Dies ist eine Diskussion zu Song mit einer eingetragenen Marke als Thema - Rechte? innerhalb des Forums Urheberrecht
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| Song mit einer eingetragenen Marke als Thema - Rechte? wie sieht die Rechtslage in folgendem Fall aus? Ein Songwriter hat ein Lied geschrieben, das von einer eingetragenen Marke handelt bzw. in dessen textlichen Inhalt eine eingetragene Marke eine große Rolle spielt. Diese Marke ist auch Teil des Songtitels. Es handelt sich nicht um eine Cover-Version, sondern um einen eigen komponierten Song, der von einer eingetragenen Marke handelt. Was muss der Songwriter bzw. der Interpret beachten, wenn dieser Titel veröffentlicht wird? Welche Rechte hat der Markeninhaber auf den Song, wenn… - … der Song kostenlos im Internet zum Anhören veröffentlicht wird? - ... der Song kostenlos im Internet zum Download angeboten wird? - ... der Song auf kostenpflichtigen Portalen wie Musicload angeboten wird? - ... der Song im Rahmen einer Promo-CD verschenkt wird? - ... der Song live auf einem Gratis-Konzert (ohne Einnahmen) präsentiert wird? - ... der Song live auf einem Konzert mit Einnahmen präsentiert wird? Muss der Künstler im Vorfeld mit dem Markeninhaber Kontakt aufnehmen? Inwiefern verdient der Markeninhaber mit? Kann der Markeninhaber den Song zensieren oder den Künstler verklagen? Vielen Dank im Vorfeld für die Hilfe und viele Grüße Rossini |
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| AW: Song mit einer eingetragenen Marke als Thema - Rechte? Kostenlos oder nicht spielt überhaupt keine Rolle. Die Rechte des Marken-Inhabers können auch so tangiert sein - mit oder ohne Eintritt oder Gewinnerzielungsabsicht. Wird eine Marke aber gar nicht in diesem Sinne benutzt - also als Zeichen "im geschäftlichen Verkehr" "für Waren oder Dienstleistungen", dann bleibt nur noch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Marke, der Firma, das dann abgewogen werden muss gegen die Meinungsfreiheit des Autors des Liedes, der Sänger des Liedes, die ja auch ein Grundrecht auf ihrer Seite haben. Beispiele dafür findet man hier: Was müssen sich Markeninhaber gefallen lassen? Treibt man es nicht so bunt wie bei "Tötet Onkel Dittmeyer", steigen die Chancen, dass die Meinungsfreiheit stärker wiegt als das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Markenihnaber - also im Streitfall vor Gericht. Will man das vermeiden, halte man sich an das Credo von schmunzelkunst a.a.O.: "Merke: Jeder Fall ist anders. Zum Teil reagieren Markeninhaber sehr empfindlich. Im Zweifel ist es besser, die Markeninhaber zu fragen." Ich persönlich halte ein dezidiertes "Nieder mit Marke XY" im Sinne der Kunstfreiheit allerdings für erfrischender . (Obwohl mir im Moment grad keine Marke einfällt, zu der ich das sagen würde aus vollem Herzen. Der letzte Schrott, der mir angedreht wurde, wurde anstandslos zurückgenommen ...)Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Song mit einer eingetragenen Marke als Thema - Rechte? Zitat:
"Meine selbstgemachte OpenCola-Limonade schmeckt viel peppiger als Coca-Cola!" "Coca-Cola ist der ungesündeste Dreck, den man sich antun kann" usw. markenrechtlich(!) nicht beanstandet werden können. Allerdings wird zu Gunsten der Inhaber von bekannten Marken vom Erfordernis eines markenmäßigen Gebrauchs abgesehen. Der Inhaber einer bekannten Marke soll gegen Markenzeichenbenutzungen ( für markenwaren-UNÄHNLICHES ) einschreiten können, sofern die Wertschätzung ausgebeutet/verunglimpft würde oder die Markenbekanntheit ausgenutzt würde - soweit keine Rechtfertigungsgründe vorliegen. Als Rechtfertigungsgründe kämen die Wahrnehmung des Grundrechts auf Freiheit der Meinungsäußrung und Kunst in Betracht. ----> Entweder wird die Marke im Songtext schon überhaupt nicht markenmäßig, sondern bloß benennend benutzt, oder aber die Benutzung dieser bekannten Marke ist sogar vom Grundrecht auf Kunstfreheit gedeckt. Zitat:
Wird eine Marke aber gar nicht in diesem Sinne benutzt - also als Zeichen "im geschäftlichen Verkehr" "für Waren oder Dienstleistungen", Zitat:
Zitat:
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| AW: Song mit einer eingetragenen Marke als Thema - Rechte? Zitat:
Einfacher als bei einer fiktiven Werbeperson/-figur wie "Onkel Dittmeier" fällt es natürlich, ein "Tötet Neckermann" zu untersagen, da hier ja Firma, Marke und Person auf den selben Namen hören .Aber die von dir angeführte "Rufausbeutung/-schädigung" (auch völlig ohne markenmäßige Benutzung !?!) klingt allemal plausibler, auch wenn sie in die selbe Richtung zielt. Gruß aus Berlin, Gerd
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