Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Prospekte u.a. von Konkursfirmen

Dies ist eine Diskussion zu Prospekte u.a. von Konkursfirmen innerhalb des Forums Urheberrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 18.12.2010, 17:25
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 12
Keine Wertung, JuergenPB hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuergenPB hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuergenPB hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuergenPB hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuergenPB hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuergenPB hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuergenPB hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuergenPB hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuergenPB hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuergenPB hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Prospekte u.a. von Konkursfirmen

Nochmal ein Hallo in die Runde!

Wie sieht es im folgenden fiktiven Fall aus:
A geht auf seinen Dachboden und findet ein altes technisches Gerät, mit dem er in seiner Jugend gearbeitet hat. Dazu findet er technische Unterlagen, Schaltpläne und Prospektmaterial.
Die Firma, die dieses Gerät hergestellt hat, ist in Konkurs gegangen und ebenso mehrere Nachfolgefirmen. Heute gibt es aber die Marke noch.
A findet das alte Gerät faszinierend und möchte auf seiner Homepage darüber berichten und auch die gefundenen techn. Unterlagen und Prospekte gescannt veröffentlichen.
Bei der Firma, die heute die Marke vertreibt, fühlt sich keiner zuständig und keiner kann ihm dort Auskunft über den Urheber von Texten, Bildern, Zeichnungen geben und aus dieser Unkenntnis heraus, können sie auch nicht sagen, ob A nun die Dinge veröffentlichen kann oder nicht.

Sollte A nun besser die Finger von dem Vorhaben lassen, oder darf er die Sachen getrost veröffentlichen?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 19.12.2010, 01:08
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 2.209
97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)  
AW: Prospekte u.a. von Konkursfirmen

Zitat:
Zitat von JuergenPB Beitrag anzeigen
Bei der Firma, die heute die Marke vertreibt, fühlt sich keiner zuständig und keiner kann ihm dort Auskunft über den Urheber von Texten, Bildern, Zeichnungen geben ... darf A die Sachen getrost veröffentlichen?
Falls der "richtige" Inhaber von Urheberrechten auftauchen sollte - dann wird A er nicht darauf verweisen können, daß die erforderliche Genehmigung dieses Urhebers deswegen entbehrlich/hinfällig sei, weil ihm jemand keine Genehmigung/Zustimmung erteilen wollte bzw. konnte.

11
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 19.12.2010, 05:13
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.532
96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)  
AW: Prospekte u.a. von Konkursfirmen

Dogmatisch hat once völlig recht, aber pragmatisch kann man auch mal abwägen, ob eine Recherche nach den Rechteinhabern nicht teurer wäre als eine spätere Einigung über nachträgliche Honorare nach
§ 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz.

Zwar wäre hier schon ein Verstoß passiert gegen
Zitat:
§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Wenn aber kein Grund vorliegt, anzunehmen, die Rechteinhaber wären nicht begeistert, dass ihre Werke so spät endlich gewürdigt werden, publizistisch, wissenschaftlich,

dann wäre das zwar noch kein übergesetzlicher Notstand, aber vielleicht ergibt sich ein anderer Entschuldigungsgrund -

schließlich gehen auch die selten in den Knast, die ganz bewusst gegen den Willen der Rechteinhaber geklaute Werke verbreiten via Tauschbörsen.

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten!
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 19.12.2010, 13:09
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 12
Keine Wertung, JuergenPB hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuergenPB hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuergenPB hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuergenPB hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuergenPB hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuergenPB hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuergenPB hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuergenPB hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuergenPB hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuergenPB hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Prospekte u.a. von Konkursfirmen

Herzlichen Dank.

Also kann man sagen, daß es prinzipiell verboten ist.

Ansonsten bliebe A nur zu hoffen "Wo kein Kläger, da kein Richter."
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Werbung und Prospekte Verbraucherrecht 31.03.2005 15:30





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Urheberrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN