Dies ist eine Diskussion zu Nutzung von Artikelbildern und weiteren Texten vom Hersteller verboten... innerhalb des Forums Urheberrecht
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| Nutzung von Artikelbildern und weiteren Texten vom Hersteller verboten... ich habe ein paar Fragen zu den folgenden Szenario: Der Online-Verkäufer 'V' (nur über eigenen Online-Shop), welcher seit gut drei Jahren die Produkte des Herstellers 'H' verkauft, hat nun schriftlich das Verbot über die Nutzung der Bilder (alternariv/kumulativ), der Texte, der Filme und von Datenblätter, die auf der Website von H und an sonstiger Stelle zu sehen sind erhalten. Genutzt werden folgende Medien: - Bilder (teils auch mehrere) - Artikelbeschreibung - Technische Daten - Lieferumfang - Downloads von Datenblättern/Bedienungsanleitungen/Installationsanleitungen Nun die Fragen: 1. Was heißt kumulativ/alternativ bei den Bildern? Dürfte V die Artikel selber abfotografieren und dann verwenden? 2. Dürfte V die Artikelbeschreibung umschreiben und verwenden? 3. Sind technische Daten, welche stichpunktartig aufgeschrieben werden urheberrechtlich geschützt? 4. Darf V die reine Produktbezeichnung zusammengestellt aus Hersteller;Artikel;Artikel-Nr. verwenden? 5. Darf H dem V den Verkauf generell verbieten? Der Grund warum dies so abläuft, ist weil V die Preise (wie viele viele andere) unter der UVP anbietet. Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn ihr antworten auf meine Fragen hättet. Vielen Dank im Voraus. |
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| AW: Nutzung von Artikelbildern und weiteren Texten vom Hersteller verboten... Ich unterstelle mal H ist Markeninhaber ... sonst macht die Beantwortung wenig Sinn ... denke ich. ::1 Teil 1 weiss ich nicht. Eigene Bilder sollten ok sein, solange sie nur der Beschreibung der Ware dienen. Muss nur deutlich sein das der Verkaufer nix mit der Marke selbst zu tun hat ( Markenmässige nutzung ) ( http://www.channelpartner.de/recht/i...61/index3.html ) ::2 Was immer du auch mit "die Artikelbeschreibung" meint ... wenn du so etwas meinst wie "Markennmame + Modellnummer" solle es ok sein. Wenn du aber von Langtexten redet ( aufwändige Broschüren abschreiben wiedergeben ...) könnte es problematisch werden. ::3 nein. ::4 nein ...siehe 2 ::5 Das kommt vermutlich darauf an ... auf welchem Wege V zu der Ware gekommen ist oder auch, ob es eine direkte Geschäftsbeziehung zwischnen H und V gibt. http://tinyurl.com/3hqz678
__________________ ----------------------------------- Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss |
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| AW: Nutzung von Artikelbildern und weiteren Texten vom Hersteller verboten... Ja, § 24 MarkenG. Zitat:
Nur wo "eigene", markenfremde Dienstleistungen ( z.B. Reparaturen von Markenwaren ) angeboten würden, und dafür das Markenzeichen als Hinweis auf Art und Inhalt der angebotenen Dienstleistungen verwendet würde, müßte der Eindruck, eine tatsächlich nicht vorhandenen "offiziellen Niederlassung" des Markeninhabers zu sein, vermieden werden. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Entweder kann das beim Weitervertrieb wegen § 24 MarkenG nicht verboten werden, oder beim Angebot von Zubehör und Ersatzteilen nicht wegen § 23 Absatz 3 MarkenG ( sofern es "anständig" geschieht ). Zitat:
Möglicherweise wäre es H sogar verwehrt, dem V die Belieferung nur gegen Zustimmung zu Vereinbarungen über "Wettbewerbsbeschränkungen" ( Preisvorgaben, Internet-Verkaufsverbote usw. ) anzubieten. 11 |
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| AW: Nutzung von Artikelbildern und weiteren Texten vom Hersteller verboten... Zitat:
Zitat:
[@uote]- Artikelbeschreibung[/quote] Wenn der Text der Artikelbeschreibung ausreichend Schöpfungshöhe besitzt, um urheberrechtlich geschützt zu sein, braucht es die entsprechende Erlaubnis. Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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