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Recht am eigenen Bild

Dies ist eine Diskussion zu Recht am eigenen Bild innerhalb des Forums Urheberrecht

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Alt 31.03.2009, 15:47
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Recht am eigenen Bild

Hallo liebes Juraforum,


folgendes Szenario:

Person A war als Teenager in der Punkszene. Auf einem Punk-Festival wurde Person A von einer Presseagentur fotografiert (nicht das Festivalgelände mit der Person drauf, sondern explizit nur das Gesicht der Peson). Seit diesem Zeitpunkt erscheint das Foto immer wieder in diversen Zeitungen, Zeitschriften, im Internet etc., teilweise mit Untertiteln, die Person A unangenehm sind und das Image von Person A schlecht machen, da Person A inzwischen längst nicht mehr der Punkszene angehört.

Hat Person A eine Möglichkeit, etwas dagegen zu unternehmen?
(Einstweilige Verfügung, Schmerzensgeld etc..)

Vielen Dank!
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  #2 (permalink)  
Alt 31.03.2009, 16:34
V.I.P.
 
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AW: Recht am eigenen Bild

Zitat:
Zitat von Rossini
Person A war als Teenager in der Punkszene. Auf einem Punk-Festival wurde Person A von einer Presseagentur fotografiert (nicht das Festivalgelände mit der Person drauf, sondern explizit nur das Gesicht der Peson). Seit diesem Zeitpunkt erscheint das Foto immer wieder in diversen Zeitungen, Zeitschriften, im Internet etc., teilweise mit Untertiteln, die Person A unangenehm sind und das Image von Person A schlecht machen, da Person A inzwischen längst nicht mehr der Punkszene angehört.

Hat Person A eine Möglichkeit, etwas dagegen zu unternehmen?
(Einstweilige Verfügung, Schmerzensgeld etc..)
Ob die Veröffentlichung heute noch zulässig ist, wenn tatsächlich jeder erkennbare Bezug zu der Veranstaltung von damals fehlt, ist zumindest grenzwertig.

Ein Teil des Problems könnte hier darin liegen, daß das Foto damals von der Agentur verbreitet wurde und heute immer noch gerne von Zeitungsredaktionen aus dem Archiv geholt wird, weil es so schön plakativ für "Punks" steht.

Darauf hat die Agentur u.U. keinen Einfluß.

Wenn es wirklich so nervt, würde ich mal einen auf Medienrecht spezialisierten Anwalt konsultieren. Ich halte es jedenfalls nicht für unmöglich, gegen einzelne Veröffentlichungen vorzugehen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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