Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Rechte einer Photographie beim Model oder beim Photograph?

Dies ist eine Diskussion zu Rechte einer Photographie beim Model oder beim Photograph? innerhalb des Forums Urheberrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 02.03.2005, 15:23
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2005
Beiträge: 1
Keine Wertung, stsz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stsz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stsz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stsz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stsz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stsz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stsz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stsz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stsz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stsz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Rechte einer Photographie beim Model oder beim Photograph?

Ich habe eine Frage zur Rechtesituation bei Photographien.

Nehmen wir an ich schiesse ein Portrait-Photo von einer Person A, womit diese auch einverstanden ist, was darf ich und was darf Person A tun?

Kann Person A dieses Photo ungefragt veröffentlichen? Entgeltlich? Unentgeltlich?
Welche Veröffentlichungsrechte stehen mir zu? Muss Person A meine Einverständnisserklärung einfordern?

Was passiert wenn die Kamera mit der die Aufnahme getätigt wurde Person A oder einer Person B gehört, aber ich alle Photographien aufgenommen habe (nicht nur abgedrückt sondern positioniert, die Belichtung ausgewählt, etc.)?

Vielen Dank schon im Vorraus für die Antworten
Wenn ihr wollt könnt ihr auch direkt per Mail antworten.

Gruß,
StSz
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 03.03.2005, 09:07
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2003
Beiträge: 1.119
85% positive Bewertungen (1119 Beiträge, 14 Bewertungen)85% positive Bewertungen (1119 Beiträge, 14 Bewertungen)85% positive Bewertungen (1119 Beiträge, 14 Bewertungen)85% positive Bewertungen (1119 Beiträge, 14 Bewertungen)85% positive Bewertungen (1119 Beiträge, 14 Bewertungen)85% positive Bewertungen (1119 Beiträge, 14 Bewertungen)85% positive Bewertungen (1119 Beiträge, 14 Bewertungen)85% positive Bewertungen (1119 Beiträge, 14 Bewertungen)85% positive Bewertungen (1119 Beiträge, 14 Bewertungen)85% positive Bewertungen (1119 Beiträge, 14 Bewertungen)  
AW: Rechte einer Photographie beim Model oder beim Photograph?

Hallo,

das ist sicher keine leichte Frage.
Ich habe mich auch schon mit soetwas beschäftigt (als Fotograf), und dann der Einfachheit halber aber direkt sichergestellt, daß alle Rechte (welche auch immer) bei der abgebildeten Person bleiben.
Damit kommen dann auch keine Unklarheiten auf.

Ich kenne leider keine gesetzlichen Regelungen, würde aber aus meinem "Rechtsgefühl" das so beantworten:
Person A besitzt das Recht diese Fotos unentgeldlich zu verwenden, auch zu veröffendlichen, für eine entgeldliche Verwendung müßte eine Genehmigung des Fotografen vorliegen. (evt. Art, also mit Nennung des Fotografen z.B. und evt. auch eine "Gewinnbeteiligung" könnte dabei vereinbart werden)
Der Fotograf darf die Fotos auch nur gegen Genehmigung veröffentlichen.
Aber dagegen, sie z.B. ohne Genehmigung in einem Album für Beispielfotos auszustellen, daß sich auch andere Personen ansehen können, spricht meines Erachtens aber nichts (solange es keine Bilder sind, die das Ehrgefühl von A verletzen könnten).

Ist die verwendete Kamera und damit das Bildmaterial gar nicht im Beitz des Fotografen gewesen, hat er meiner Meinung nach auch keinerlei Rechte an dem Material.
Das schließe ich jetzt einfach mal daraus, daß ein Fotograf im Regelfall eine bessere Ausrüstung hat als die Personen, die sich fotografieren lassen wollen.
Nimmt also Person A extra ein (schlechteres) Gerät, was in ihrem Besitz (oder im Besitz einer Vertrausnperson B) ist, dann fällt mir nur dieser Grund ein, um dem Fotografen nicht in Besitz des Bildmaterials zu bringen und damit auch nicht zu irgendwelchen Rechten an den Bildern.

Alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr

Gruß
Huutsch
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Pflicht über Betriebskostenabrechnung: liegt sie beim Eigentümer oder beim Vermieter? Eigentumswechselproblem! Mietrecht 22.05.2010 09:11
Rücktritt oder widerruf beim Kauf einer Küche möglich? Kaufrecht / Leasingrecht 13.09.2009 14:19
Bau/Kauf eines Spezial-LKW: Zwischenabnahmen beim AN oder beim Subunternehmer ? Bürgerliches Recht allgemein 13.11.2008 10:10
Rechte beim Arbeitsamt?! Arbeitsrecht 29.03.2008 23:17
UNO simulieren - Delegation der Universität Potsdam beim "Havard World Model United Nations" in Genf Nachrichten: Wissenschaft 12.03.2007 12:00





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Urheberrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN