Dies ist eine Diskussion zu Nachzeichnen einer Strichzeichnung innerhalb des Forums Urheberrecht
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| Nachzeichnen einer Strichzeichnung In seinem Ersatzteilkatalog verwendet B jetzt eine eigens von ihm angefertigte Zeichnung des von ihm verkauften Artikels. Natürlich gleicht diese Zeichnung bei den übereinstimmenden Bauteilen der von A (weil natürlich die Zeichnung im Ersatzteilkatalog von A auch als Vorlage diente). Liegt hier eine Urheberrechtsverletzung vor, wenn A sich 'alle Rechte eines Urhebers' ausdrücklich vorbehalten hat? Im Übrigen lässt A nicht mit sich verhandeln |
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| AW: Nachzeichnen einer Strichzeichnung Zitat:
Falls die umstrittene technische Zeichnung überhaupt geschützt ist als Werk im Sinne von § 2 UrhG. Was sie nicht immer ist. Denn siehe Absatz 2: "(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen." Dazu meint dieser Autor hier: "Negativ formuliert lässt sich eine persönliche geistige Schöpfung z.B. dann ausschließen, wenn die Darstellungsform den Vorgaben einschlägiger technischer Normen entspricht und diese gewissermaßen lediglich ausführt." Und wenn die Zeichnung doch sehr schöpferisch und damit geschützt ist, könnte gelten (selbe Quelle, bitte weitere Stellen dort studieren!): "Der BGH stellt dazu in seiner Entscheidung vom 22. September 1999 fest, dass eine Urheberrechtsverletzung wohl nur dann anzunehmen ist, wenn praktisch eine identische Zeichnung in Verkehr gebracht worden ist. Bei lediglich ähnlicher oder gleich gearteter Zeichnung wird man noch keine Urheberrechtsverletzung annehmen können." Nehmen wir nun die Rialto-Brücke: Darf die Niemand mehr zeichnen und das Bild veröffentlichen, weil Meister Giovanni Supertini das schon getan hat? Mein Tipp: Nein! Nur: Durch das Abzeichnen der Zeichnung schafft man selten ein eigenes Werk. Erst durch das Abzeichnen der Wirklichkeit. Was natürlich mehr Mühe macht! À propos Mühe: "Im Übrigen lässt A nicht mit sich verhandeln." Dann kann man ihm auch sagen, dass Mühe alleine noch kein geschütztes Werk macht aus einer technischen Zeichnung. Also reine Mühe ohne Schöpferkraft: Sweat of the Brow Keine Berücksichtigung des Aufwands Vielleicht nimmt er dann lieber ein Nutzungsentgelt als am Ende gar nichts zu bekommen für sein "Werk" ... Gruß aus Berlin, Gerd
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