Dies ist eine Diskussion zu Schutzfristen von Büchern bei mehreren Auflagen innerhalb des Forums Urheberrecht
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| Schutzfristen von Büchern bei mehreren Auflagen Urheber ist vor der VÖ schon verstorben. Es erscheint dann die 2. Auflage im Jahr 1920, 3. Auflage 1940, 4. Auflage 1960 usw. Die Bilder sind immer gleich, der Text wird nur wegen der Rechtschreibung verbessert. Wie sieht es mit der Schutzfrist des Buches (Text und Bilder) aus? Darf die 1. Auflage zB genommen werden, und die Bilder aus diesem verwendet werden? 70 Jahre Schutzfrist des Urhebers sind abgelaufen, das Buch ist über 100 Jahre alt. Oder sind die Rechte an den Bildern durch die Neuauflage wieder geschützt? |
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| AW: Schutzfristen von Büchern bei mehreren Auflagen Durch Bearbeitungen kann ein eigenes Urheberrecht entstehen - darauf haben sich auch die Karl-May-Verleger jahrzehntelang berufen. Nicht aber für vorherige Versionen. Auch nicht für die nicht-bearbeiteten Fotos. Auch nicht, wenn darum ein neu-bearbeiteter Text gruppiert wird. Gruß aus Berlin, Gerd
__________________ Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten! |
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| AW: Schutzfristen von Büchern bei mehreren Auflagen Bei der rechtmäßigen Erstveröffentlichung von Werken, deren Schutzfrist bereits abgelaufen ist, entsteht ein neues, 25 Jahre dauerndes Leistungsschutzrecht.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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