Dies ist eine Diskussion zu Rechte an einer Übersetzung, Theateradaptation und Aufführung eines Textes innerhalb des Forums Urheberrecht
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| Rechte an einer Übersetzung, Theateradaptation und Aufführung eines Textes der natürlich fiktive Sachverhalt ist folgender, X hat ein Stück für seine studentische Theatergruppe geschrieben. Dabei handelt es sich um eine freie Übersetzung und Theateradaptation einer Novelle von einem relativ bekannten russischen Autor. Die Narrative wurde verändert, quasi ein anderes Ende, neue Protagonisten und veränderte zeitliche Abfolge von Ereignissen. Die Dialoge sind dennoch nah am Original geblieben, auch die Metaphorik der Erzählung und die Grundpoente sind nah am Urtext. Die Novelle wurde Ende Achtziger geschrieben und wie sich erst vor kurzem rausgestellt hat, wurde bereits übersetzt und ist in den Neunzigern von einem deutschen Verlag veröffentlich worden. Die Gruppe hat das Stück nun in einem Universitätstheater aufgeführt (mit der Angabe „frei nach Bla Bla“) und hat jetzt evtl. die Möglichkeit in einem professionellem Theater es nochmal aufzuführen. Hier stellt sich die Frage, ob die Gruppe, bzw. das Theaterhaus es überhaupt darf ohne die Rechte an einer Übersetzung und Theateradaptation zu haben? Dabei stellt sich auch die Frage wer nun die Rechte am Original in Deutschland hat – der deutsche Verlag oder der Verlag des Autors? Sprich im Fall der Fälle, wo soll die Theatergruppe anklopfen und mit was kann man da rechnen? Wie gesagt, es handelt sich um eine sehr freie Übersetzung und Bearbeitung des Urtextes ohne Verfolgung kommerzieller Ziele. Danke! Geändert von Menin (06.06.2011 um 23:45 Uhr). |
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| AW: Rechte an einer Übersetzung, Theateradaptation und Aufführung eines Textes Zitat:
"Bei der Bemessung des Schadensersatzes kann auch der Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, berücksichtigt werden. Der Schadensersatzanspruch kann auch auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte." Vom Nicht-Profiteur wie vom Studenten verlangt der Rechteinhaber deshalb lieber eine übliche Lizenz-Gebühr als "angemessene Vergütung". Ab wann eine Bearbeitung so frei ist, dass man für ihre Verwendung gar keine Zustimmung der Rechte-Inhaber mehr benötigt, wird hier mal vorerst gut angerissen: Was ist eine freie Benutzung? Zitat:
Soweit für solche Verwertungen aber Teile der deutschen Übersetzung verwendet werden, muss auf jeden Fall der deutsche Verlag seine Zustimmung geben - und anlässlich von § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen auch noch die Urheber selber, nämlich der Autor des Originals und der Autor der Übersetzung. Gruß aus Berlin, Gerd
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