Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Rechtliche Absicherung für Hobby Projekt

Dies ist eine Diskussion zu Rechtliche Absicherung für Hobby Projekt innerhalb des Forums Urheberrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 24.04.2011, 18:21
Boardneuling
 
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 8
Keine Wertung, fanste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fanste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fanste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fanste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fanste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fanste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fanste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fanste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fanste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fanste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Rechtliche Absicherung für Hobby Projekt

Hallo,

eine Gruppe von (hauptsächlich) Schülern und Studenten hat sich zur Aufgabe gemancht ein Onlinespiel (MMORPG) zu entwickeln. Nun stellt sich die Frage, wie man die Arbeit rechtlich so absichern kann, damit man gegen folgende Fälle sicher ist:
  1. Ein Mitglied benutzt, trotz Regelvorgabe, eine illegale Version eines Programmes (z.B. 3D Programm). Jemand findet dies zufällig heraus und klagt gegen die Projektgruppe. Wer wird verantwortlich gemacht?
  2. Mitglied A hat für die Gruppe viel Arbeit geleistet, welche auch komplett benutzt wird (programmierter Code, Musikstücke, 3D Modele, etc). Nun verlässt A jedoch das Team (aus welchen Gründen auch immer) und verlangt von der Projektgruppe, dass seine Arbeiten wieder entfernt und nicht weiterbenutzt werden dürfen. Wie kann die Gruppe sich dagegen schützen?
  3. Da das Spiel eine realistische Note erhalten soll, werden Gebäude aus der damaligen Zeit teilweise nachgebaut. Das Gebäude. Da dieses Gebäude heutzutage vielleicht ein Museum ist und Eintritt gezahlt werden muss, verlangt der Besitzer/Betreiber eine Entschädigung. Wäre dies möglich, auch wenn es keine 1:1 Kopie ist?

Weitere Info: Die Gruppe gliedert sich in mehrere Bereiche, unter anderem eine Teamleitung. Eine zusätzlich davon unabhängige Person steht als Verantwortlicher der Homepage im Impressum. Wenn nun jemand verantwortlich gemacht wird, wen trifft es? Teamleitung? Person hinter dem Impressum? Das Mitglied, welches die "Tat" begangen hat? Welche Rechtsforum wäre für ein solches Projekt zu empfehlen? Das fertige Spiel soll nciht verkauft, jedoch durch Werbung und einer Item-Mall finanziert werden.

Mit freundlichen Grüßen
- fanste

PS: Falls sich das Thema im falschen Forum befindet, bitte ich dies zu entschuldigen. Bitte entsprechend verschieben.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 24.04.2011, 23:32
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.532
96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)  
AW: Rechtliche Absicherung für Hobby Projekt

1. Das steht in deiner Glaskugel.

2. Man vereinbart eine § 31 Einräumung von Nutzungsrechten
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html

Da kann auch die Dauer eines Nutzungsrechts festgelegt werden - z. B. 3 Jahre oder ewig - oder ein Grund für ein Ende, z. B. "Wenn der Urheber die Gruppe verlässt".

Ist das vorab nicht schriftlich geschehen, glaubt ein angerufenes Gericht auch mal, was mündlich vereinbart worden war - oder konkludent durch Handeln und Schweigen.

Wurde gar nichts vereinbart, gilt der Vertragszweck nach Absatz 5 im Gesetz oben. Wenn bei einer Website kein Ende geplant war, tippe ich auf "ewig"!

Dann gibt es nur noch zwei Mittel, das zu beenden:
§ 41 Rückrufsrecht wegen Nichtausübung
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__41.html
§ 42 Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__42.html

3. Der Urheber eines Hauses ist der Architekt. Ist der 70 Jahre tot, haben dessen Erben keine urheberrechtlichen Ansprüche mehr am Aussehen des Gebäudes. Interessenten googeln bitte nach Friesenhaus, Schloss Tegel und Hundertwasserhaus.

Andere Ansprüche wären aber möglich. Denkbar wären Eingriffe in die Privatsphäre - da schaue man sich mal die Debatte um Google-street-view an.

4. Im Impressum steht Nummer 1. der Betreiber der Website sowie Nummer 2. ein Ansprechpartner für schnelle Kontakte: (1) 1 und 2 in:
http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html

Verantwortlich gemacht wird der, der verantwortlich ist für ein Tun oder Unterlassen, also der Täter. Unterlässt nun Nummer 2, die Nummer 1 unverzüglich zu unterrichten über Beschwerden, dann ist wohl Nummer zwei (mit-)verantwortlich. Sonst eher nicht.

