Dies ist eine Diskussion zu Rechtliche Absicherung für Hobby Projekt innerhalb des Forums Urheberrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Rechtliche Absicherung für Hobby Projekt eine Gruppe von (hauptsächlich) Schülern und Studenten hat sich zur Aufgabe gemancht ein Onlinespiel (MMORPG) zu entwickeln. Nun stellt sich die Frage, wie man die Arbeit rechtlich so absichern kann, damit man gegen folgende Fälle sicher ist:
Weitere Info: Die Gruppe gliedert sich in mehrere Bereiche, unter anderem eine Teamleitung. Eine zusätzlich davon unabhängige Person steht als Verantwortlicher der Homepage im Impressum. Wenn nun jemand verantwortlich gemacht wird, wen trifft es? Teamleitung? Person hinter dem Impressum? Das Mitglied, welches die "Tat" begangen hat? Welche Rechtsforum wäre für ein solches Projekt zu empfehlen? Das fertige Spiel soll nciht verkauft, jedoch durch Werbung und einer Item-Mall finanziert werden. Mit freundlichen Grüßen - fanste PS: Falls sich das Thema im falschen Forum befindet, bitte ich dies zu entschuldigen. Bitte entsprechend verschieben. |
| |||
| AW: Rechtliche Absicherung für Hobby Projekt 1. Das steht in deiner Glaskugel. 2. Man vereinbart eine § 31 Einräumung von Nutzungsrechten http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html Da kann auch die Dauer eines Nutzungsrechts festgelegt werden - z. B. 3 Jahre oder ewig - oder ein Grund für ein Ende, z. B. "Wenn der Urheber die Gruppe verlässt". Ist das vorab nicht schriftlich geschehen, glaubt ein angerufenes Gericht auch mal, was mündlich vereinbart worden war - oder konkludent durch Handeln und Schweigen. Wurde gar nichts vereinbart, gilt der Vertragszweck nach Absatz 5 im Gesetz oben. Wenn bei einer Website kein Ende geplant war, tippe ich auf "ewig"! Dann gibt es nur noch zwei Mittel, das zu beenden: § 41 Rückrufsrecht wegen Nichtausübung http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__41.html § 42 Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__42.html 3. Der Urheber eines Hauses ist der Architekt. Ist der 70 Jahre tot, haben dessen Erben keine urheberrechtlichen Ansprüche mehr am Aussehen des Gebäudes. Interessenten googeln bitte nach Friesenhaus, Schloss Tegel und Hundertwasserhaus. Andere Ansprüche wären aber möglich. Denkbar wären Eingriffe in die Privatsphäre - da schaue man sich mal die Debatte um Google-street-view an. 4. Im Impressum steht Nummer 1. der Betreiber der Website sowie Nummer 2. ein Ansprechpartner für schnelle Kontakte: (1) 1 und 2 in: http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html Verantwortlich gemacht wird der, der verantwortlich ist für ein Tun oder Unterlassen, also der Täter. Unterlässt nun Nummer 2, die Nummer 1 unverzüglich zu unterrichten über Beschwerden, dann ist wohl Nummer zwei (mit-)verantwortlich. Sonst eher nicht. Danach kommt es auf die Form der juristischen Person an. Bei Vereinen ist es anders als bei einer GmbH (hier haftet die Firma nur bis zum eingelegten Kapital) usw. Ein weiteres schönes Thema ... Gruß aus Berlin, Gerd
__________________ Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten! |
| |||
| AW: Rechtliche Absicherung für Hobby Projekt Hi, danke für deine Antworten. 2) und 3) sollten soweit klar sein. 1.) Die Glaskugel ist leider kaputt, oder sollte das der Wink mit dem Zaunpfahl sein, dass die Frage zu unspezifisch war? Mit "wer" war gemeint: Die Teamleitung, Impressum, Ersteller, also Benutzer der illegalen Anwendung. Nach Zitat:
4.) Es trifft also immer die, die im Impressum hinterlegt sind (wenn auch nur als Mitverantwortliche)? Zur Rechtsform: Gehen wir mal davon aus, dass es weder Verein, GmbH oder sonst was geben wird. Alles andere wäre zu sehr auf uns gerichtet. Wie wird das z.B. bei Open-Source-Projekten gehandhabt? Wer es dennoch wissen will, soll weiterlesen, ansonsten ist meine Antwort hier zu ende ![]() Es ist ein Hobby Projekt, wenn überhaupt würde sich nur ein Verein lohnen, oder? Wird aber schon schwer, da die Mitglieder alle über die deutschsprachigen Länder verteilt sind (Mitgliederversammlungen, etc). Dürfte dieser dann auch Einnahmen durch die genannten Quellen machen? Zudem gibt es regelmäßige Wahlen (halbjährig), wodurch sich die Teamleitung ändern kann. Geändert von fanste (25.04.2011 um 01:22 Uhr). Grund: Erweitert |
| |||
| AW: Rechtliche Absicherung für Hobby Projekt Hat nicht noch jemand Antworten auf die neuen Fragen? |
| |||
| AW: Rechtliche Absicherung für Hobby Projekt Macht man gar nichts, außer Pläne, Arbeit und Investitionen für ein gemeinsames Ziel, ist man meist automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Wer da finanziell wie haftet, steht da. Strafrechtlich haftet immer der, der eine Straftat begeht - Eltern haften da nicht für ihre Kinder, Geschäftsführer nicht für Gesellschafter, Arbeitgeber nicht für Arbeitnehmer, Vereinsvorsitzende nicht für Vereinsmitglieder. Und wer im Impressum steht, haftet auch nicht für Straftaten von Eigentümern, von Mitspielern oder von Webmastern, sondern nur für eigene, selbst begangene Straftaten! Wer in einem Verein haftet, steht hier. Per Scrollen findet man dort, was beim Anfall von Gewinn damit geschieht. Bei einer GmbH sieht es so aus. Gruß aus Berlin, Gerd
__________________ Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten! |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Weitergabe eines Internetanschlusses an Nachmieter - Rechtliche Absicherung | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 01.09.2010 17:18 |
| gefährliches Hobby | Arbeitsrecht | 14.06.2010 08:39 |
| Schuldanerkenntnis als rechtliche Absicherung? | Bürgerliches Recht allgemein | 05.01.2010 04:23 |
| Rechtliche Absicherung als Hausverwalter | Immobilienrecht | 26.01.2009 11:26 |
| Rechtliche Absicherung von Webseiten die Pokerseiten werben? | Internetrecht | 25.06.2007 00:48 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios