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Nutzung von Artikelbildern und weiteren Texten vom Hersteller verboten...

Dies ist eine Diskussion zu Nutzung von Artikelbildern und weiteren Texten vom Hersteller verboten... innerhalb des Forums Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.08.2011, 02:03
Boardneuling
 
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Nutzung von Artikelbildern und weiteren Texten vom Hersteller verboten...

Sehr geehrte Community,

ich habe ein paar Fragen zu den folgenden Szenario:


Der Online-Verkäufer 'V' (nur über eigenen Online-Shop), welcher seit gut drei Jahren die Produkte des Herstellers 'H' verkauft, hat nun schriftlich das Verbot über die Nutzung der Bilder (alternariv/kumulativ), der Texte, der Filme und von Datenblätter, die auf der Website von H und an sonstiger Stelle zu sehen sind erhalten.

Genutzt werden folgende Medien:

- Bilder (teils auch mehrere)
- Artikelbeschreibung
- Technische Daten
- Lieferumfang
- Downloads von Datenblättern/Bedienungsanleitungen/Installationsanleitungen


Nun die Fragen:

1. Was heißt kumulativ/alternativ bei den Bildern? Dürfte V die Artikel selber abfotografieren und dann verwenden?
2. Dürfte V die Artikelbeschreibung umschreiben und verwenden?
3. Sind technische Daten, welche stichpunktartig aufgeschrieben werden urheberrechtlich geschützt?
4. Darf V die reine Produktbezeichnung zusammengestellt aus Hersteller;Artikel;Artikel-Nr. verwenden?
5. Darf H dem V den Verkauf generell verbieten?

Der Grund warum dies so abläuft, ist weil V die Preise (wie viele viele andere) unter der UVP anbietet.

Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn ihr antworten auf meine Fragen hättet.

Vielen Dank im Voraus.
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  #2 (permalink)  
Alt 05.08.2011, 04:22
V.I.P.
 
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AW: Nutzung von Artikelbildern und weiteren Texten vom Hersteller verboten...

Ich unterstelle mal H ist Markeninhaber ... sonst macht die Beantwortung wenig Sinn ... denke ich.


::1
Teil 1 weiss ich nicht.
Eigene Bilder sollten ok sein, solange sie nur der Beschreibung der Ware dienen. Muss nur deutlich sein das der Verkaufer nix mit der Marke selbst zu tun hat ( Markenmässige nutzung )
( http://www.channelpartner.de/recht/i...61/index3.html )

::2
Was immer du auch mit "die Artikelbeschreibung" meint ... wenn du so etwas meinst wie "Markennmame + Modellnummer" solle es ok sein. Wenn du aber von Langtexten redet ( aufwändige Broschüren abschreiben wiedergeben ...) könnte es problematisch werden.

::3
nein.

::4
nein ...siehe 2

::5
Das kommt vermutlich darauf an ... auf welchem Wege V zu der Ware gekommen ist oder auch, ob es eine direkte Geschäftsbeziehung zwischnen H und V gibt.
http://tinyurl.com/3hqz678
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__________________
-----------------------------------
Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum
stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss
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  #3 (permalink)  
Alt 06.08.2011, 15:30
V.I.P.
 
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AW: Nutzung von Artikelbildern und weiteren Texten vom Hersteller verboten...

Zitat:
Zitat von Baldi Beitrag anzeigen
Dürfte V die Artikel selber abfotografieren und dann verwenden?
Ja, § 24 MarkenG.

Zitat:
Eigene Bilder sollten ok sein, solange sie nur der Beschreibung der Ware dienen. Muss nur deutlich sein das der Verkaufer nix mit der Marke selbst zu tun hat ( Markenmässige nutzung )
§ 24 MarkenG sieht eine Erschöpfung des Markenrechts gegenüber dem Weitervertrieb insbsondere bei einer markenmäßigen Benutzung der Marke vor!

Nur wo "eigene", markenfremde Dienstleistungen ( z.B. Reparaturen von Markenwaren ) angeboten würden, und dafür das Markenzeichen als Hinweis auf Art und Inhalt der angebotenen Dienstleistungen verwendet würde, müßte der Eindruck, eine tatsächlich nicht vorhandenen "offiziellen Niederlassung" des Markeninhabers zu sein, vermieden werden.

Zitat:
2. Dürfte V die Artikelbeschreibung umschreiben und verwenden?
Urheberrechtlich zulässig.

Zitat:
3. Sind technische Daten, welche stichpunktartig aufgeschrieben werden urheberrechtlich geschützt?
Nein.

Zitat:
4. Darf V die reine Produktbezeichnung zusammengestellt aus Hersteller;Artikel;Artikel-Nr. verwenden?
Ungefähr ja.

Entweder kann das beim Weitervertrieb wegen § 24 MarkenG nicht verboten werden, oder beim Angebot von Zubehör und Ersatzteilen nicht wegen § 23 Absatz 3 MarkenG ( sofern es "anständig" geschieht ).

Zitat:
5. Darf H dem V den Verkauf generell verbieten?
Nein.

Möglicherweise wäre es H sogar verwehrt, dem V die Belieferung nur gegen Zustimmung zu Vereinbarungen über "Wettbewerbsbeschränkungen" ( Preisvorgaben, Internet-Verkaufsverbote usw. ) anzubieten.

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  #4 (permalink)  
Alt 07.08.2011, 00:50
V.I.P.
 
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AW: Nutzung von Artikelbildern und weiteren Texten vom Hersteller verboten...

Zitat:
Zitat von Baldi Beitrag anzeigen
Verbot über die Nutzung der Bilder (alternariv/kumulativ), der Texte, der Filme und von Datenblätter, die auf der Website von H und an sonstiger Stelle zu sehen sind erhalten.
Fotos und geschützte Texte von der Website des Herstellers dürfen nur mit seiner Genehmigung verwendet werden bzw. mit Genehmigung der entsprechenden Rechteinhaber. (H ist nicht automatisch berechtigt, z.B. Nutzungsrechte an Fotos weiterzulizensieren.)

Zitat:
Genutzt werden folgende Medien:

- Bilder (teils auch mehrere)
Die Veröffentlichung von Fotos bedarf der Erlaubnis des Urhebers (Fotograf) bzw. Rechteinhabers.
[@uote]- Artikelbeschreibung[/quote]
Wenn der Text der Artikelbeschreibung ausreichend Schöpfungshöhe besitzt, um urheberrechtlich geschützt zu sein, braucht es die entsprechende Erlaubnis.
Zitat:
- Technische Daten
Technische Daten sind nicht urheberrechtlich schützbar.
Zitat:
- Lieferumfang
Dito.
Zitat:
- Downloads von Datenblättern/Bedienungsanleitungen/Installationsanleitungen
Die sind höchstwahrscheinlich schon für ihre Gestaltung urheberrechtlich geschützt, und häufig auch für ihre Texte.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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