Dies ist eine Diskussion zu RKA Unterlassungsschreiben innerhalb des Forums Urheberrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| RKA Unterlassungsschreiben Unterlassungsschreiben schicken. Seine Frage würde dementsprechend so lauten:,, Soll dieses Schreiben ignoriert werden, die 750 Euro bezahhlt werden, oder soll der RKA ein Modifiziertes Unterlassungsschreiben zu geschicken werden?'' Welche ist die beste Lösung? Geändert von Seomann (22.10.2011 um 13:37 Uhr). |
| |||
| AW: RKA Unterlassungsschreiben Rechtsberatung gibt's beim Amwalt. "You need meat, Go to the market. You need bread, Try the bakery." Manche Anwälte raten zu ModUEs. Mit dem Ziel, nicht mehr zuzugeben, als schon beweisbar ist. Um noch höheren Schadensersatz zu vermeiden. Alle Anwälte unterscheiden zwischen der Forderung nach Schadensersatz für den Rechteinhaber und der Forderung nach Kostenersatz für den Rechtsanwalt des Rechteinhabers. Das sollte man auch tun. Dann könnte man nämlich jeden der beiden Posten überprüfen dahingehend, ob der Grund und die Höhe berechtigt erscheint - und ob sich der Rechtsweg dagegen lohnt. Manche Leute verhandeln auch über die Höhe der beiden Posten oder eines der beiden. Manche mit Erfolg, andere ohne. Gruß aus Berlin, Gerd
__________________ Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten! |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios