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Nutzungsrecht, käuflich erworben

Dies ist eine Diskussion zu Nutzungsrecht, käuflich erworben innerhalb des Forums Urheberrecht

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Alt 21.03.2011, 10:23
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Nutzungsrecht, käuflich erworben

Gesetzt den Fall, ein Kunde würde an einem urhebrechtlich geschütztem Objekt das uneingeschränkte Nutzungsrecht auf unbestimmte Zeit - gegen Entrichtung einer festgesetzten Gebühr erwerben, könnte das nachträglich vom Rechteinhaber widerrufen werden?
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  #2 (permalink)  
Alt 22.03.2011, 01:39
V.I.P.
 
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AW: Nutzungsrecht, käuflich erworben

Ja, und zwar kosten- und schadensersatzpflichtig, und nur unter diesen beiden Bedingungen:

§ 41 Rückrufsrecht wegen Nichtausübung

§ 42 Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 23.03.2011, 10:41
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AW: Nutzungsrecht, käuflich erworben

Danke für den Hinweis.

Jozibo
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