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Musik umarrangieren, gleicher Text

Dies ist eine Diskussion zu Musik umarrangieren, gleicher Text innerhalb des Forums Urheberrecht

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  • 1 Post By Gerd aus Berlin

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  #1 (permalink)  
Alt 25.03.2011, 21:16
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Red face Musik umarrangieren, gleicher Text

Liebes Forum,
wie verhielte es sich denn mit dem Urheberrecht, wenn man ein Lied umarrangieren liesse - sagen wir mal von einer instrumental-Fassung in eine a-cappella-Fassung, dabei aber den gleichen Text verwendete?
Wie würde man sich (in diesem fiktiven Fall) korrekt gegenüber den ursprünglichen Textern, der Gema und anderen, vielleicht vergessenen Protagonisten verhalten, wenn man ein minder bekanntes a-cappella-Quartett wäre...
Für einen Hinweis außerordentlich dankbar wäre
die Gabibi
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  #2 (permalink)  
Alt 25.03.2011, 23:33
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AW: Musik umarrangieren, gleicher Text

Die Rechteinhaber Fagen kostet nichts, nicht fragen kann was kosten.

"§ 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. (...)"

"§ 24 Freie Benutzung
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird."

Die Praxis kenne ich nur aus zwei extremen Winkeln, womit die Eckpfeiler der Möglichkeiten auch schon ausgelotet sind:

A) Spiele ich ein Musikstück im Konzert, dann sind alle zufrieden, wenn ich das der GEMA melde und dort bezahle (falls die Urheber dort Mitglied sind).

Da kräht in der Regel kein Hahn, wenn ich am Original-Arrangement etwas herumfeile - oder auch sehr.

B) Übersetze ich ein Stück von Bob Dylan, dann will der vor einer Veröffentlichung meine Bearbeitung seines Werkes hören und prüfen. Dazu hat er auch das Recht (soweit er es nicht wem Dritten übertragen hat, falls das möglich ist).

Alle anderen Fälle liegen irgendwo dazwischen.

Wenn ich in einen Schlager kreischende Gitarren und Rap-Gesang einfüge und gar obszöne Worte, wird der Urheber eher "Nein!" schreien als wenn ich zwei Bäckgraund-Sänger "la la la" anstimmen lasse (obwohl mich das viel mehr nerven würde ).

Gruß aus Berlin, Gerd
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Alt 26.03.2011, 02:08
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AW: Musik umarrangieren, gleicher Text

Lieber Gerd, das war jetzt außerordentlich hilfreich: relevante Gesetzestexte mit einer kenntnisreichen Einschätzung. Vielen Dank!
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  #4 (permalink)  
Alt 26.03.2011, 02:30
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AW: Musik umarrangieren, gleicher Text

Liebe dieGabibi, de nada!

Das gehört zum Motto unseres Hauses: "To serve and to ventilate" - Tue Gutes und rede darüber.

Gruß aus Berlin, Gerd
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