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Scannen von Büchern für Dritte.

Dies ist eine Diskussion zu Scannen von Büchern für Dritte. innerhalb des Forums Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.02.2011, 17:04
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Scannen von Büchern für Dritte.

Moin Moin,

ich habe die Tage einen Artikel über das einscannen von Büchern gegen Entgelt in Japan gelesen und habe mich danach gefragt in wie fern das in Deutschland erlaubt ist.

Mal eine kurze Beschreibung des ganzen.
Privatperson A geht mit ihren eigenen Buch (Papier) zu Firma B und möchte dies eingescannt haben damit sie eine digitale Kopie davon für den eBook Reader daheim hat.
Privatperson A geht also anschließend mit ihrem Buch (Papier) und der elektronischen Kopie nach Hause und Firma A erhält dafür ein gewisses Entgelt, und löscht natürlich alle Kopien des Buchs von ihren Rechnern.

Fällt das ganze noch unter Privatkopie nach § 53 oder ist sonstwie von den Nutzerrechten von Privatperson A abgedeckt? Und wie sieht es aus wenn Firma B das scannen nicht in Rechnung stellt dafür aber X Euro für den Rohling auf den das ebook gebrannt wird verlangt? Und darf ich überhaupt von meinen eigenen Büchern Kopien erstellen da

Zitat:
§53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(4) Die Vervielfältigung
b) eines Buches oder einer Zeitschrift, wenn es sich um eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung handelt, ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 2 oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.
sich für mich anhört als ob das vollständige scannen nur für vergriffene Werke erlaubt ist.

Besten Dank im voraus für die Antworten.
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  #2 (permalink)  
Alt 12.02.2011, 22:31
V.I.P.
 
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AW: Scannen von Büchern für Dritte.

Das sehe ich bislang auch so.

Aber trotz vieler Abkommen sind nicht alle Details des deutschen UrHG mit dem aller anderer Länder identisch.

Und hier wird wohl nur der Tatort relevant sein (z. B. Japan) - bei Kinderprostitution wäre das anders, da werden auswärtig begangene Taten auch hier verfolgt, auch bei Waffenschmuggel usw.

Gruß aus Berlin, Gerd
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