Song live auf einem Konzert mit Einnahmen präsentiert wird?

Muss der Künstler im Vorfeld mit dem Markeninhaber Kontakt aufnehmen? Inwiefern verdient der Markeninhaber mit? Kann der Markeninhaber den Song zensieren oder den Künstler verklagen?

Vielen Dank im Vorfeld für die Hilfe
und viele Grüße

Rossini
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 23.01.2011, 01:47
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.532
96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)  
AW: Song mit einer eingetragenen Marke als Thema - Rechte?

Kostenlos oder nicht spielt überhaupt keine Rolle. Die Rechte des Marken-Inhabers können auch so tangiert sein - mit oder ohne Eintritt oder Gewinnerzielungsabsicht.

Wird eine Marke aber gar nicht in diesem Sinne benutzt - also als Zeichen "im geschäftlichen Verkehr" "für Waren oder Dienstleistungen",

dann bleibt nur noch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Marke, der Firma, das dann abgewogen werden muss gegen die Meinungsfreiheit des Autors des Liedes, der Sänger des Liedes, die ja auch ein Grundrecht auf ihrer Seite haben.

Beispiele dafür findet man hier: Was müssen sich Markeninhaber gefallen lassen?

Treibt man es nicht so bunt wie bei "Tötet Onkel Dittmeyer", steigen die Chancen, dass die Meinungsfreiheit stärker wiegt als das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Markenihnaber - also im Streitfall vor Gericht.

Will man das vermeiden, halte man sich an das Credo von schmunzelkunst a.a.O.: "Merke:
Jeder Fall ist anders. Zum Teil reagieren Markeninhaber sehr empfindlich. Im Zweifel ist es besser, die Markeninhaber zu fragen."

Ich persönlich halte ein dezidiertes "Nieder mit Marke XY" im Sinne der Kunstfreiheit allerdings für erfrischender . (Obwohl mir im Moment grad keine Marke einfällt, zu der ich das sagen würde aus vollem Herzen. Der letzte Schrott, der mir angedreht wurde, wurde anstandslos zurückgenommen ...)

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 23.01.2011, 18:19
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 2.209
97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)  
AW: Song mit einer eingetragenen Marke als Thema - Rechte?

Zitat:
Zitat von Rossini Beitrag anzeigen
Ein Songwriter hat ein Lied geschrieben, das von einer eingetragenen Marke handelt bzw. in dessen textlichen Inhalt eine eingetragene Marke eine große Rolle spielt.
"Eigentlich" sollen Markeninhaber nur eine Handhabe gegenüber einer ungenehmigten Benutzung ihrer Marke "für Waren/Dienstleistungen" haben dürfen, § 14 Absatz 2 Nr. 2 MarkenG. Es dürfte also keine eigene Brause mit dem Markenzeichen "Coca-Cola" angeboten werden. "Eigentlich" soll die bloß benennende Benutzung einer Fremdmarke keine dem Markenrecht unterworfene Benutzung sein können. Eigentlich sollen also Äußerungen wie

"Meine selbstgemachte OpenCola-Limonade schmeckt viel peppiger als Coca-Cola!"

"Coca-Cola ist der ungesündeste Dreck, den man sich antun kann"

usw.

markenrechtlich(!) nicht beanstandet werden können. Allerdings wird zu Gunsten der Inhaber von bekannten Marken vom Erfordernis eines markenmäßigen Gebrauchs abgesehen. Der Inhaber einer bekannten Marke soll gegen Markenzeichenbenutzungen ( für markenwaren-UNÄHNLICHES ) einschreiten können, sofern die Wertschätzung ausgebeutet/verunglimpft würde oder die Markenbekanntheit ausgenutzt würde - soweit keine Rechtfertigungsgründe vorliegen. Als Rechtfertigungsgründe kämen die Wahrnehmung des Grundrechts auf Freiheit der Meinungsäußrung und Kunst in Betracht.

----> Entweder wird die Marke im Songtext schon überhaupt nicht markenmäßig, sondern bloß benennend benutzt, oder aber die Benutzung dieser bekannten Marke ist sogar vom Grundrecht auf Kunstfreheit gedeckt.

Zitat:
Diese Marke ist auch Teil des Songtitels.
Möglicherweise wäre diese Benutzung markenrechtlich anders (strenger) zu bewerten als eine benennenede Benutzung im Songtext selber.

