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Mitschriften und das Urheberrecht ?

Dies ist eine Diskussion zu Mitschriften und das Urheberrecht ? innerhalb des Forums Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.12.2010, 21:58
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Question Mitschriften und das Urheberrecht ?

Hallo Leute,
mal angenommen ein Student würde in einer Vorlesung oder Übung mitschreiben und diese Mitschriften anschließend an Mitstudenten verkaufen.

Bei wem liegt hier das Urheberrecht ?
Beim Prof. oder beim mitschreibenden Student ?
Ist das Verkaufen legal ?


viele Grüße und frohe Weihnachten !
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  #2 (permalink)  
Alt 26.12.2010, 22:11
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AW: Mitschriften und das Urheberrecht ?

Zitat:
Zitat von S3rious Beitrag anzeigen
Bei wem liegt hier das Urheberrecht ?
es gibt hier vermutlich gar kein urheberrecht, weil gar keine "schöpferische höche" vorliegt. falls doch, so ist es beim studi.

Zitat:
Ist das Verkaufen legal ?
ja.


das ist so ähnlich, wie wenn du eine inhaltsangabe von krieg der sterne machst. das ist dann deins, selbst wenn du stellenweise wörtlich zitierst.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.12.2010, 05:00
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AW: Mitschriften und das Urheberrecht ?

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
es gibt hier vermutlich gar kein urheberrecht, weil gar keine "schöpferische höche" vorliegt. falls doch, so ist es beim studi.
Anderer Ansicht: Ich. Der Student hat nichts persönlich Schöpferisches geleistet, höchstens kalligraphisch. Soweit hier die Schöpfungshöhe ausreicht, kann er für die Schrift Schutz genießen, aber nur für diese, nicht für den Inhalt.

Den Inhalt hat der Prof. geschaffen, und zwar sowohl sprachlich als auch evtl. wissenschaftlich nach UrHG § 2 und evtl. in der Anordnung der Gedanken, der Daten:
Zitat:
§ 4 Sammelwerke und Datenbankwerke
(1) Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung sind (Sammelwerke), werden, unbeschadet eines an den einzelnen Elementen gegebenenfalls bestehenden Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts, wie selbständige Werke geschützt.
Und wenn ein Prof. in 2 x 45 Minuten Vorlesung keine schützenswerte Schöpfungshöhe erreicht, (na gut, er ist ja unkündbar ).

"Ist das Verkaufen legal ?"
Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
ja.
Nicht ohne Zustimmung der Rechteinhaber.

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
das ist so ähnlich, wie wenn du eine inhaltsangabe von krieg der sterne machst. das ist dann deins, selbst wenn du stellenweise wörtlich zitierst.
Bei knappen reinen Inhaltsangaben ist das in Ordnung. Die sollten dann aber so aussehen wie die in Zeitungen über Filme und Bücher. Und nicht länger. Und schon gar nicht den Konsum des Werkes selbst ersparen helfen - was Mitschriften von Vorlesungen ja eben bezwecken! Zumindest welche, die sich verkaufen lassen.

Und die Zitate müssten korrekt sein, auch hinsichtlich Länge und Notwendigkeit, was nur geht, wenn man selbst ein selbständiges Werk schreibt und die Zitate darin verwendet als Beleg (was der Studi vielleicht mal in einem Referat schafft, aber sicher nicht in der Mitschrift einer Vorlesung!!!).

Aber drum kümmern tät sich mutmaßlich erst wer, wenn Mitschriften gedruckt erscheinen oder im Internet veröffentlicht werden. Wo ich übrigens morgen eine Mitschrift des neuen Harry-Potter-Filmes, verfertigt von meiner flinken Stenotypistin, veröffentlichen werde, um zu kucken, wie lange die Anwälte der Rechteinhaber von London bis Hollywood benötigen, bis sie an meine Türe klopfen, um die drei Thesen von "zeiten" zu widerlegen .

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
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  #4 (permalink)  
Alt 28.12.2010, 01:53
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AW: Mitschriften und das Urheberrecht ?

Zitat:
Zitat von S3rious Beitrag anzeigen
mal angenommen ein Student würde in einer Vorlesung oder Übung mitschreiben und diese Mitschriften anschließend an Mitstudenten verkaufen.

Bei wem liegt hier das Urheberrecht ?
Das Urheberrecht für die Vorlesung liegt bei dem, der sie verfasst hat bzw. dem, der sie hält, bzw. beiden.
Zitat:
Ist das Verkaufen legal ?
Nein.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #5 (permalink)  
Alt 28.12.2010, 01:55
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AW: Mitschriften und das Urheberrecht ?

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
es gibt hier vermutlich gar kein urheberrecht, weil gar keine "schöpferische höche" vorliegt.
Das müsste schon eine sehr eigenartige Vorlesung an einer Universität sein, die nicht die nötige Schöpfungshöhe erreicht, um ein geschütztes Werk im Sinne des UrhG sein.

Zitat:
falls doch, so ist es beim studi.
Unfug.

Zitat:
das ist so ähnlich, wie wenn du eine inhaltsangabe von krieg der sterne machst. das ist dann deins, selbst wenn du stellenweise wörtlich zitierst.
Der Unterschied zwischen einer "Mitschrift" und einer "Inhaltsangabe" scheint nicht bekannt zu sein...
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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