Dies ist eine Diskussion zu Nicht für den Verkauf zugelassene Software gekauft innerhalb des Forums Urheberrecht
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| Nicht für den Verkauf zugelassene Software gekauft A kauft über ein Internet-Auktionshaus Software von B. Als er die Software erhalten hat sieht er auf der Verpackung, dass die Software "nur in Vertrieb mit einem neuen PC" zugelassen ist. Darf er die Softwar auf seinem (alten) PC benutzen oder verletzt er dabei eine Norm, macht sich vielleicht sogar strafbar? MfG, Jens. |
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| AW: Nicht für den Verkauf zugelassene Software gekauft Ja. Lediglich der Software-Verkäufer B könnte sich dem Rechteinhaber gegenüber vertragsbrüchig verhalten, sofern er sich diesem verpflichtet hätte, die Software nur zusammen mit einem PC in den Verkehr zu bringen. 11 |
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