Wird eine Marke aber gar nicht in diesem Sinne benutzt - also als Zeichen "im geschäftlichen Verkehr" "für Waren oder Dienstleistungen",

Zitat:
dann bleibt nur noch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Marke, der Firma, das dann abgewogen werden muss gegen die Meinungsfreiheit des Autors des Liedes, der Sänger des Liedes, die ja auch ein Grundrecht auf ihrer Seite haben.
Der Inhaber einer Marke kann sich meines Erachtens nicht auf ein der Marke(!) zukommendes Persönlichkeitsrecht berufen. Träger eines Allgemeinen Persönlichkeitsrechts könnte höchstens eine Person sein, eventuell auch eine juristische Person wie etwa eine unternehmerisch tätige Gesellschaft. Allerdings wäre strengstens zu prüfen, inwieweit ein Schutz der hinter einer Personengesellschaft stehenden Personen ein Vorgehen gegen eine Auseinandersetzung mit einem Marken-Erzeugnis rechtfertigen könnte.

Zitat:
Muss der Künstler im Vorfeld mit dem Markeninhaber Kontakt aufnehmen?
Falls der Markeninhaber im vorliegenden Fall nicht berechtigt ist, die konkrete Verwendung seines Markenzeichens von seiner Zustimmung abhängig machen zu können, dann braucht der Künstler keine Genehmigung einzuholen.

Zitat:
Kann der Markeninhaber den Künstler verklagen?
Ja. Wenn das Gericht die Klage dann abweisen sollte, trägt der Markeninhaber die gesamten aufgelaufenen Kosten des Rechtsstreits ( Gerichtskosten, eigene Anwaltskosten , Kosten des Künstler-Anwalts usw. )

Zitat:
Kann der Markeninhaber den Song zensieren
Nein. ( Wenn der Markeninhaber vor Gericht Recht bekäme, könnte er "nur" verlangen, daß der Song in der beanstandeten Weise nicht mehr vorgetragen usw. wird. Wenn der Künstler seinen Song daraufhin "freiwillig" selbst zensieren würde, dürfte er ihn in der zensierten Form weiterveröffentlichen ( sofern das Urteil dadurch nicht umgangen würde ).

11
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 23.01.2011, 19:21
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.532
96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)  
AW: Song mit einer eingetragenen Marke als Thema - Rechte?

Zitat:
Zitat von once Beitrag anzeigen
Der Inhaber einer Marke kann sich meines Erachtens nicht auf ein der Marke(!) zukommendes Persönlichkeitsrecht berufen. Träger eines Allgemeinen Persönlichkeitsrechts könnte höchstens eine Person sein, eventuell auch eine juristische Person wie etwa eine unternehmerisch tätige Gesellschaft. Allerdings wäre strengstens zu prüfen, inwieweit ein Schutz der hinter einer Personengesellschaft stehenden Personen ein Vorgehen gegen eine Auseinandersetzung mit einem Marken-Erzeugnis rechtfertigen könnte.
Ich habe hier frech analog argumentiert, da ja auch Nicht-Persönlichkeiten wie Firmen laut einigen Urteilen sich auf das Persönlichkeitsrecht berufen können.

Einfacher als bei einer fiktiven Werbeperson/-figur wie "Onkel Dittmeier" fällt es natürlich, ein "Tötet Neckermann" zu untersagen, da hier ja Firma, Marke und Person auf den selben Namen hören .

Aber die von dir angeführte "Rufausbeutung/-schädigung" (auch völlig ohne markenmäßige Benutzung !?!) klingt allemal plausibler, auch wenn sie in die selbe Richtung zielt.

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Wertigkeit einer EU Marke Markenrecht 15.03.2010 11:12
Städtenamen in einer Marke Markenrecht 15.12.2008 21:02
BGH: Ferrero unterliegt im Streit um Rechte aus der Marke "Kinder" Nachrichten: Recht & Gesetz 20.09.2007 09:38
Fehlende Sterbeurkunde einer im Grundbuch eingetragenen Person Immobilienrecht 10.08.2007 17:45
BAG: Ortszuschlag nach BAT-KF für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ... Nachrichten: Recht & Gesetz 27.10.2006 10:13





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Urheberrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN