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Soll wohl Büchtitel für einer Webseite geklaut haben.

Dies ist eine Diskussion zu Soll wohl Büchtitel für einer Webseite geklaut haben. innerhalb des Forums Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.04.2011, 22:09
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Soll wohl Büchtitel für einer Webseite geklaut haben.

Hallo miteinander,

Was Passiert bei so einer Geschichte. Personen und Handlung frei erfunden.
Also Monika L. hat vor ein paar Wochen für ihr Geschäft eine Webseite erstellt und einen Artikel eingestellt.
Nun behauptet ein Autor per Post, Monka L. habe seinen Untertitel von einem seiner Bücher genommen und zu ihrer Überschrift auf der Webseite gemacht.
Monika L. kennt bis jetzt noch nicht mal das Buch und wie es aussieht gibt es auch andere Webseiten mit diesem Titel.
Jetzt hätte der Autor gerne was über 1000 €, die Monika l nicht hat (dieses Jahr habe sie noch nicht gearbeitet).
Monika L. hat nur ein Kleinstbetrieb und ist überwiegend für die Kinder da.

Wie wäre da der richtige Umgang mit der Situation?

cu Otto

Geändert von Otto L (10.04.2011 um 23:47 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 10.04.2011, 22:49
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AW: Soll wohl Büchtitel für einer Webseite geklaut haben.

Zitat:
Zitat von Otto L Beitrag anzeigen
Was muss ich tun?
Die Forenregeln beachten, sonst kann Ihnen keiner antworten!
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"Es gibt zwei Arten von Weltgeschichte: die eine ist die offizielle, verlogene, für den Schulunterricht bestimmte. Die andere ist die geheime Geschichte, welche die wahren Ursachen der Ereignisse birgt" Honoré de Balzac
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  #3 (permalink)  
Alt 10.04.2011, 23:27
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AW: Soll wohl Büchtitel für einer Webseite geklaut haben.

Mir ist klar das es keine Rechtsberatung hier geben darf, ich hätte gerne eine Idee wie man damit umgeht.
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  #4 (permalink)  
Alt 10.04.2011, 23:32
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AW: Soll wohl Büchtitel für einer Webseite geklaut haben.

Was unterscheidet das von einer Rechtsberatung? Die Diskussion ist sinnlos, ändere doch den ersten Post. Dann gibts vielleicht gute Nachrichten.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 10.04.2011, 23:40
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AW: Soll wohl Büchtitel für einer Webseite geklaut haben.

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  #6 (permalink)  
Alt 11.04.2011, 00:10
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AW: Soll wohl Büchtitel für einer Webseite geklaut haben.

Zitat:
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Wie wäre da der richtige Umgang mit der Situation?
Zunächst muß der vermeintlich Verletzte (Autor des Buches) nachweisen, daß er der Inhaber dieser urheberrechtlich geschützten Werke (§ 2 UrhG) ist. Dann wird der Verletzte, sofern er dies nachweisen kann, verpflichtet, den Verletzer abzumahnen in einfach gelagerten Fällen (§ 97a UrhG).

Die Beweispflicht liegt also beim "Autor"!
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  #7 (permalink)  
Alt 11.04.2011, 00:13
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AW: Soll wohl Büchtitel für einer Webseite geklaut haben.

Wäre das als Beweis zuwerten, wenn der Autor das Titelbild seines Buches zuschickt und das Buch seit 2001 im Handel erhältlich ist?
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  #8 (permalink)  
Alt 11.04.2011, 00:38
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AW: Soll wohl Büchtitel für einer Webseite geklaut haben.

Zitat:
Zitat von Otto L Beitrag anzeigen
Wäre das als Beweis zuwerten, wenn der Autor das Titelbild seines Buches zuschickt und das Buch seit 2001 im Handel erhältlich ist?
Sind "Autor" und Anspruchsberechtigter identisch, dann ja!

Ein Rechtsanwalt wäre in diesem Fall angeraten, da ich aus einem bekannten Fall weiß, daß ein Beschluß des Landgerichts ergangen ist, indem der Verletzer zu einer Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung zu 250.000 Euro (Zweihundertfünfzigtausend Euro) bzw. ersatzweise zu 6 Monate Haft verurteilt wurde aufgrund Urheberrechtsverletzung.
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  #9 (permalink)  
Alt 11.04.2011, 00:42
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ups

Wie wäre es mit einem Persönlichen Gespräch, sollte man den Autor mal Anrufen?
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  #10 (permalink)  
Alt 11.04.2011, 01:05
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AW: Soll wohl Büchtitel für einer Webseite geklaut haben.

Zitat:
Zitat von Otto L Beitrag anzeigen
ups

Wie wäre es mit einem Persönlichen Gespräch, sollte man den Autor mal Anrufen?
Wenn der Anspruch auf Schadensersatz (hier 1000 €) nach § 97 UrhG durch den Verletzten schriftlich erhoben wurde, dann bringt ein mündliches Gespräch meiner Meinung nach nichts. Es kann aber auch nicht schaden!

Zuvor aber unbedingt Erstberatung beim Anwalt holen ohne Mandantschaft (kostet ca. nur 50 €).

Viel Glück!
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