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Satellitenanlage

Dies ist eine Diskussion zu Satellitenanlage innerhalb des Forums Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.01.2011, 07:48
Boardneuling
 
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Satellitenanlage

Sehr geehrte Damen und Herren,


leider bin ich nicht ganz sicher, ob dieser Beitrag in diesem Forum seinen rechtmäßigen Platz hat, aber etwas besseres konnte ich anhand der vorliegenden Daten und des vorliegenden Wissesn, leider nicht finden.

Es geht um Folgendes: Herr T ist deutscher Staatsbürger und nimmt eine Arbeitsstelle im nicht deutschsprachigen Ausland. Natürlich möchte er auf Informationen aus seiner Heimat nicht verzichten und geht zu einem Pay-TV-Provider in Deutschland und möchte einen Pay-TV-Abos abschließen (Satellitenanlage mit SmartCard kaufen/mieten und das Übliche).

Dem Herrn T wird zu seinem Erstaunen mitgeteilt, dass er kein deutsches Pay-TV mehr genießen darf. Als Begründung muss folgendes herhalten

"das Angebot ist nur an Bewohnern deutschsprachigen Ländern (oder nur Deutschlands, je nach dem) adressiert"

Es wird ebenfalls erwähnt, dass selbst das Montieren außerhalb des vorgegebenen Territoriums (deutschsprachige Länder oder nur Deutschland) verboten ist.

Herr T wendet sich an die EU und es stellt sich heraus, dass die EU hier ziemlich machtlos ist, und dass Herr T mit seinem Problem keineswegs alleine ist. Herr T fühlt sich bevormudet und fühlt sich aus der deutschen Kultur ausgeschlossen.


1. Was konnte Herr T legal in dieser Sache unternehmen?

2. Herr T gibt vor, in Deutschland zu wohnen, kauft sich eine Anlage und benutzt sie (sagen wir mal als Beispiel) in Holland. Macht sich Herr T damit Strafbar? Was ist das Strafmaß für solche Fälle?

3. Im #2 beschriebenen Fall hat jemand die Möglichkeit eine Hausdurchsuchung bei Herr T zu veranlassen, wenn der Provider den Verdacht hat, dass Herr T wagt es sich auch im Ausland als Deutscher zu fühlen?

4. Ist der Provider berechtigt alle Anlagen regelmäßig zu überprüfen (ob sie nicht im Ausland verwendet werden)? Müssen die Kunden das Personal (falls der Provider zu solchen Überprüfungen berechtigt sein soll) ins Haus lassen?


Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.



Mit freundlichen Grüßen,
Miklos MUHI

Geändert von Miklos MUHI (12.01.2011 um 08:23 Uhr).
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Alt 12.01.2011, 16:11
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AW: Satellitenanlage

Ich nehme mal an, jeder Provider hat einen Vertrag, der ihm den Vertrieb nur von bestimmten Inhalten für bestimmte Länder erlaubt. Dann muss man halt einen finden, der die Erlaubnis zum Vertrieb deines Lieblingsprogramms in deinem Wunschland hat.

Denn nur, weil ein Satellit in eine bestimmte Richtung abstrahlt, habe ich ja noch nicht das Recht in dieser Gegend Dekoder zu lizenzieren.

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Eine Routineüberprüfung von Inhabern von SAT-Schüsseln kenne ich nicht - die wird es auch kaum woanders geben, außer in Nordkorea und Iran . So wie früher in der DDR durch die FDJ bei Verdacht auf West-Empfang ...

Bei Verdacht auf eine Straftat kann aber auch eine Hausdurchsuchung stattfinden - in D. wie in NL usw. Bei uns beschließt dies ein Richter, und den Zugang zum Haus verschaffen sich dann Polizisten mit Hilfe sachkundiger Handwerker - oder durch Eintreten der Tür, wenn Gefahr im Verzug ist und der Bewohner nicht öffnet.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.01.2011, 18:26
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AW: Satellitenanlage

Zitat:
Zitat von Miklos MUHI Beitrag anzeigen
Herr T ... geht zu einem Pay-TV-Provider in Deutschland und möchte einen Pay-TV-Abos abschließen (Satellitenanlage mit SmartCard kaufen/mieten und das Übliche).

Dem Herrn T wird ... mitgeteilt, dass ... "das Angebot nur an Bewohner deutschsprachiger Länder (oder nur Deutschlands, je nach dem) adressiert" [/ist]
Vermutlich ist es zulässig, wenn sich der Verkäufer einer Satellitenanlage und Vermieter(?) einer SmartCard entschließt, keine Verträge mit nicht in Deutschland ansässigen Kunden schließen zu wollen. Etwas unklar scheint die Rechtsnatur der Pay-TV-Verträge. Es könnte sich um Verträge über die mietweise Überlassung der Decoder(-Karte) zur Entschlüsselung der ausgestrahlten Satelliten-Signale handeln. Jedenfalls sah der BGH in ihnen keine Ratenlieferungsverträge, sondern Dienstleistungsverträge.

Zitat:
Es wird ebenfalls erwähnt, dass selbst das Montieren außerhalb des vorgegebenen Territoriums (deutschsprachige Länder oder nur Deutschland) verboten ist.
Eine solche Vertragsvereinbarung dürfte unwirksam sein - der Eigentümer der Anlage und Mieter der SmartCard darf sein Eigentum montieren, wo er möchte, und alle Sendungen überall empfangen, die er mit seiner gekaften/gemieteten Ausrüstungn empfangen kann.

