Dies ist eine Diskussion zu Logo urheberrecht innerhalb des Forums Urheberrecht
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| Logo urheberrecht mal angenommen ...Firma A will eine Werbung machen. und spricht eine Werbeagentur B an, ob sie es machen würden. Firma B nimmt auftrag an. Firma A zeigt der werbeagentur wie ihr neues logo aussieht und erklärt, dass jetzt auch werbemitteln mit diesem logo gemacht werden. Werbeagentur finder es gut. Nach einiger Zeit, als der Fleyer in den Druck gehen soll sagt wergeagenturB zu Firma A: du..wir machen das Logo etwas dicker (Buchstaben größer) ist besser für Aufkleber. Firma A bedankt sich für den Tip. Es werden die Fleyer und andere Sachen mit der dickeren Schrift genommen. Mailing ist mittelmäßig gelaufen...aber egal. 1 Jahr später macht Firma A einen neuen Fleyer...aber nicht mit Werbeagentur A...sondern mit einer anderen Werbeagentur C. Agentur A ist sauer dass sie den auftrag nicht bekommen hat und sagt: Hee hee das ist mein Logo. Dafür will ich jetzt 4000 Euro haben. Hätten die recht dazu? Kann man jedes beliebiges Logo in Größe minimal ändern und dann sagen das ist meine kreative entwicklung? |
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| AW: Logo urheberrecht Hi Mia, ein Urheberrecht an einem Werk oder an einer Bearbeitung eines Werkes eines Anderen erwirbt man nur, wenn man die nötige Schöpfungshöhe erreicht dabei. Da dies hier nicht einmal einer größeren Fernsehanstalt gelungen ist bei deren Logo, stellt sich eben die Frage, ob ein Gericht dies einer Verdickung von Buchstaben zubilligt. Will ein Grafiker aber (mangels Urheberrechtsschutz) Schutz für ein Geschmacksmuster, dann muss er das schon für Geld eintragen lassen bei http://dpma.de/geschmacksmuster/index.html Gruß aus Berlin, Gerd |
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| AW: Logo urheberrecht Hierzu noch eine Frage: Angenommen Firma A will sich von Agentur B ein Logo aus einer Aneinanderreihung von 3 Buchstaben (es handeln sich um die Initialien des Firmeninhabers) entwerfen lassen. Agentur B sagt zu, entwirft ein Logo und verkauft es dann an Firma A. Nach einiger Zeit stellt Firma A fest, dass in einem anderen Land eine andere Firma C in einer sehr änlichen Branche tätig ist und ein nahezu identisches Logo besitzt. Diese Firma C ist in ihrem Land weitaus größer als Firma A in Deutschland und darüberhinaus auch schon länger auf dem Markt. Kann Firma C Firma A zwingen, ihr Logo zu ändern? Wer hat den Fehler gemacht: Agentur B, welche sich vielleicht von dem fremden Logo "inspirieren" lassen hat, oder Firma A, welche nicht bemerkt hat, dass in einem fremden Land bereits ein solches Logo exisitiert? Vielen Dank schonmal für mögliche Antworten! Gruß Stone |
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| AW: Logo urheberrecht Ein gleiches oder ähnliches Logo darf man verwenden, wenn A) das erste Logo nicht geschützt ist als Marke oder Geschäftsbezeichnung in der Gegend, in den Verkehrskreisen, in denen denen ich das Logo ebenfalls verwenden will, siehe Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen, erstmal die §§ 4 und 5. B) das erste Logo nicht geschützt ist als Werk im Sinne des UrHG § 2, was häufig vorkommt (siehe das Logo der ARD im Artikel zur ausschlaggebenden Schöpfungshöhe. Aber wenn das Logo geschützt ist als Werk, dann ist es das quasi international aufgrund entsprechender Abkommen. Nur wenn B) zutrifft, kann der Urheber des Logos oder dessen Nutzungsrechteinhaber vorgehen gegen den Neu-Verwender laut §§ 97 folgende UrHG - und der kann dann seinen abkupfernden Pseudo-Urheber in Regress nehmen. Hat eine Firma in der Gegend, in der eine Marke verwendet wird, diese weder angemeldet noch dort Markenrechte erworben durch Verkehrsgeltung (insbesondere Ausländer), dann können dennoch Markenrechte bestehen "3. durch die im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Pariser Verbandsübereinkunft) notorische Bekanntheit einer Marke." (§ 4 Markengesetz) Bis sich aber wer beschwert, ist ein Fehler schwer zu finden. Ist man mit einem Grafiker unzufrieden, sollte man ihn zunächst zur Rede stellen. Der Vorwurf eines Plagiats hat ja auch schon Literatur-Preisträger getroffen, ich denke da nur an Heiner Müller ("Germania"), oder Weltmusiker wie George Harrison ("My Sweet Lord"), und dies nicht immer zu Recht. Gruß aus Berlin, Gerd |
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