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Rechtsanwaltsportal erlaubt Anwältin fehlerhaften Artikel zu ändern ohne den beanstandenen Kommentar zu veröffentlichen

Dies ist eine Diskussion zu Rechtsanwaltsportal erlaubt Anwältin fehlerhaften Artikel zu ändern ohne den beanstandenen Kommentar zu veröffentlichen innerhalb des Forums Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.07.2011, 08:00
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Question Rechtsanwaltsportal erlaubt Anwältin fehlerhaften Artikel zu ändern ohne den beanstandenen Kommentar zu veröffentlichen

Guten Tag,

sollte es hingenommen werden, wenn ein prominentes Anwalts-Portal einen grob-fehlerhaften Artikel einer Anwältin aufgrund eines ausführlichen, kritischen Kommentars klammheimlich zurückzieht, der Anwältin den Kommentar zur Verfügung stellt, ihr die Gelegenheit gibt ihren Artikel zu überarbeiten, ihn dann korrigiert wieder veröffentlicht und den Kommentar komplett verschweigt?

Ist das nur ungehörig und muss hingenommen werden oder wie sieht das rechtlich aus?

Herzlichen Gruß

Frank
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  #2 (permalink)  
Alt 05.07.2011, 08:07
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AW: Rechtsanwaltsportal erlaubt Anwältin fehlerhaften Artikel zu ändern ohne den beanstandenen Kommentar zu veröffentlic

Willst Du erzwingen, dass einmal veröffentlichte Artikel nicht mehr geändert oder gelöscht werden dürfen? Welche Rechtsgrundlage siehst Du dafür?

Im Detail müsste man auch prüfen, welche Vereinbarung die Nutzer der Seite mit dem betreiber abgeschlossen hötten.
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Albert Einstein

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  #3 (permalink)  
Alt 05.07.2011, 08:35
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Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Willst Du erzwingen, dass einmal veröffentlichte Artikel nicht mehr geändert oder gelöscht werden dürfen?
Natürlich nicht, dass wäre doch schwachsinnig. Allerdings würde ich es für intellektuell redlich halten, wenn angemerkt würde, dass der Artikel korrigiert wurde und der diesbezügliche Kommentar mit veröffentlicht würde (es sei denn er ist unflätig oder anderweitig zu beanstanden).
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  #4 (permalink)  
Alt 05.07.2011, 08:45
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Zitat:
Zitat von spade Beitrag anzeigen
Allerdings würde ich es für intellektuell redlich halten, wenn angemerkt würde, dass der Artikel korrigiert wurde und der diesbezügliche Kommentar mit veröffentlicht würde (es sei denn er ist unflätig oder anderweitig zu beanstanden).
Oh ja, da hast Du meine Zustimmung! Eigentlich sollte der Altartikel irgendwo nachzulesen sein (es gibt Google-Caches... ).

Da werden pekuniäre Interessen dem guten Journalismus entgegenstehen.
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  #5 (permalink)  
Alt 06.07.2011, 01:01
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Richtig ist, dass ein seriöses Medium schreiben würde:

"Auf Seite 2 ist uns gestern ein grober Fehler unterlaufen. Wir schrieben ..., in Wirklichkeit ist es ... Wir bitten Sie um Verzeihung und bedanken uns bei Leser XY für dessen Aufmerksamkeit und hilfreichen Hinweis. Die Redaktion"

Eine Rechtsgrundlage für Seriosität gibt es leider noch nicht - oder gottlob, sie könnte auch verheerend wirken. Das Recht zu einer Gegendarstellung haben nur die persönlich von einer Falschmeldung Betroffenen - nicht Hinz und Kunz á la "Ihre Darstellung der schwarzen Löcher entbehrt jeder Grundlage!"

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Ob es eine Rechtsgrundlage für den Abdruck eines Leserbriefes oder Forenbeitrags gibt, ergibt sich wie von Humungus erwähnt aus dem Vertrag mit dem Medium. In meinem Zeitungs-Abo ist das jedenfalls nicht inbegriffen .
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  #6 (permalink)  
Alt 07.07.2011, 18:19
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Zitat:
Zitat von spade Beitrag anzeigen
wenn ein Anwalts-Portal [ die überarbeitete Version ] eines Artikels veröffentlicht, einen Kommentar [zur Vorversion jedoch komplett löscht / verschweigt?]

wie sieht das rechtlich aus?
Vermutlich hat der Kommentator weder einen ( vertraglichen ) Anspruch darauf, daß seine übers Forum eingestellten Forenbeiträge für alle Zeiten abrufbar sind/bleiben, noch kann er verlangen, daß diejenige, die seine Beiträge zum Anlaß einer (Neu-)Abfassung von Veröffentlichungen genommen hat, auf ihren Kritiker oder seine Kritik hinweisen muß.

Vielleicht ist das Anwalts-Portal nicht zur Löschung eines forennutzungsbedingungskonformen Beitrags berechtigt, der sich kritisch zu der Praxis des Portals äußert, regelkonforme Kommentierungen a) nutzungsvertragswidriger Kommentar-Löschungen, bzw. b) Kommentierungs-Behinderungen in Verbindung mit Anwalts-Artikeln durchzuführen.

M.
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  #7 (permalink)  
Alt 07.07.2011, 22:39
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AW: Rechtsanwaltsportal erlaubt Anwältin fehlerhaften Artikel zu ändern ohne den beanstandenen Kommentar zu veröffentlic

Zitat:
Zitat von spade Beitrag anzeigen
Ist das nur ungehörig und muss hingenommen werden oder wie sieht das rechtlich aus?
Ob es ungehörig ist, sei dahingestellt (ich kann das nicht nachvollziehen), rechtlich ist daran nicht auszusetzen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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