Dies ist eine Diskussion zu Rechtliche Situation WLAN? - Abmahnung Filesharing innerhalb des Forums Urheberrecht
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| Rechtliche Situation WLAN? - Abmahnung Filesharing Während der Tatzeit war Trude nachweislich im Urlaub. Aber es ist ihr Anschluss, welcher über WLAN ebenfalls ihren anderen beiden Mietparteien zur Verfügung steht. Außerdem hat sie noch nie etwas gesaugt und weiß echt nicht 'mal wie das geht. Tante Trude weiß aber, dass ihr Mieter, der Hugo, immer ganz viel im Internet ist. Also hat sie 'mal einen Anwalt gefragt, zwei sogar. Die haben gesagt, dass sie Pech habe, weil es ihre Leitung wäre und sie - für egal was - verantwortlich sei. Selbst verpetzen würde ihr nicht helfen, weil es dem Gericht völlig gleich wäre, wer die Tat tatsächlich begangen habe. - Sprich, es verhält sich damit ähnlich, wie wenn jemand mit einem Messer aus meiner Küche jemanden absticht, dann werde nämlich logischweise auch ich als Mörder verurteilt. Frage: Wie ist das eigentlich bei öffentlich zugänglichem WLAN wie etwa in Cafés, Restaurants, Bars, öffentlichen Einrichtungen und so fort? Es wird ja wohl kaum technisch möglich sein, die Leitung vor jeglichem Dummfug sicher zu machen. |
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| AW: Rechtliche Situation WLAN? - Abmahnung Filesharing Um als Mitstörer zu haften, muss man zumindest die Ahnung haben, dass eine Tat in der Luft liegt. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn ein verurteilter Messerstecher mit wutverzerrtem Gesicht in deiner Küche auftaucht und brüllt, "Die Sau schlacht' ich ab! Gib mir sofort ein Messer!" Kriegt nun ein Bartender mit, dass ein Gast über das WLAN Illegales tut, dann tut er gut daran, etwas dagegen zu tun. Sonst stört er mit. Ebenso wie der bewusste Verleiher von Autos und Knarren für einen Bankraub. Gruß aus Berlin, Gerd |
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| AW: Rechtliche Situation WLAN? - Abmahnung Filesharing Das Problem liegt ja sicherlich gerade bei der Funktion des WLan. Da werden die Funkwellen garantiert nicht vor der Schwelle aus der Bar halt machen. Potentielle Bösewichte könnten sich folglich auf den Bordstein gegenüber der Bar setzen und da Schindluder betzreiben- ohne das der Barchef auch nur ansatzweise etwas davon mitbekommen könnte. Eine Schutzbehauptung, wie: "Ich glaube nicht, dass hier im Umkreis von 50m jemand illegal im Netz tätig wird..." wäre auch mehr als absurd. Sicherlich muss der Anschlussinhaber Sorge dafür tragen, dass er des Zugang sichert oder andere überwacht. Da letzteres aus dem oben aufgeführten Grund nicht klappt, wird er wohl Sicherungsmaßnahmen einleiten müssen um sich schadlos halten zu können. Das kann ja auch durch Sperrung von Seiten oder Beschränkung/ Verhinderung von Downloads geschehen. Wie das technisch geht wissen sicherlich die Computernerds. |
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| AW: Rechtliche Situation WLAN? - Abmahnung Filesharing Zitat:
Zitat:
Auch klar, dass Ermittlungsbehörden zuerst beim Anschlussinhaber vorstellig werden. Der kann dann aber ja darauf hinweisen, dass der Anschluss gemeinsam mit anderen genutzt wird. Zivilrechtlich... keine Ahnung. Kann gut sein, dass der Anschlussinhaber die Rechnung kriegt und sich das Geld vom Verursacher wieder holen muss. Eine Überwachung anderer Anschlussnutzer halte ich für sehr fragwürdig. Das Sperren von Inhalten und Schlagwörtern ist grundsätzlich möglich, kann aber keinesfalls jede Straftat verhindern. |
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| AW: Rechtliche Situation WLAN? - Abmahnung Filesharing Neuigkeiten: der BGH verhandelt heute über WLAN-Anschlüsse: http://www.gulli.com/news/bgh-verhan...sse-2010-03-18 |
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