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Sagen und Märchen auf Werbung benutzen?

Dies ist eine Diskussion zu Sagen und Märchen auf Werbung benutzen? innerhalb des Forums Urheberrecht

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Alt 06.02.2012, 08:27
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Sagen und Märchen auf Werbung benutzen?

Hallo, mir qualmt ein bißchen der Kopf vom Lesen.
Mal angenommen Herr A will einen Werbezettel herausgeben und zwar jede Woche neu, dieser Zettel hat 2 Seiten , auf der Vorderseite soll die Werbung erscheinen und auf der Rückseite ein Märchen oder eine Heimatsage, reicht es da, wenn Herr A den ursprünglichen Verfasser angibt?
Oder wie ist es, wenn Herr A Koch- oder Backrezepte (z.B. aus Zeitschriften oder Kochbüchern) drauf drucken will, sind diese auch urheberrechtlich geschützt oder reicht es sie mit eigenen Worten umzuschreiben?
Liebe Grüße Nelkenpfeffer
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Alt 06.02.2012, 10:24
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AW: Sagen und Märchen auf Werbung benutzen?

Zitat:
Zitat von Nelkenpfeffer Beitrag anzeigen
Mal angenommen Herr A will einen Werbezettel herausgeben und zwar jede Woche neu, dieser Zettel hat 2 Seiten , auf der Vorderseite soll die Werbung erscheinen und auf der Rückseite ein Märchen oder eine Heimatsage, reicht es da, wenn Herr A den ursprünglichen Verfasser angibt?
Wer hat das Märchen geschrieben und lebt er noch oder ist er schon verstorben und wenn ja wann?
Zitat:
Oder wie ist es, wenn Herr A Koch- oder Backrezepte (z.B. aus Zeitschriften oder Kochbüchern) drauf drucken will, sind diese auch urheberrechtlich geschützt oder reicht es sie mit eigenen Worten umzuschreiben?
Kommt auf die "Schöpfungshöhe" der jeweiligen Texte an. Eine rein auflistende Beschreibung von Inhalten oder Vorgängen genießt keinen urheberrechtlichen Schutz. Eine literarisch ausgefeiltere Beschreibung kann urheberrechtlichen Schutz genießen. Das Rezept selbst ist nicht geschützt.

Das Kochrezept in eigenen Worten darzustellen ist mithin die bessere Idee.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 06.02.2012, 11:37
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AW: Sagen und Märchen auf Werbung benutzen?

Danke, dann kann Herrn A ja eigentlich nichts passieren, Märchen wären von den Gebrüdern Grimm und Rezepte aus der eigenen Versuchsküche nachgekocht und beschrieben.
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  #4 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 17:02
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AW: Sagen und Märchen auf Werbung benutzen?

Werke der Gebrüder Grimm sind schon lange rechtefrei.

(Aber Vorsicht: man sollte schon prüfen, ob man den Originaltext verwendet, oder eine redigierte, bearbeitete Fassung, die vielleicht noch urheberrechtlich geschützt ist.)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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