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Recht Frage zu einem Filmprojekt

Dies ist eine Diskussion zu Recht Frage zu einem Filmprojekt innerhalb des Forums Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.03.2011, 16:35
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Recht Frage zu einem Filmprojekt

Mal angenommen 2 Freunde, wollen den Film Paranormal Activity ein kleines remake machen. Ihnen gefällt die Idee sehr, aber sie haben kleine Sorgen wegen den Rechten.

Sie werden keine Texte übernehmen!
Sie werden nur die wichtigsten Szene nachbauen und der rest wird mehr oder weniger erfunden sein!
Namen werden auch neu erfunden!
Sie wollen kein Geld verdienen!

Jetzt meine Frage, dürfen Sie das?

Liebe Grüsse
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  #2 (permalink)  
Alt 23.03.2011, 22:49
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AW: Recht Frage zu einem Filmprojekt

Zitat:
Zitat von In0cenT Beitrag anzeigen
Sie werden keine Texte übernehmen!
Sie werden nur die wichtigsten Szene nachbauen und der rest wird mehr oder weniger erfunden sein!
Namen werden auch neu erfunden!
Sie wollen kein Geld verdienen!
Hier stellt sich zunächst die Frage, ob eine Szene urheberrechtlich geschützt ist als Werk im Sinne von § 2 UrHG, auch ohne Text. Mal kucken:

Zitat:
§ 2 Geschützte Werke
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1.
Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
(...)
4.
Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
5.
Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
6.
Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
Hier hätten wir neben 1. Sprachwerken also noch
2. Werke der bildenden Künste wie Gemälde, Skulpturen, Grafiken, Zeichnungen usw. sowie Bauwerke - womit sicherlich auch Kulissen umfasst sind, wenn die nicht allzu plump geraten sind und deshalb die nötige Schöpfungshöhe unterschreiten.
3. Fotos
4. Filme.

Haben also Kulisse und Kamerafahrt beide die nötige Schöpfungshöhe erreicht, sind beide geschützt und dürfen nicht ohne Zustimmung der Rechteinhaber verwertet werden und schon gar nicht nach

§ 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen - bei (Neu-)Verfilmungen ist schon der Versuch zustimmungspflichtig.

Erlaubt ist aber ein Zitat aus einem solchen Werk in den engen Grenzen des § 51 Zitate.

Erlaubt ist auch eine § 24 Freie Benutzung:
"(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden."

Hier ein paar hilfreiche Hinweise zum Unterschied.

Wichtig nicht nur aus meiner Sicht ist: Astreines Abkupfern wird strenger betrachtet (auch ein fan-haftes Anbeten) als ein kritisch-distanziertes Parodieren und Veralbern eines Originals! (Vgl. Der Schuh des Mani-/Winnetou oder Raumschiff Enter-/Surprise usw.)

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Ob man ein abgekupfertes Werk ohne Zustimmung verwertet und dafür viel Geld nimmt oder wenig oder gar keines, spielt höchstens ein Rolle bei der Höhe des Schadensersatzes, falls dabei die Gewinn-Variante zugrundegelegt wird. Wird die Lizenzanlalogie zugrundegelegt (das darf sich der Geschädigte aussuchen), spielt der Gewinn keine Rolle - es zahlt also auch der Gratisverteiler des abgekuperten Werkes.
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 24.03.2011, 01:04
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AW: Recht Frage zu einem Filmprojekt

Wie findet man raus, ob eine Fimlsczene geschützt ist oder nicht?

Danke für deine Antwort, obwohl ich nicht zu viel verstanden habe. (Ist mir zu kompliziert.)
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  #4 (permalink)  
Alt 24.03.2011, 01:51
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AW: Recht Frage zu einem Filmprojekt

Im Streitfall entscheidet ein Gericht, ob ein Werk geschützt ist im Sinne von § 2 UrHG. Auch bei einer Szene einer Spielhandlung oder bei einer Kulisse eines Films oder eines Theaterstücks. Auch ohne Text.

Im Normalfall kann - und sollte! - man davon ausgehen, dass die Urheber von Filmen und Szenen nicht nur Mist gebaut haben, den dein Nachbar nebenan auch hätte bauen können, sondern ein genuines Werk der Kunst geschaffen haben, das geschützt ist.

Bevor man mit höheren Kosten ein Gericht befragt - oder befragt wird vom Urheber/Rechteinhaber vor Gericht -, kann man auch einen Anwalt befragen, der sich mit dem Urheberrecht auskennt, oder einen Verbandesvertreter, z. B. seiner Gewerkschaft - bei mir wäre es ver.di, bei anderen ein anderer Verband.

Oder man befragt einfach branchenüblich die Rechteinhaber, ob die einem ein Nutzungsrecht einräumen an der geplanten Veröffentlichung der Veränderung ihres Werkes!

So hat mal eine Schülergruppe in NRW den Andrew Lloydd-Webber zur Premiere ihres Schülermusicals nach dessen Kompositionen eingeladen - der schickte stattdessen den Staatsanwalt, um die Aufführung zu verhindern. Hehehe.

Gruß aus Berlin, Gerd
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