Danach kommt es auf die Form der juristischen Person an. Bei Vereinen ist es anders als bei einer GmbH (hier haftet die Firma nur bis zum eingelegten Kapital) usw. Ein weiteres schönes Thema ...

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 25.04.2011, 01:04
Boardneuling
 
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 8
Keine Wertung, fanste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fanste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fanste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fanste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fanste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fanste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fanste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fanste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fanste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fanste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Rechtliche Absicherung für Hobby Projekt

Hi,

danke für deine Antworten. 2) und 3) sollten soweit klar sein.

1.) Die Glaskugel ist leider kaputt, oder sollte das der Wink mit dem Zaunpfahl sein, dass die Frage zu unspezifisch war? Mit "wer" war gemeint: Die Teamleitung, Impressum, Ersteller, also Benutzer der illegalen Anwendung.
Nach
Zitat:
Verantwortlich gemacht wird der, der verantwortlich ist für ein Tun oder Unterlassen, also der Täter.
würde ich es aber so verstehen, dass derjenige verantwortlich gemacht wird, der das illegale Programm verwendet hat? Gerade dieser Punkt ist der wichtigiste, den es zu klären gilt.
4.) Es trifft also immer die, die im Impressum hinterlegt sind (wenn auch nur als Mitverantwortliche)?

Zur Rechtsform: Gehen wir mal davon aus, dass es weder Verein, GmbH oder sonst was geben wird. Alles andere wäre zu sehr auf uns gerichtet. Wie wird das z.B. bei Open-Source-Projekten gehandhabt?

Wer es dennoch wissen will, soll weiterlesen, ansonsten ist meine Antwort hier zu ende
Es ist ein Hobby Projekt, wenn überhaupt würde sich nur ein Verein lohnen, oder? Wird aber schon schwer, da die Mitglieder alle über die deutschsprachigen Länder verteilt sind (Mitgliederversammlungen, etc). Dürfte dieser dann auch Einnahmen durch die genannten Quellen machen? Zudem gibt es regelmäßige Wahlen (halbjährig), wodurch sich die Teamleitung ändern kann.

Geändert von fanste (25.04.2011 um 01:22 Uhr). Grund: Erweitert
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 27.04.2011, 15:58
Boardneuling
 
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 8
Keine Wertung, fanste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fanste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fanste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fanste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fanste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fanste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fanste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fanste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fanste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fanste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Rechtliche Absicherung für Hobby Projekt

Hat nicht noch jemand Antworten auf die neuen Fragen?
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 27.04.2011, 17:36
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.532
96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)  
AW: Rechtliche Absicherung für Hobby Projekt

Macht man gar nichts, außer Pläne, Arbeit und Investitionen für ein gemeinsames Ziel, ist man meist automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Wer da finanziell wie haftet, steht da.

Strafrechtlich haftet immer der, der eine Straftat begeht - Eltern haften da nicht für ihre Kinder, Geschäftsführer nicht für Gesellschafter, Arbeitgeber nicht für Arbeitnehmer, Vereinsvorsitzende nicht für Vereinsmitglieder.

Und wer im Impressum steht, haftet auch nicht für Straftaten von Eigentümern, von Mitspielern oder von Webmastern, sondern nur für eigene, selbst begangene Straftaten!

Wer in einem Verein haftet, steht hier. Per Scrollen findet man dort, was beim Anfall von Gewinn damit geschieht.

Bei einer GmbH sieht es so aus.

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten!
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 27.04.2011, 20:36
Boardneuling
 
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 8
Keine Wertung, fanste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fanste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fanste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fanste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fanste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fanste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fanste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fanste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fanste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fanste hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Rechtliche Absicherung für Hobby Projekt

Kurz und knapp, herzlichen Dank
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Weitergabe eines Internetanschlusses an Nachmieter - Rechtliche Absicherung Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 01.09.2010 17:18
gefährliches Hobby Arbeitsrecht 14.06.2010 08:39
Schuldanerkenntnis als rechtliche Absicherung? Bürgerliches Recht allgemein 05.01.2010 04:23
Rechtliche Absicherung als Hausverwalter Immobilienrecht 26.01.2009 11:26
Rechtliche Absicherung von Webseiten die Pokerseiten werben? Internetrecht 25.06.2007 00:48





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Urheberrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN