Dies ist eine Diskussion zu Mitschriften und das Urheberrecht ? innerhalb des Forums Urheberrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| mal angenommen ein Student würde in einer Vorlesung oder Übung mitschreiben und diese Mitschriften anschließend an Mitstudenten verkaufen. Bei wem liegt hier das Urheberrecht ? Beim Prof. oder beim mitschreibenden Student ? Ist das Verkaufen legal ? viele Grüße und frohe Weihnachten ! |
| |||
| AW: Mitschriften und das Urheberrecht ? Zitat:
Zitat:
das ist so ähnlich, wie wenn du eine inhaltsangabe von krieg der sterne machst. das ist dann deins, selbst wenn du stellenweise wörtlich zitierst. |
| |||
| AW: Mitschriften und das Urheberrecht ? Zitat:
Den Inhalt hat der Prof. geschaffen, und zwar sowohl sprachlich als auch evtl. wissenschaftlich nach UrHG § 2 und evtl. in der Anordnung der Gedanken, der Daten: Zitat:
)."Ist das Verkaufen legal ?" Nicht ohne Zustimmung der Rechteinhaber. Zitat:
Und die Zitate müssten korrekt sein, auch hinsichtlich Länge und Notwendigkeit, was nur geht, wenn man selbst ein selbständiges Werk schreibt und die Zitate darin verwendet als Beleg (was der Studi vielleicht mal in einem Referat schafft, aber sicher nicht in der Mitschrift einer Vorlesung!!!). Aber drum kümmern tät sich mutmaßlich erst wer, wenn Mitschriften gedruckt erscheinen oder im Internet veröffentlicht werden. Wo ich übrigens morgen eine Mitschrift des neuen Harry-Potter-Filmes, verfertigt von meiner flinken Stenotypistin, veröffentlichen werde, um zu kucken, wie lange die Anwälte der Rechteinhaber von London bis Hollywood benötigen, bis sie an meine Türe klopfen, um die drei Thesen von "zeiten" zu widerlegen .Gruß aus Berlin, Gerd
__________________ Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten! |
| |||
| AW: Mitschriften und das Urheberrecht ? Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
| |||
| AW: Mitschriften und das Urheberrecht ? Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Urheberrecht | Wiki | 04.06.2010 19:28 |
| Urheberrecht | Urheberrecht | 09.09.2009 15:49 |
| Urheberrecht | Internetrecht | 19.03.2008 22:07 |
| Urheberrecht | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 17.12.2006 20:00 |
| Mitschriften von Uni-Vorlesungen und das Urheberrecht? | Urheberrecht | 13.12.2006 21:37 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios