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Markenkleidung in Ebay

Dies ist eine Diskussion zu Markenkleidung in Ebay innerhalb des Forums Urheberrecht

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Alt 03.09.2010, 22:12
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Markenkleidung in Ebay

Gute Abend liebe Forengemeinde,
seit einigen Tagen quält mich eine Frage:
Gesetzt dem Fall, als Privatmann günstig an einige original Jacken von bekannten Marken (z.B. Harley Davidson, Arlen Ness, Dainese, Alpinestar, etc.) gekommen zu sein, z.B. durch eine Firmenauflösung oder bei Ebay, macht man sich dann strafbar diese Jacken bei Ebay weiterzuveräußern?
Ich meine jetzt nicht wegen Steuerhinterziehung o.ä. sondern weil ja diese Marken eigene ausgesuchte Händler haben, die so etwas verkaufen.
Ich hoffe, jemand hier weiß eine Antwort darauf. Vielen Dank schonmal im Vorraus!
Gruß Stone
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Alt 04.09.2010, 00:49
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AW: Markenkleidung in Ebay

es gibt keine beschränkung des handels mit gebrauchten markenprodukten.

aber wenn jemand bei ebay "günstig" an markenklamotten kommt, dann sind
das meist fälschungen, und da wäre schon der erwerb strafbar, der verkauf
sowieso.
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Alt 04.09.2010, 00:58
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AW: Markenkleidung in Ebay

Zitat:
Zitat von 110
es gibt keine beschränkung des handels mit gebrauchten markenprodukten.
es gibt auch keine beschränkung des handels mit "nicht-gebrauchten" markenartikeln. dh. man macht sich nicht strafbar, auch wenn man neue markenartikel bei ebay vertickt.
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  #4 (permalink)  
Alt 04.09.2010, 01:34
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AW: Markenkleidung in Ebay

Zitat:
Zitat von 110 Beitrag anzeigen
es gibt keine beschränkung des handels mit gebrauchten markenprodukten.

aber wenn jemand bei ebay "günstig" an markenklamotten kommt, dann sind
das meist fälschungen, und da wäre schon der erwerb strafbar, der verkauf
sowieso.
Danke für die Antwort 110!
Im vorliegenden Beispiel geht es um originale Markenware, die noch originalverpackt ist.
Zitat:
Zitat von zeiten
es gibt auch keine beschränkung des handels mit "nicht-gebrauchten" markenartikeln. dh. man macht sich nicht strafbar, auch wenn man neue markenartikel bei ebay vertickt.
Auch dir danke für die Antwort!
Wenn ich dich also richtig verstanden habe, steht es einer Person frei, neue Originalware bei Ebay zu verkaufen!?
Wie sieht es denn dann aus mit der Verwendung des Logos dieser Marke?
Also falls im Kopf der Artikelbeschreibung das dazu passende Logo als Bild angezeigt wird. Schließlich ist es ja ein Originalartikel dieser Marke. Oder greift man hier in das Urheberrecht der Marke ein?
Vielen Dank schonmal im Vorraus!
Gruß Stone
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Alt 04.09.2010, 07:27
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AW: Markenkleidung in Ebay

da bin ich überfragt. grundsätzlich gilt natürlich, dass man insbesondere
marken nicht so ohneweiteres verwenden kann.

andererseits wird ein hersteller und markeninhaber kaum etwas dagegen haben,
wenn er seriöser händler originale ware der marke verkauft.

die frage ist sehr praxisbezogen und ich möchte sie nicht rein juristisch beantworten.

man könnte den markeninhaber fragen, dann eiss man es genau.
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  #6 (permalink)  
Alt 05.09.2010, 08:49
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AW: Markenkleidung in Ebay

Wenn man Marken-Name und Bild-Marke oder Wort-Bild-Marke (Logo) verwendet, um einen Artikel zu verkaufen in der EU laut § 24 Erschöpfung - gebraucht oder ungebraucht, aber schon mal in Verkehr gebracht in der EU, falls Ausnahme laut Absatz 2 nicht gilt -,

dann gilt § 23 Benutzung von Namen und beschreibenden Angaben, Ersatzteilgeschäft Absatz 2:
Zitat:
Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr (...)
2.
ein mit der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen, wie insbesondere ihre Art, ihre Beschaffenheit, ihre Bestimmung, ihren Wert, ihre geographische Herkunft oder die Zeit ihrer Herstellung oder ihrer Erbringung, zu benutzen (...)
sofern die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstößt.
Ich denke mal, eine ganzsseitige Anzeige mit dem halbseitigen Logo und darunter knapp "Jetzt bei mir günstig gebraucht, Baujahr 2004" verstößt eher gegen die guten Sitten als die kleinen Logos über den Auto-Kleinanzeigen in meiner Tageszeitung.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #7 (permalink)  
Alt 05.09.2010, 11:50
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AW: Markenkleidung in Ebay

der gesetzgeber unterstellt hier in seiner naivität, dass es im geschäftlichen
verkehr gute sitten gäbe.
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Alt 06.09.2010, 03:15
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AW: Markenkleidung in Ebay

