Dies ist eine Diskussion zu Rückruf eines Artikels innerhalb des Forums Urheberrecht
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| Rückruf eines Artikels folgender Sachverhalt: A war aktiv in der Selbsthilfe-Organisation S. Er schrieb einen Artikel über seine Erfahrungen und willigte ein, dass dieser in der Mitglieder-Broschüre abgedruckt wird. Ein Jahr später wird er darauf aufmerksam gemacht, dass diese Mitglieder-Broschüre online sei und man den Artikel bei Eingabe des Namens von A sofort finden könne. Da in dem Artikel äußerst private Aspekte beschrieben sind, möchte A den Artikel entfernt oder wenigstens seinen Namen aus dem hochgeladenen pdf-Dokument gelöscht sehen. S lehnt jedoch ab, mit der Begründung, A habe seine Zustimmung auch für die Online-Veröffentlichung gegeben. Die Zustimmung könne nicht widerrufen werden. A solle doch eine "Gegendarstellung" verfassen. Frage: Welche Ansprüche hat A gegenüber S? Vielen Dank im Voraus. |
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| AW: Rückruf eines Artikels Wurde nun eine Zustimmung für eine Online-Nutzung gegeben oder nicht? Falls ja, kenne ich nur diese Rückruf-Regelung: § 42 Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung Allerdings kann der Vertrag, die Zustimmung, auch von vorneherein nichtig gewesen sein, wenn z. B. dieser Fall eintritt: "§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums (1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde. (2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden." Gruß aus Berlin, Gerd
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