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Passwortgeschützter Stream

Dies ist eine Diskussion zu Passwortgeschützter Stream innerhalb des Forums Urheberrecht

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Alt 14.12.2010, 09:55
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Passwortgeschützter Stream

Nehmen wir mal folgendes an:

Ein Musikfan will für eine ausgewählte Gruppe (20 Leute) von Freunden eine private Internetradiosendung machen, mit passwortgeschütztem Stream.

Verstösst er hierbei gegen das Urheberrecht, bzw. müsste er diese Sendung bei der Gema anmelden, obwohl der Stream in dem Sinn nicht öffentlich ist?
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  #2 (permalink)  
Alt 16.12.2010, 01:08
V.I.P.
 
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AW: Passwortgeschützter Stream

Zitat:
§ 15 Allgemeines
(2) Der Urheber hat ferner das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe). Das Recht der öffentlichen Wiedergabe umfasst insbesondere
1.
das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht (§ 19),
2.
das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a),
3.
das Senderecht (§ 20),
4.
das Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger (§ 21),
5.
das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung (§ 22).

(3) Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.
Was passiert, wenn das Passwort weitergegeben wird oder gar im Internet kursiert, wäre die entscheidende Frage (nachdem klar ist, dass man mit allen regulären Passwort-Besitzern durch persönliche Beziehungen verbunden ist).

Genügt es dann zu sagen, "für die ist das Werk ja gar nicht bestimmt!"? Ich tippe mal, bei leichter Fahrlässigkeit würde die Gema das nicht anders betrachten als wenn ein Spaziergänger am Gemeindesaal vorbeigeht und eine nicht-öffentliche Probe des Kirchenchors belauscht. Oder besser zwei Spaziegänger, denn bei nur einem handelte es sich ja nicht um eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit .

Bei einer pseudo-privaten Tarnveranstaltung zwecks Umgehung der Gema-Gebühren sieht das sicher völlig anders aus.

Gruß aus Berlin, Gerd
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