Zitat:
Zitat von Stone222 Beitrag anzeigen
steht es einer Person frei, neue Originalware ... zu verkaufen!?
Jedenfalls kann der Markeninhaber sich dem Weitervertrieb seiner Markenwaren-Exemplare nicht mehr widersetzen, wenn er die zuvor selbst innerhalb der EU in den Verkehr gebracht hatte.

Insbesondere kann der Markeninhaber sich dann nicht (mehr) der Benutzung seiner Wort- und Bild-Markenzeichen in der Werbung für die weiterzuvertreibenden Original-Markenwaren widersetzen, so wie er sich sonst gemäß § 14 Absatz 3 Nr. 5 MarkenG gegen ungenehmigte werbliche Verwendung seiner Wort- und Bildmarken zur Wehr setzen könnte.

Zitat:
Wie sieht es denn dann aus mit der Verwendung des Logos dieser Marke?
Beim Weitervertrieb ( bzw. in der Werbung dafür ) dürfen nicht nur die Wortmarken, sondern auch Bildmarken benutzt werden.

Zitat:
Oder greift man hier in das Urheberrecht der Marke ein?
Grundsätzlich ist es zwar denkbar, daß ein als Bildmarke MARKENRECHTLICH geschütztes Zeichen, oder ein mit einer geschützten Marke gekennzeichnetes Waren-Exemplar selbst, bzw. dessen Verpackung auch URHEBERRECHTLICH geschützt sein könnte. Der BGH hat allerdings entschieden:

Wenn sich ein Markeninhaber dem Weitervertrieb seiner Markenwaren-Exemplare nicht mehr widersetzen kann, weil diese Exemplare unter der betreffenden Marke von ihm zuvor selbst innerhalb der EU in den Verkehr gebracht worden waren ( und seine "Erst-Inverkehrbringsrechte unter seiner Marke" dementsprechend "erschöpft" sind, § 24 MarkenG ) - dann soll sich der Markeninhaber auch nicht mehr unter Berufung auf Urheberrechte an dem in der Weitervertriebswerbung benutzten Markenlogo, am Verpackungsdesgin oder der Ware selbst dem Weitervetrieb widersetzen dürfen.

Jedenfalls hatte der BGH eine Klage der Christian Dior S.A. / "Poison" gegen Tschibo abgelehnt, die damit begründet worden war, daß Tschibo das angebliche Urheberrecht an den Parfum-Flakons verletze, wenn es in seiner Werbung für die Original-Parfums Tschibo-Prospekte mit selbstgemachten Fotos der vermeintlich urheberrechtlich schutzwürdigen Parfum-Flakons benutzen würde.

Zitat:
Wenn man Marken-Name und Bild-Marke ... verwendet, um einen Artikel zu verkaufen ... dann gilt § 23 Benutzung von Namen und beschreibenden Angaben, Ersatzteilgeschäft Absatz 2:
Wenn man beim Verkauf einer Marke deren "Original-Markenzeichen" zu Unterscheidungszwecken benutzt, dann liegt darin in aller Regel keine nach § 23 Absatz 2 MarkenG Dritten ( vorbehaltlich einer "Benutzung gemäß den anständigen Gepflogenheiten des Geschäftslebens" ) freigestellte Benutzung als beschreibende Angabe.

Zitat:
Ich denke mal, eine ganzsseitige Anzeige mit dem halbseitigen Logo und darunter knapp "Jetzt bei mir günstig gebraucht, Baujahr 2004" verstößt eher gegen die guten Sitten als die kleinen Logos über den Auto-Kleinanzeigen in meiner Tageszeitung.
Die Logo-Benutzung in der Weitervertriebs-Werbung für Original-Markenwaren ist gemäß § 24 MarkenG grundsätzlich nicht (mehr) zu verbieten, und ist nicht als "beschreibende Benutzung" nur im Rahmen der "guten Sitten" zulässig.