Zitat:
1. Was konnte Herr T legal in dieser Sache unternehmen?
Er kann jedenfalls nicht erzwingen, vom Verkäufer/Provider als Vertragspartner akzeptiert zu werden.

Zitat:
Herr T gibt vor, in Deutschland zu wohnen, kauft sich eine Anlage und benutzt sie (sagen wir mal als Beispiel) in Holland.
Wenn Herr T beim Abschluß des Abonnement-Vertrags unzutreffende Angaben über seinen Wohnsitz gemacht hatte, dann könnte der Abonnement-Anbieter den Laufzeitvertrag evtl. fristlos kündigen.

Zitat:
Macht sich Herr T damit Strafbar?
Vermutlich ist das Vorschwindeln eines unzutreffenden Wohnsitzes gegenüber einem SAT-Provider nicht strafbar.

Zitat:
Ist der Provider berechtigt alle Anlagen regelmäßig zu überprüfen (ob sie nicht im Ausland verwendet werden)?
Die Anlage darf benutzt werden, wo immer ihr Eigentümer sie benutzen möchte. Höchstens der Abonemment-Anbieter könnte den Abonnements-Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn er feststellt, daß der Abo-Kunde beim Abschluß des Abovertrags unzutreffende Angaben zu seinem Wohnsitz gemacht hatte.

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Alt 18.01.2011, 15:01
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AW: Satellitenanlage

Vielen Dank für Ihre Antwort.


Ich habe irgendwie den Eindruck, dass die Unterhaltungsindustrie mit diesen "neuen" Medien wie Internet und Satelliten(!) ein bisschen überfordert sind und versuchen aus irgendwelchen egoistisch erscheinenden Gründen den freien Informationsverkehr einzuschränken. Ähnliche Beschränkungen gibt es beim Kauf von Musik als Download (ausländische Kreditkarten werden nicht akzeptiert) und beim Erwerb anderer Produkte.

Es wird dann auf gesetzliche Bestimmungen verwiesen, fragt man aber konkret nach um welches Gesetz es sich handelt (Gesetz/Verordnung/was_auch_immer nummer X, veröffentlicht in ...) bekommt man nur eine Antwort, dass es ein Gesetz dafür gibt -- allerdings weist das Verhalten der Verkäufer/Provider darauf, dass so ein Gesetz nur in den Köpfen der Geschäftsführung existiert.

Erstaunlicherweise kann man aber diese Artikel (die den "gesetzlichen" Beschränkungen unterliegen) im Einzelhandel ohne Probleme erwerben -- niemand frag nach Auswies oder irgendeinem anderen Nachweis des Wohnsitzes und alle Kreditkarten werden ohne jede Diskriminierung akzeptiert.

Das ganze ist nicht nur traurig, sondern mehr und mehr lächerlich. Und fängt an ganz diskret nach einer Art von Wirtschaftsdiktatur zu riechen.
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  #5 (permalink)  
Alt 22.01.2011, 05:46
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AW: Satellitenanlage

Das ist eher ein Problem der Lizenzverträge:

Filmproduzent A verkauft eine Lizenz zum Aussrahlen eines Films an SAT-Unternehmen A.
Diese Lizenz zur Ausstrahlung beinhaltet aber NUR das Recht, den Film in einem Land und an XYZ Tagen auszustrahlen.

Eine "Weltweite" Lizenz wäre für das SAT-Unternehmen schlichtweg zu teuer: Wie viel Nachfrage gibt es denn tatsächlich, auf Kuba deutsches Fernsehen zu empfangen?
Andererseits würde der Filmproduzent sich diese Lizenz teuer bezahlen lassen, denn er kann die Rechte für die Ausstrahlung auf Kuba nicht mehr exklusiv verkaufen.

Das Ganze ist also nicht in erster Linie ein rechtliches Problem, sondern auch und vor Allem eines der freien Wirtschaft - wo nicht genug Nachfrage ist, gibt es auch kein Angebot.

Es dürfte aber mMn der SAT-Anbieter in der Pflicht sein, dafür zu sorgen, dass diese Bestimmungen auch eingehalten werden. Wie er das im Endeffekt handhabt ist im dunkeln, ich denke, er handhabt es gar nicht, weile eine Kontrolle ziemlich unmöglich wäre.
Wenn etwas passiert, dann wohl maximal eine Kündigung.


Liebe Grüße
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Alt 24.01.2011, 14:51
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AW: Satellitenanlage

Danke für Ihre Antwort

Wie Angebot und Anfrage funktioniert ist mir schon klar und habe auch die Hintergründe des Verhaltens der verschiedenen Pay-TV-Provider auch erahnt ... Nun, vielleicht gehört das nicht unbedingt hierhin, aber mal ehrlich: Das ganze Urheberrecht-Zirkus läuft langsam aber sicher aus den Rudern. Wie lange noch, bis der Privatbesitz von Musikinstrumenten und Musikunterricht verboten werden ... Es geht ja nicht, dass die Menschen sich selbst unterhalten, ohne jemandem dafür zu zahlen.

Gut, ich weiß, es ist Pay-TV und es ist ein privates Geschäft; man kann nichts machen. Zum Glück gibt es ja die Öffentlich-Rechtlichen und die nicht verschlüsselten Privaten (vorerst), ob es den Pay-TV-Provider oder der Unterhaltungsindustrie passt oder nicht .
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