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Online veröffentlichte Ideen geschützt??

Dies ist eine Diskussion zu Online veröffentlichte Ideen geschützt?? innerhalb des Forums Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.12.2010, 18:21
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Post Online veröffentlichte Ideen geschützt??

Hallo zusammen,

wenn man Drehbücher, die man zu Werbespots geschrieben hat, an Unternehmen mailen will, und gegebenenfalls danach verkaufen will..

Ist das Drehbuch und dessen Inhalt nach dem Versand der Email als geistiges Eigentum geschützt? Man würde ja eine Email mit Versand-Datum etc. die die "Herkunft" der Idee dokumentiert besitzen. Oder kann das Unternehmen das Drehbuch danach alleine umsetzen, sozusagen klauen?

Wie sieht es z.B. in einer Community aus in der man einen Namen, Adresse etc. angeben würde, und man postet dort Werbe-Ideen, oder andere Geschäfts-Ideen. Sind diese dann als geistiges Eigentum geschützt, da die Herkunft der Idee durch mehrere Daten bekannt ist?
Oder ist die Idee dann auch kopierbar und ungeschützt?

Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus..
VG.
Santino.
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  #2 (permalink)  
Alt 19.12.2010, 18:46
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AW: Online veröffentlichte Ideen geschützt??

Zitat:
Zitat von SanCorleone Beitrag anzeigen
Ist das Drehbuch und dessen Inhalt nach dem Versand der Email als geistiges Eigentum geschützt? Man würde ja eine Email mit Versand-Datum etc. die die "Herkunft" der Idee dokumentiert besitzen. Oder kann das Unternehmen das Drehbuch danach alleine umsetzen, sozusagen klauen?
können tun sie das natürlich. aber da könnte man schadenersatzansprüche geltend machen.


Zitat:
Wie sieht es z.B. in einer Community aus in der man einen Namen, Adresse etc. angeben würde, und man postet dort Werbe-Ideen, oder andere Geschäfts-Ideen. Sind diese dann als geistiges Eigentum geschützt, da die Herkunft der Idee durch mehrere Daten bekannt ist?
Oder ist die Idee dann auch kopierbar und ungeschützt?
das problem würde sein, dass man ja beweisen können müsste, dass jemand geklaut hat. das dürfte online sehr schwierig werden, weil schließlich auch jemand anders zufällig eine "ähnliche" idee hätte haben können.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.12.2010, 07:45
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AW: Online veröffentlichte Ideen geschützt??

Eine Idee alleine ist nie geschützt, weder eine Idee über eine neue Form noch eine Idee über einen neuen Inhalt eines Werkes. Geschützt ist nur die konkrete Ausführung der Form, die konkrete Ausführung des Inhalts im Werk:
§ 2 Geschützte Werke

Form: Die Idee, in Hexametern zu erzählen oder in Alexandrinern, ist nicht geschützt; höchstens ihre konkrete Umsetzung wie in der Odyssee (wenn deren Autor noch keine 70 Jahre tot wäre).

Inhalt: Die Idee, seinen Helden nach Troja reisen und kämpfen zu lassen, ist nicht geschützt; höchstens s. o.

Ein Werk, ein geschütztes, kann also nur entstehen durch die Art der Formulierung einer Idee als "persönliche geistige Schöpfung" (Absatz 2 ebenda) in Form eines Textes (soweit es um ein Drehbuch geht) oder auch durch die Ausarbeitung von Handlungen, Charakteren usw. und gegebenenfalls deren Zusammenspiel - falls ein solches Treatment eine "persönliche geistige Schöpfung" darstellt mit der nötigen "Schöpfungshöhe".

"Wilder Krieger reist nach Troja und dann ewig weiter" reicht da so wenig wie "Frau liebt Mann, Mann aber deren Tochter". ("Odysseus" könnte man aber nachmachen, Homer ist länger tot, bei "Lolita" müsste ich mal nachkucken ...)

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #4 (permalink)  
Alt 20.12.2010, 15:13
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AW: Online veröffentlichte Ideen geschützt??

Zitat:
Zitat von SanCorleone Beitrag anzeigen
Ist das Drehbuch und dessen Inhalt nach dem Versand der Email als geistiges Eigentum geschützt?
Wenn das Drehbuch die erforderliche "Schöpfungshöhe" besitzt, ist es von dem Augenblick an urheberrechtlich geschützt, in dem der Autor es geschrieben hat.

Zitat:
Man würde ja eine Email mit Versand-Datum etc. die die "Herkunft" der Idee dokumentiert besitzen.
Der tatsächliche Beweiswert geht gegen Null.

Zitat:
Oder kann das Unternehmen das Drehbuch danach alleine umsetzen, sozusagen klauen?
Können? Ja.
Dürfen? Nein.
Tun? Manchmal.

"Ideenklau" bei Drehbüchern ist in Film- und vor allem Fernsehbranche ein weitverbreitetes Übel. Es gibt genügend Autoren, die hoffnungsvoll ein Drehbuch für einen Fernsehfilm an eine Fernsehredaktion geschickt haben, und es nach einem halben Jahr mit dankender Ablehnung zurückbekamen. Anderthalb Jahre später konnte der Autor dann eine verflucht ähnliche Geschichte auf der Mattscheibe bewundern.