---> Problematisch wäre ein "zu großes Logo" in der Weitervertriebs-Werbung des Händlers X wohl höchstens dann, wenn er daneben auch noch Reparatur- und Instandsetzungs-Dienstleistungen für Fahrzeuge dieser Marke anbieten würde, ohne offizielle Markenniederlassung zu sein: denn dann könnte dieses Logo eventuell den (unzutreffenden) Eindruck erwecken, es handele sich um eine "offizielle" Niederlassung des Markeninhabers.

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  #9 (permalink)  
Alt 06.09.2010, 11:41
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AW: Markenkleidung in Ebay

Zitat:
Zitat von once Beitrag anzeigen
Jedenfalls kann der Markeninhaber sich dem Weitervertrieb seiner Markenwaren-Exemplare nicht mehr widersetzen, wenn er die zuvor selbst innerhalb der EU in den Verkehr gebracht hatte.
hi,
darf ich fragen, was das mit der eu auf sich hat? neulich hatten wir einen fall, wo die markenware aus brasilien kommen sollte.

ich frage mich halt, was der unterschied ist. und ob aus nicht-eu dann grundsätzlich nicht erlaubt ist.
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  #10 (permalink)  
Alt 06.09.2010, 12:27
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AW: Markenkleidung in Ebay

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
darf ich fragen, was das mit der eu auf sich hat? neulich hatten wir einen fall, wo die markenware aus brasilien kommen sollte.

ich frage mich halt, was der unterschied ist.
Der Unterschied der "gemeinschaftsweiten Erschöpfung" zur "weltweiten Erschöpfung" liegt darin, daß Markeninhaber auf diese Weise innereuropäisch Preise "künstlich" höher halten können als ihre weltweit sonst verlangten Preise, was sie bei freigestelltem Reimport ihrer außereuropäisch (günstiger) verkauften Markenwaren nicht könnten.

Jürgen Eigner:
"Auf dem Gebiet des Markenrechts galt in verschiedenen europäischen Ländern, darunter beispielsweise in der Bundesrepublik Deutschland, in Österreich und den Benelux-Staaten der Grundsatz der weltweiten Erschöpfung, d.h. ein Inverkehrbringen der mit einer Marke gekennzeichneten Ware durch den Schutzrechtsinhaber oder mit seiner Zustimmung durch einen Dritten in irgendeinem Land der Erde bewirkte die Erschöpfung seines Markenrechts.

Die Richtline EG Nr. 89/104 vom 21. Dezember 1988, mit der die Mitgliedsstaaten der EG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften über die Marken verpflichtet wurden, ... wurde von Anfang an dahingehend interpretiert, dass ... in allen Mitgliedsstaaten einheitlich der Grundsatz der gemeinschaftsweiten Erschöpfung gelten soll.

Diese Interpretation wurde mittlerweile durch eine Reihe von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs bestätigt.

Diese Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist teilweise auf heftige Kritik gestoßen. Unter anderem wurde vorgetragen, dass die Anwendung der nur EWR-weiten Erschöpfung des Markenrechts zu einer "künstlichen" Verteuerung von Markenprodukten im EWR führen würde, da es Importeuren nunmehr nicht mehr gestattet sei, auf dem Weltmarkt vorhandene Preisunterschiede bei Markenartikeln zu nutzen und die Verbraucher innerhalb des EWR davon profitieren zu lassen. Die Kommission der EU hat in Reaktion auf diese Kritik eine Studie in Auftrag gegeben, die die wirtschaftlichen Auswirkungen einer nur EWR-weiten Erschöpfung der Rechte aus einer Marke untersuchen sollte.

Nach der Diskussion der Ergebnisse der Studie mit den Mitgliedsstaaten und interessierten Kreisen wurde am 7. Juni 2000 eine "Amtliche Verlautbarung der Kommission zur Frage der Erschöpfung von Markenrechten"
veröffentlicht. In dieser Verlautbarung bringt die Kommission der EU klar zum Ausdruck, dass sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht die Absicht hat, Vorschläge zur Änderung der derzeitig geltenden Erschöpfungsregelungen im Bereich des Markenrechts zu unterbreiten, ihrer Meinung nach also die
gegenwärtige Rechtslage beibehalten werden soll. Diese Auffassung der Kommission wurde von vier Mitgliedsstaaten begrüßt, acht Mitgliedsstaaten teilten die Haltung der Kommission nicht, die übrigen
Mitgliedsstaaten enthielten sich einer Stellungnahme.

http://www.ipmunich.de/Grafik/mfs-07-2000.pdf

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