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Öffentlichmachen von bestimmten Dokumenten

Dies ist eine Diskussion zu Öffentlichmachen von bestimmten Dokumenten innerhalb des Forums Urheberrecht

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Alt 28.04.2011, 13:24
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Öffentlichmachen von bestimmten Dokumenten

Hallo,

im Rahmen eines Projektes der Hochschule, etwicklen wir ein Infoportal zu einem bestimmten Thema. Darauf sollen sich - wie der Name bereits sagt - Leute informieren können, was der Stand der Technik usw zu dem Thema ist.

Es handelt sich also um Öffentlichkeitsmachung verschiedener Inhalte.

Und nun habe ich die Frage:

1) Wir finden einen Zeitungsartikel, der zu unserem Bereich passt, dürfen wir den Artikel auf unserer Seite reinstellen, oder nur weiterverlinken, bzw. was haben wir bei solchen Sachen zu beachten?

2) Wir finden bei einer großen Herstellerfirma Infos, die wir bei uns einbinden möchten. Dürfen wir das, bzw. was ist hier zu beachten.

Können mir hier Webseiten/Quellen empfohlen werden, die möglichst mit verständlichen Worten, bin kein Jurist, und übersichtlichen Inhalten, eine klare Richtlinie geben, was man bei Dateien/Texten/Bildern usw., zu beachten hat, wenn man sie in einem öffentlichen Portal (evt. Registrierungspflicht) weiterverwenden möchte.

Vielen Dank!
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Alt 29.04.2011, 03:07
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AW: Öffentlichmachen von bestimmten Dokumenten

"Was muss ich beim Zitieren beachten?" ist ein beachtlicher Artikel zum Thema.

Aber ab dem Abi und seit Guttenberg sollte man eigentlich schon wissen, was man nicht darf! Oder spätestens seit dem Einführungskurs "Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten" ...

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 29.04.2011, 16:19
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AW: Öffentlichmachen von bestimmten Dokumenten

Vielen Dank für deine Antwort Gerd aus Berlin!

Ja, du hast recht, das sollte man, und das tue ich auch. Ich muss mich falsch ausgedrückt haben. Das liegt nicht nur daran, dass ich keine fiktive Formulierung meines Anliegens dargelegt habe.

Jedoch geht es bei diesem Sachverhalt nicht um das wissenschaftliche Arbeiten und damit verbundene Arten des Zitierens und Quellenangaben. Es geht um Inhalte, die auf der Homepage öffentlich und entgeltlos gemacht werden sollen, damit sich andere informieren können. Also viel mehr um das Zitatrecht im Sinne des UrhG.

Und laut meiner Recherche würde dieses Projekt als von nicht wissenschaftlicher Natur gelten, deshalb kann das nicht im vollen Umfang von der Schranke des UrhG (§51) bezüglich des Zitierens profitieren. Es bestehet höchstens das Recht auf das sog. Kleinzitat und das "kleine Großzitat" in Bezug auf Bildmaterial.

Jedoch weiss es bei uns niemand richtig, und es kursieren auch andere Meinungen teilweise ganz "oben" in der Projekthirarchie, wie man darf höchstens ein paar wenige Zeilen aus den Zeitungsartikel zitieren, sonst ist man dran usw.

Deshalb nochmal die Frage:

Dürfen wir, und wenn ja, in welchem Umfang, aus den Zeitungsartikeln (oder auch Artikeln auf der Websites großer Hersteller) zitieren. Und was ist dabei zu beachten hinsichtlich eds UrhG? Und beruht meine Annahme auf das Zitatecht (Kleinzitat, großes Kleinzitat) auf einigermaßen sicherem Boden? Und wie ist es bei Videos, darf man diese einbinden?


p.s. Der Link, den du mir gegeben hast, ist seit Wochen Teil meiner Ausarbeitung zu dem Thema. Aber was hat er mit korrektem wissenschaftlichen Arbeiten zu tun? Hier ein weiterer link, der etwas ausführlicher das Zitierrecht beschreibt:

http://call.tu-dresden.de/copyright/zitatrecht.htm
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Alt 30.04.2011, 02:00
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AW: Öffentlichmachen von bestimmten Dokumenten

Zitat:
Zitat von parahawk Beitrag anzeigen
Dürfen wir, und wenn ja, in welchem Umfang, aus den Zeitungsartikeln (oder auch Artikeln auf der Websites großer Hersteller) zitieren. Und was ist dabei zu beachten hinsichtlich eds UrhG? Und beruht meine Annahme auf das Zitatecht (Kleinzitat, großes Kleinzitat) auf einigermaßen sicherem Boden? Und wie ist es bei Videos, darf man diese einbinden?
Zitieren darf man nur in dem nötigen Umfang, also soweit das Zitat nötig ist für das eigene Werk, die eigene These z. B.

Wenn ich also verbreiten möchte, "Die FAZ ist wieder zur alten Rechtschreibung zurückgekehrt", dann darf ich dafür kurze Beispiele zitieren. Wenn ich aber gar kein eigenes Werk verbreiten möchte, dafür aber ein tolles "Zitat", dann ist das nicht gedeckt durch § 51 Zitate UrHG,

sondern höchstens durch § 49 Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare, und das auch nicht für alle Medien - eher für regelmäßig aktuell berichtende Medien.

Ob man Videos, Fotos, Websites einbinden darf in seine eigene Website, frage man besser deren Inhaber bzw. dessen AGB oder Nutzungsrechtevermerk (wie dem da), sonst droht das da:
Urheberrechtsverletzung durch Framing

Gruß aus Berlin, Gerd
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