Was war passiert? Der Redakteur hat das Drehbuch kopiert, es einem befreundeten Drehbuchautor gegeben, und gesagt: "Keine schlechte Idee, schreib das mal ein bißchen um, so daß wir das verfilmen können."

Es ist natürlich nur ein sehr bösartiges Gerücht, daß der Redakteur vom Drehbuchautor hinterher was vom Honorar abbekommt...

(Je nach Umfang, Qualität, Lizenzumfang und Sender liegen die Honorare für das Drehbuch für einen 90-Minuten-Fernsehfilm in Größenordnungen zwischen 15.000 und 60.000 Euro. Das führt den einen oder anderen schon in Versuchung.)

Kluge Drehbuchautoren hinterlegen Kopien bei einem Notar, bevor sie ihr Drehbuch außer Haus geben, so daß sie im Streitfall jedenfalls nachweisen können, welches Drehbuch sie zu einem bestimmten Zeitpunkt verfasst gehabt haben. Das erleichert Plagiats-Prozesse dann unter Umständen ganz erheblich. Die "American Writes Guild" bietet einen vergleichbaren Service gegen Bezahlung sogar online an.

Zitat:
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Ideen sind nie urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht schützt Werke (und zwar Werke im Sinne des UrhG, einfach mal nachlesen), das Patentrecht schützt technische Verfahren u.ä.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #5 (permalink)  
Alt 30.12.2010, 23:38
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AW: Online veröffentlichte Ideen geschützt??

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen

Der tatsächliche Beweiswert geht gegen Null.


Können? Ja.
Dürfen? Nein.
Tun? Manchmal.
Warum geht der tatsächliche Beweiswert gegen Null?
Welche Möglichkeit wäre besser geeignet als "Beweis"?
Danke..
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  #6 (permalink)  
Alt 30.12.2010, 23:44
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AW: Online veröffentlichte Ideen geschützt??

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Ideen sind nie urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht schützt Werke (und zwar Werke im Sinne des UrhG, einfach mal nachlesen), das Patentrecht schützt technische Verfahren u.ä.
Ok jetzt wird es en bisschen komplizierter

Ideen nicht..alles klar.
aber wenn man z.B. technische Verfahren genau beschreibt und in einer Community postet, oder ein Drehbuch in "Drehbuch-Form" postet..dann als Urheberrecht geschützt?
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  #7 (permalink)  
Alt 31.12.2010, 02:43
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AW: Online veröffentlichte Ideen geschützt??

Zitat:
Zitat von SanCorleone Beitrag anzeigen
Ideen nicht..alles klar.
aber wenn man z.B. technische Verfahren genau beschreibt und in einer Community postet, oder ein Drehbuch in "Drehbuch-Form" postet..dann als Urheberrecht geschützt?
"Als Urheberrecht geschützt" ist die falsche Formulierung, "Als Werk durch das Urheberrecht geschützt" ist die richtige Formulierung.

Und solcherart geschützt ist ein Text automatisch, auch ohne Veröffentlichung, sobald er geschrieben ist,

sofern er die nötige Schöpfungshöhe aufweist.

Dass man den Text geschrieben hat, kann man auf verschiedene Arten glaubhaft machen. Das kann eine Veröffentlichung (z. B. in einem Blog*)) unter eigenem Namen sein, man kann den Text bei einem Notar hinterlegung, dann kann der zumindest das Datum der Hinterlegung beurkunden. Es könnte auch ausreichen, dass man den Text seiner Schwiegermutter vorliest, wenn ein Gericht im Streitfall der Frau glaubt, dass sie den Text vom angeblichen Autoren an einem bestimmten Datum gehört hatte.

Das alles ist natürlich kein Beweis dafür, dass der Autor den Text nicht vorher aus der Bibliothek oder dem Internet abgekupfert hat - aber es wäre immerhin ein starkes Indiz.

Gruß aus Berlin, Gerd

*) Bei Veröffentlichung in einem Buch (oder sonstwie körperlich) unter eigenem Namen gilt:
Zitat:
§ 10 Vermutung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft
(1) Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gilt auch für eine Bezeichnung, die als Deckname oder Künstlerzeichen des Urhebers bekannt ist.
Ob diese Regel auch bei nicht körperlichen Verbreitungsformen wie dem Internet und bei dortigen Blogs gilt, weiß ich nicht - aber mangels spezieller Regelung könnte sie analog gelten.
__________________
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  #8 (permalink)  
Alt 31.12.2010, 14:16
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AW: Online veröffentlichte Ideen geschützt??

Zitat:
Zitat von SanCorleone Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von TomRohwer
Ideen sind nie urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht schützt Werke (und zwar Werke im Sinne des UrhG, einfach mal nachlesen), das Patentrecht schützt technische Verfahren u.ä.
Ok jetzt wird es en bisschen komplizierter

Ideen nicht..alles klar.
aber wenn man z.B. technische Verfahren genau beschreibt
"Technische Verfahren" kann man ggf. patentieren.

Zitat:
und in einer Community postet, oder ein Drehbuch in "Drehbuch-Form" postet..dann als Urheberrecht geschützt?
Dann ist unter Umständen der Text als solcher geschützt, wenn er die nötige Schöpfungshöhe hat. Aber nicht der "nackte Inhalt" des Textes.
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