Dies ist eine Diskussion zu Rechte einer Photographie beim Model oder beim Photograph? innerhalb des Forums Urheberrecht
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| Rechte einer Photographie beim Model oder beim Photograph? Nehmen wir an ich schiesse ein Portrait-Photo von einer Person A, womit diese auch einverstanden ist, was darf ich und was darf Person A tun? Kann Person A dieses Photo ungefragt veröffentlichen? Entgeltlich? Unentgeltlich? Welche Veröffentlichungsrechte stehen mir zu? Muss Person A meine Einverständnisserklärung einfordern? Was passiert wenn die Kamera mit der die Aufnahme getätigt wurde Person A oder einer Person B gehört, aber ich alle Photographien aufgenommen habe (nicht nur abgedrückt sondern positioniert, die Belichtung ausgewählt, etc.)? Vielen Dank schon im Vorraus für die Antworten Wenn ihr wollt könnt ihr auch direkt per Mail antworten. Gruß, StSz |
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| AW: Rechte einer Photographie beim Model oder beim Photograph? Hallo, das ist sicher keine leichte Frage. Ich habe mich auch schon mit soetwas beschäftigt (als Fotograf), und dann der Einfachheit halber aber direkt sichergestellt, daß alle Rechte (welche auch immer) bei der abgebildeten Person bleiben. Damit kommen dann auch keine Unklarheiten auf. Ich kenne leider keine gesetzlichen Regelungen, würde aber aus meinem "Rechtsgefühl" das so beantworten: Person A besitzt das Recht diese Fotos unentgeldlich zu verwenden, auch zu veröffendlichen, für eine entgeldliche Verwendung müßte eine Genehmigung des Fotografen vorliegen. (evt. Art, also mit Nennung des Fotografen z.B. und evt. auch eine "Gewinnbeteiligung" könnte dabei vereinbart werden) Der Fotograf darf die Fotos auch nur gegen Genehmigung veröffentlichen. Aber dagegen, sie z.B. ohne Genehmigung in einem Album für Beispielfotos auszustellen, daß sich auch andere Personen ansehen können, spricht meines Erachtens aber nichts (solange es keine Bilder sind, die das Ehrgefühl von A verletzen könnten). Ist die verwendete Kamera und damit das Bildmaterial gar nicht im Beitz des Fotografen gewesen, hat er meiner Meinung nach auch keinerlei Rechte an dem Material. Das schließe ich jetzt einfach mal daraus, daß ein Fotograf im Regelfall eine bessere Ausrüstung hat als die Personen, die sich fotografieren lassen wollen. Nimmt also Person A extra ein (schlechteres) Gerät, was in ihrem Besitz (oder im Besitz einer Vertrausnperson B) ist, dann fällt mir nur dieser Grund ein, um dem Fotografen nicht in Besitz des Bildmaterials zu bringen und damit auch nicht zu irgendwelchen Rechten an den Bildern. Alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr Gruß Huutsch |
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