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Schutzfristen von Büchern bei mehreren Auflagen

Dies ist eine Diskussion zu Schutzfristen von Büchern bei mehreren Auflagen innerhalb des Forums Urheberrecht

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Alt 10.12.2010, 13:48
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Schutzfristen von Büchern bei mehreren Auflagen

Angenommen Verlag XY hat eine Geschichte veröffentlicht im Jahr 1900. Dies ist die 1. Auflage von Geschichte Z mit Bildern und Texten von einem Urheber.
Urheber ist vor der VÖ schon verstorben.

Es erscheint dann die 2. Auflage im Jahr 1920, 3. Auflage 1940, 4. Auflage 1960 usw. Die Bilder sind immer gleich, der Text wird nur wegen der Rechtschreibung verbessert.

Wie sieht es mit der Schutzfrist des Buches (Text und Bilder) aus?
Darf die 1. Auflage zB genommen werden, und die Bilder aus diesem verwendet werden? 70 Jahre Schutzfrist des Urhebers sind abgelaufen, das Buch ist über 100 Jahre alt.
Oder sind die Rechte an den Bildern durch die Neuauflage wieder geschützt?
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Alt 11.12.2010, 04:05
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AW: Schutzfristen von Büchern bei mehreren Auflagen

Durch Bearbeitungen kann ein eigenes Urheberrecht entstehen - darauf haben sich auch die Karl-May-Verleger jahrzehntelang berufen.

Nicht aber für vorherige Versionen. Auch nicht für die nicht-bearbeiteten Fotos.

Auch nicht, wenn darum ein neu-bearbeiteter Text gruppiert wird.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 11.12.2010, 19:34
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AW: Schutzfristen von Büchern bei mehreren Auflagen

Bei der rechtmäßigen Erstveröffentlichung von Werken, deren Schutzfrist bereits abgelaufen ist, entsteht ein neues, 25 Jahre dauerndes Leistungsschutzrecht.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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