Dies ist eine Diskussion zu Presse Foto als CD - Cover innerhalb des Forums Urheberrecht
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| Presse Foto als CD - Cover Geht das einfach so aus urbherrechtlicher Sicht oder hat A ihre Rechte verwirkt, in dem sie die Bilder an die Band schickte? Wie ist da so die Rechtslage? |
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| AW: Presse Foto als CD - Cover Zunächst einmal verbleibt das Urheberrecht bei der Fotografin. Im Normalfall nennt man, wenn man als Urheber Dritten Bildmaterial übergibt, die Fälle, für die das Bildmaterial von Dritten genutzt werden darf. Das bloße "zur Verfügung stellen" räumt dem Empfänger keinesfalls sämtliche Rechte automatisch ein. In sofern ist da auch mit der Übergabe nichts verwirkt. Im Nachhinein könnte man zunächst die Band mal ansprechen, warum man für diese Verwendung nicht explizit gefragt wurde. Als Argument könnte man nennen, dass man ja auch nicht einfach einen Mitschnitt des Konzertes selbst auf CD brennen und verbreiten oder im Internet als mp3 publizieren darf. Als nächsten Schritt wäre es möglich, falls die Fotografin zum Zeitpunkt des Konzertes einen gültigen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Bild-Kunst hatte, diese CD dort zur Vergütung zu melden. Gegenfrage: Wurde die Fotografin denn irgendwie in der CD genannt, z.B. in der Form: "Vielen Dank an X Y für das Titelfoto."? |
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| AW: Presse Foto als CD - Cover So sehe ich das eigentlich auch...was kann die Dame denn nun machen? Also einen WahrnehmungsV mit VG Bild - Kunst hatte sie zu diesem ZP nicht. Die CD ist noch nicht veröffentlicht...kann gut sein, dass sie dort irgendwo vermerkt ist. Doch ich glaube kaum, dass ihr das nun noch ausreicht? Das Gespräch mit der Band suchen rate ich auch. Vllt bieten die ja von sich aus etwas an. |
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| AW: Presse Foto als CD - Cover Müssen sie nicht anbieten. Die Fotografin kann fordern, dass das Foto ohne Zahlung einer Lizenzgebühr (oder Erfüllung anderer von ihr zu stellenden Bedingungen) für diesen Zweck nicht verwendet werden darf, da das Foto nicht für diesen Zweck an die Band übergeben wurde - basta. So lange die CD noch nicht produziert wurde, ist das Kind zwar schon in den Brunnen geklettert, ist halt nur noch nicht runtergefallen, man muss ihm dann raushelfen... (OK, das hinkt, ich geb's zu) Vielleicht sind ihre Forderungen ja gar nicht so abwegig. Ich rate auf jeden Fall, VOR der Veröffentlichung der CD einen Wahrnehmungsvertrag wie oben erwähnt abzuschließen, dann kann die Fotografin Tantiemen abgrasen, ohne dass die Band dafür (direkt) bezahlen muss, die Gelder hierfür stammen aus den Urheberrechtsabgaben auf Kopierer, Scanner, Brenner, Speichersticks, etc. ... und sind demnach schon entrichtet. |
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| AW: Presse Foto als CD - Cover Und fallen für einen solchen WahrnehmungsV Kosten für die Fotographin an? Bzw. soll sie das wirklich tun für dieses eine Bild...denn eigentlich schreibt sie nur. Und wie läuft das praktisch ab? An wen muss sie sich wenden etc?! |
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| AW: Presse Foto als CD - Cover Kosten fallen für die wahrnehmungsberechtigte Person nicht an. Mal nicht gerechnet Portokosten für die Einreichung des Vertrages und der Meldeformulare (die kann man aber auch online ausfüllen). Wenn sie zu den Zeitungsartikeln regelmäßig auch Fotos anfertigt und diese veröffentlicht werden, kann sich das schon lohnen. Das kommt darauf an, in welchem Verhältnis sie zu dem Auftraggeber steht (gfreiberufliche Kraft, Teilzeit, etc. ...) und wie hoch die Honorare sind. Für Fotos ist die VG Bild-Kunst die richtige Adresse (www.bildkunst.de), für Textbeiträge die VG Wort (www.vgwort.de). Bei beiden Verwertungsgesellschaften fallen, wie gesagt, keine nennenswerten Kosten an. Man kann bei denen auch vorab einfach mal unverbindlich anrufen, die Leute sind nett und verstehen ihr Handwerk. |
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| AW: Presse Foto als CD - Cover Eine Nutzung und Veröffentlichung des Fotos auf dem Cover ist unzulässig, solange nicht der Urheber (Fotograf) oder ggf. ein ermächtigter Rechteinhaber das erforderliche Nutzungsrecht eingeräumt hat.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Presse Foto als CD - Cover Zitat:
2. geht das auch rückwirkend. Es gilt dann von dem Jahr an, in dem die Meldung für die jeweilige Veröffentlichung gemacht wurde. Jeder, dessen Fotos irgendwo veröffentlicht werden (Zeitung, Zeitschriften, Internet, Bücher, CDs/DVDs) sollte einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Bild-Kunst abschließen. Das bringt in jedem Fall immer den Mindestbetrag von 50 Euro im Jahr.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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