Dies ist eine Diskussion zu Lizenzfrei nutzbare Grafiken innerhalb des Forums Urheberrecht
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| Lizenzfrei nutzbare Grafiken annahme a erwirbt ein buch, darin historische motive verschiedener epochen. in diesem (englischsprachigen) buch hieße es: this book belongs to xy. you may use the designs and illustrations for graphics and crafts applications, free and without special permission, provided that you include no more than 10 in the same publication or project (for permisson for additional use pls contact xy...) however, republication or reproduction of any illustration by any other graphic service whether it be in a book or in any other design resource ist strictly prohibited. a´s englischkenntnisse sind beschränkt. er möchte z.b. möbel mit diesen dekoren/mustern bemalen (was dann ja wohl unter crafts fallen dürfte, oder?!) und verkaufen. er macht keine serien oder würde mehr als 10 motive verwenden. danke für eure einschätzung, ob er damit die Bedingungen für lizenzfreie Nutzung erfüllt. lg, Freeda |
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| AW: Lizenzfrei nutzbare Grafiken Davon abgesehen, daß es sich nicht um eine "lizenzfrei Nutzung" handelt, sondern hier gerade im genauen Gegenteil eine Nutzungslizenz erteilt wird (resp. ein Nutzungsrecht eingeräumt) wird, würde ich das genauso übersetzen. Wie vor ein paar Jahren schon einmal die Fachzeitschrift VISUELL es in einem Artikel aufspießte, ist die Bezeichnung "lizenzfreie Fotos" oder "lizenzfreie Grafiken" vollkommen unsinnig. "Lizenzfrei" können Werke erst dann genutzt werden, wenn die Schutzfrist abgelaufen ist, also im Regelfall wenn der Urheber länger als 70 Jahre tot ist. In allen anderen Fällen ist eine Lizenz (Nutzungsrecht) erforderlich, und genau die wird bei den angeblich "Lizenzfreien Fotos" ja auch eingeräumt. Der Unfug resultiert aus einer unsinnigen Übersetzung aus dem Englischen - dort spricht man von "Royalty free", was richtig übersetzt bedeutet: "Tantiemen-frei". Will sagen: bei Werken, die "Royalty free" angeboten werden, ist es nicht erforderlich, für jede einzelne Nutzung Tantiemen (Honorare für die Nutzung) zu zahlen, sondern es wird ein Einmalbetrag bezahlt, mit dem alle Nutzungen in der Zukunft abgegolten sind.* ("Buy out") ______________________________________________ *) Wobei auch bei "Royalty free"-Fotos oder "Lizenzfreien Fotos" regelmäßig genaue Lizenzbedingungen vorhanden sind, die regeln, in welchem Umfang die Nutzung zulässig ist. Ein Unterlizensieren wird üblicherweise ausgeschlossen.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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