Dies ist eine Diskussion zu Rechtsanwaltsportal erlaubt Anwältin fehlerhaften Artikel zu ändern ohne den beanstandenen Kommentar zu veröffentlichen innerhalb des Forums Urheberrecht
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| sollte es hingenommen werden, wenn ein prominentes Anwalts-Portal einen grob-fehlerhaften Artikel einer Anwältin aufgrund eines ausführlichen, kritischen Kommentars klammheimlich zurückzieht, der Anwältin den Kommentar zur Verfügung stellt, ihr die Gelegenheit gibt ihren Artikel zu überarbeiten, ihn dann korrigiert wieder veröffentlicht und den Kommentar komplett verschweigt? Ist das nur ungehörig und muss hingenommen werden oder wie sieht das rechtlich aus? Herzlichen Gruß Frank |
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| AW: Rechtsanwaltsportal erlaubt Anwältin fehlerhaften Artikel zu ändern ohne den beanstandenen Kommentar zu veröffentlic Willst Du erzwingen, dass einmal veröffentlichte Artikel nicht mehr geändert oder gelöscht werden dürfen? Welche Rechtsgrundlage siehst Du dafür? Im Detail müsste man auch prüfen, welche Vereinbarung die Nutzer der Seite mit dem betreiber abgeschlossen hötten.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Rechtsanwaltsportal erlaubt Anwältin fehlerhaften Artikel zu ändern ohne den beanstandenen Kommentar zu veröffentlic Natürlich nicht, dass wäre doch schwachsinnig. Allerdings würde ich es für intellektuell redlich halten, wenn angemerkt würde, dass der Artikel korrigiert wurde und der diesbezügliche Kommentar mit veröffentlicht würde (es sei denn er ist unflätig oder anderweitig zu beanstanden). |
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| AW: Rechtsanwaltsportal erlaubt Anwältin fehlerhaften Artikel zu ändern ohne den beanstandenen Kommentar zu veröffentlic Zitat:
).Da werden pekuniäre Interessen dem guten Journalismus entgegenstehen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Rechtsanwaltsportal erlaubt Anwältin fehlerhaften Artikel zu ändern ohne den beanstandenen Kommentar zu veröffentlic Richtig ist, dass ein seriöses Medium schreiben würde: "Auf Seite 2 ist uns gestern ein grober Fehler unterlaufen. Wir schrieben ..., in Wirklichkeit ist es ... Wir bitten Sie um Verzeihung und bedanken uns bei Leser XY für dessen Aufmerksamkeit und hilfreichen Hinweis. Die Redaktion" Eine Rechtsgrundlage für Seriosität gibt es leider noch nicht - oder gottlob, sie könnte auch verheerend wirken. Das Recht zu einer Gegendarstellung haben nur die persönlich von einer Falschmeldung Betroffenen - nicht Hinz und Kunz á la "Ihre Darstellung der schwarzen Löcher entbehrt jeder Grundlage!" Gruß aus Berlin, Gerd PS. Ob es eine Rechtsgrundlage für den Abdruck eines Leserbriefes oder Forenbeitrags gibt, ergibt sich wie von Humungus erwähnt aus dem Vertrag mit dem Medium. In meinem Zeitungs-Abo ist das jedenfalls nicht inbegriffen .
__________________ Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten! |
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| AW: Rechtsanwaltsportal erlaubt Anwältin fehlerhaften Artikel zu ändern ohne den beanstandenen Kommentar zu veröffentlic Zitat:
Vielleicht ist das Anwalts-Portal nicht zur Löschung eines forennutzungsbedingungskonformen Beitrags berechtigt, der sich kritisch zu der Praxis des Portals äußert, regelkonforme Kommentierungen a) nutzungsvertragswidriger Kommentar-Löschungen, bzw. b) Kommentierungs-Behinderungen in Verbindung mit Anwalts-Artikeln durchzuführen. M. |
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| AW: Rechtsanwaltsportal erlaubt Anwältin fehlerhaften Artikel zu ändern ohne den beanstandenen Kommentar zu veröffentlic Ob es ungehörig ist, sei dahingestellt (ich kann das nicht nachvollziehen), rechtlich ist daran nicht auszusetzen.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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