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musikrecht

Dies ist eine Diskussion zu musikrecht innerhalb des Forums Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.07.2011, 01:09
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musikrecht

fiktiver SV:

Band spielt Musik und trennt sich.
Alle sind Miturheber an den Songs, die bei der GEMA angemeldet sind. Gibt es die Möglichkeit z.B. einer einzelnen Person aus der Band das spielen der Songs zu verbieten?


peace
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  #2 (permalink)  
Alt 12.07.2011, 03:36
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AW: musikrecht

Ja, diese Möglichkeit gibt es, wenn auch sehr beschränkt, klar:

"§ 8 Miturheber
(1) Haben mehrere ein Werk gemeinsam geschaffen, ohne daß sich ihre Anteile gesondert verwerten lassen, so sind sie Miturheber des Werkes.
(2) Das Recht zur Veröffentlichung und zur Verwertung des Werkes steht den Miturhebern zur gesamten Hand zu; Änderungen des Werkes sind nur mit Einwilligung der Miturheber zulässig. Ein Miturheber darf jedoch seine Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung oder Änderung nicht wider Treu und Glauben verweigern."

Im vorliegenden Fall bestimmt die Band als Kollektiv der Miturheber, was mit einem Song künftig geschieht. Aus purer Bosheit darf aber eine Einwilligung in den Wunsch eines Bandmitglieds nicht verweigert werden, ein Werk, einen Song zu ändern und dann zu veröffentlichen, zu verwerten.

Dazu braucht es schon handfeste Gründe: http://de.wikipedia.org/wiki/Treu_und_Glauben

Unverändert darf den Song ja jeder Musiker live spielen, soweit die GEMA-Bedingungen eingehalten werden. Was dort drin steht über Verbote gegen bestimmte Musiker, muss man in seinen Akten nachkucken oder bei gema.de.

Gruß aus Berlin, Gerd
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