Dies ist eine Diskussion zu Persönlichkeitsrechtsverletzung? innerhalb des Forums Urheberrecht
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| Persönlichkeitsrechtsverletzung? Fällt dasUrheberrecht also unter diesen Begriff? Danke
__________________ Verhandlung ist die Macht der Überzeugung. |
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| AW: Persönlichkeitsrechtsverletzung? Mach das doch einfach mal an nem Beispiel fest. IÜ sei erwähnt, dass das Urheberrecht auch einen persönlichkeitsrechtlichen Teil hat, das sog. Urheberpersönlichkeitsrecht. |
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| AW: Persönlichkeitsrechtsverletzung? Ein schönes Beispiel wäre: Wenn ich einen Artikel von dpa, der nur mit "dpa" unterzeichnet ist, unerlaubt verbreite, verstoße ich gegen das Urheberrecht, hier gegen das ausschließliche Nutzungsrecht von dpa. Wenn ich einen Artikel von dpa, der mit "Autor: Max Mustermann" unterzeichnet ist, erlaubt oder unerlaubt verbreite, dabei aber die Urheberbezeichnung "Max Mustermann" weglasse ohne Zustimmung des Urhebers, dann verletze ich das Urheber-Persönlichkeitsrecht des Urhebers laut: "§ 13 Anerkennung der Urheberschaft Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist." Und genau darauf bezieht sich auch der letzte Satz in § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz: "Urheber, Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70), Lichtbildner (§ 72) und ausübende Künstler (§ 73) können auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine Entschädigung in Geld verlangen, wenn und soweit dies der Billigkeit entspricht." Das wäre dann eine Art von Schmerzensgeld wegen Verletzung des Urheber-Persönlichkeitsrechts des Urhebers. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Persönlichkeitsrechtsverletzung? Zitat:
Daran ändert sich auch nichts dadurch, daß das Urheberrecht einige "Urheberpersönlichkeitsrechte" kennt. Werden die (z.B. Anerkennung der Urheberschaft) verletzt, dann handelt es sich schlicht um Urheberrechtsverletzungen.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Persönlichkeitsrechtsverletzung? Wie wird denn Persönlichkeitsrecht im üblichen juristischen Sinne verstanden? Es spräche doch eigentlich auch nix dagegen das Urheberrecht als anderes Recht des 823 BGB zu sehen. Es ist zumindest mit den dort genannten vergleichbar. Nur sind Abwehransprüche auf Unterlassung und SE im Urhebergesetz spezieller. |
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| AW: Persönlichkeitsrechtsverletzung? Die Tatsache, dass Urheberpersönlichkeitsrechte eine Untergruppe der Urheberrechte darstellen, schließt ja noch nicht aus, dass Urheberpersönlichkeitsrechte auch eine Untergruppe der Allgemeinen Persönlichkeitsrechte darstellen. Falls doch, weshalb dann? Gruß aus Berlin, Gerd
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