Dies ist eine Diskussion zu Recht Frage zu einem Filmprojekt innerhalb des Forums Urheberrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Recht Frage zu einem Filmprojekt Sie werden keine Texte übernehmen! Sie werden nur die wichtigsten Szene nachbauen und der rest wird mehr oder weniger erfunden sein! Namen werden auch neu erfunden! Sie wollen kein Geld verdienen! Jetzt meine Frage, dürfen Sie das? Liebe Grüsse |
| |||
| AW: Recht Frage zu einem Filmprojekt Zitat:
Zitat:
2. Werke der bildenden Künste wie Gemälde, Skulpturen, Grafiken, Zeichnungen usw. sowie Bauwerke - womit sicherlich auch Kulissen umfasst sind, wenn die nicht allzu plump geraten sind und deshalb die nötige Schöpfungshöhe unterschreiten. 3. Fotos 4. Filme. Haben also Kulisse und Kamerafahrt beide die nötige Schöpfungshöhe erreicht, sind beide geschützt und dürfen nicht ohne Zustimmung der Rechteinhaber verwertet werden und schon gar nicht nach § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen - bei (Neu-)Verfilmungen ist schon der Versuch zustimmungspflichtig. Erlaubt ist aber ein Zitat aus einem solchen Werk in den engen Grenzen des § 51 Zitate. Erlaubt ist auch eine § 24 Freie Benutzung: "(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden." Hier ein paar hilfreiche Hinweise zum Unterschied. Wichtig nicht nur aus meiner Sicht ist: Astreines Abkupfern wird strenger betrachtet (auch ein fan-haftes Anbeten) als ein kritisch-distanziertes Parodieren und Veralbern eines Originals! (Vgl. Der Schuh des Mani-/Winnetou oder Raumschiff Enter-/Surprise usw.) Gruß aus Berlin, Gerd PS. Ob man ein abgekupfertes Werk ohne Zustimmung verwertet und dafür viel Geld nimmt oder wenig oder gar keines, spielt höchstens ein Rolle bei der Höhe des Schadensersatzes, falls dabei die Gewinn-Variante zugrundegelegt wird. Wird die Lizenzanlalogie zugrundegelegt (das darf sich der Geschädigte aussuchen), spielt der Gewinn keine Rolle - es zahlt also auch der Gratisverteiler des abgekuperten Werkes.
__________________ Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten! |
| |||
| AW: Recht Frage zu einem Filmprojekt Wie findet man raus, ob eine Fimlsczene geschützt ist oder nicht? Danke für deine Antwort, obwohl ich nicht zu viel verstanden habe. (Ist mir zu kompliziert.) |
| |||
| AW: Recht Frage zu einem Filmprojekt Im Streitfall entscheidet ein Gericht, ob ein Werk geschützt ist im Sinne von § 2 UrHG. Auch bei einer Szene einer Spielhandlung oder bei einer Kulisse eines Films oder eines Theaterstücks. Auch ohne Text. Im Normalfall kann - und sollte! - man davon ausgehen, dass die Urheber von Filmen und Szenen nicht nur Mist gebaut haben, den dein Nachbar nebenan auch hätte bauen können, sondern ein genuines Werk der Kunst geschaffen haben, das geschützt ist. Bevor man mit höheren Kosten ein Gericht befragt - oder befragt wird vom Urheber/Rechteinhaber vor Gericht -, kann man auch einen Anwalt befragen, der sich mit dem Urheberrecht auskennt, oder einen Verbandesvertreter, z. B. seiner Gewerkschaft - bei mir wäre es ver.di, bei anderen ein anderer Verband. Oder man befragt einfach branchenüblich die Rechteinhaber, ob die einem ein Nutzungsrecht einräumen an der geplanten Veröffentlichung der Veränderung ihres Werkes! So hat mal eine Schülergruppe in NRW den Andrew Lloydd-Webber zur Premiere ihres Schülermusicals nach dessen Kompositionen eingeladen - der schickte stattdessen den Staatsanwalt, um die Aufführung zu verhindern. Hehehe. Gruß aus Berlin, Gerd
__________________ Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten! |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Frage zu Internet Recht... | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 28.06.2010 11:06 |
| Hat man ein Recht darauf zu erfahren, wer einem etwas will? | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 25.06.2009 23:26 |
| Frage zu einem Satz in einem Amtschreiben | Sozialrecht | 14.12.2008 14:10 |
| Staatsgalerie Stuttgart und Hochschule der Medien kooperieren bei Filmprojekt | Nachrichten: Wissenschaft | 17.07.2008 12:00 |
| Frage zum Dänischem Recht | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 21.08.2006 13:47 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios