Dies ist eine Diskussion zu Lizenz für die alten Meister innerhalb des Forums Urheberrecht
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| Lizenz für die alten Meister folgender Fall: Wenn ich ein Bild eines alten Meisters, wie Klimt, Klee oder Picasso nachmalen möchte um dann zu verkaufen, muss ich Lizenz zahlen und wenn ja an wen? |
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| AW: Lizenz für die alten Meister Zitat:
Paul Klee, gestorben am 29. Juni 1940: nein ( es ei denn, Du wolltest Deine Bilder in Frankreich verkaufen: dann könntest Du bis ca. 2018 die Genehmigung der Klee-Erben benötigen ) Pablo Picasso, gestorben am 8. April 1973: ja. Zitat:
8, rue Volney, 75002 Paris e-mail : info@picasso.fr ..... Ungefähr gilt: wenn der Künstler seit mehr als 70 Jahren tot ist, darfst Du seine Bilder genehmigungsfrei kopieren und weiterverkaufen. Zitat:
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| AW: Lizenz für die alten Meister Zitat:
Alle Achtung!
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Lizenz für die alten Meister Zitat:
Zitat:
2002: Lindt und Versailles verklagen sich gegenseitig wegen "Mißbrauchs der Marke Versailles" John Cage schrieb 1952 das Stück "4'33", das aus absoluter Stille besteht. 2002 fügte Mike Batt auf einer seiner CDs ein einminütiges Schweige-Stück "One minute silence" ein, und wurde von den John-Cage-Rechteinhabern wegen Plagiats belangt ( Batt erwiderte, sein Stück sei "weitaus besser" ). ( ---> http://bellaciao.org/fr/spip.php?article15876 ) 1791 sicherte das französische Recht den Erben Urheberrechte für die Dauer von 5 Jahren nach dem Tod des Urhebers. Über den Antrag, die Urheberrechte-Fristen von 70 wieder auf 5 Jahre zu kürzen, sollte auf dem Grünen-Parteitag abgestimmt werden: http://www.gruene-partei.de/cms/defa...ie_chancen.htm " Der Vorschlag regt an, Immaterialgüterrechte nicht automatisch 70 Jahre lang nach dem Tod eines jeden Urhebers gelten zu lassen, sondern erst einmal nur fünf Jahre ab Veröffentlichung. Wer glaubt, darüber hinaus noch Monopolrechte zu benötigen, müsste die jeweiligen Werke danach gebührenpflichtig registrieren. Das funktionierte in der Vergangenheit zum Beispiel in den USA sehr gut ..." 11 |
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| AW: Lizenz für die alten Meister Problematisch dürfte ggf. sein, dass auf Bildern von den Bildern der alten Meister wiederum möglicherweise ein neues Urheberrecht mit neuen Schutzfristen gilt! Wenn man dagegen vom Original abmalen möchte, muss man sich wohl mit dem Museum auseinandersetzen. Zur Urheberrecht und Patenten allgemein kann ich nur sagen: die Schutzfristen sind in erheblichem Maße zu lang (Urheberrecht) bzw man sollte nicht jeden Sch... patentieren können (was aber der Fall ist, zumindest in den USA). Man muss mal überlegen: nach dem Tod des Urhebers (und der lebt im ungünstigen Fall noch 80 Jahre!) noch weitere 70 Jahre! Also insgesamt in diesem Beispiel 150 Jahre! Dieser Umstand sorgt dann dafür, dass man kein selbstgemachtes Video mit Musik untermalen und veröffentlichen kann. Längst verrottete Künstler wie Elvis Presley, Bob Marley und viele weitere, noch weit ältere können immer noch nicht frei verwendet werden. Und wer hat was davon? Die Urheber selbst jedenfalls nicht mehr, allenfalls ihre Erben. Den Großteil sackt sich aber die s.g. Contentmafia ein, also die Verwerter, wie die Musikindustrie. Und natürlich machen die Verwertungsgesellschaften wie die GEMA, VG Wort und wie sie alle heißen, dem Bürger unnötig das Leben schwer. Nur weil diese unverschämte Forderungen verlangen (zum Beispiel bei Youtube-Videos), lesen wir so oft den Satz "Dieser Inhalt ist in ihrem Land leider nicht verfügbar" oder "...wurde gesperrt" oder so ähnlich. Publiziert wurde indes wohl besonders viel ausgerechnet in der Zeit, als es kein Urheberrecht gab! Das Urheberrecht ist ja schön und gut, aber man kann es auch übertreiben! Wenn Mark Medlocks neuester Hit nicht in den nächsten 20 Jahren ein paar Milliönchen einspielt, dann wird er das in den darauf folgenden 50 Jahren (oder noch mehr, er lebt ja noch!) ganz sicher auch nicht wieder wettmachen können. Bei Patenten kann man ja nur mit dem Kopf schütteln, was für ein Schwachsinn alles patentiert werden kann! Und auch beim Markenrecht muss man sich manchmal fragen, ob das alles so richtig ist. Siehe auch die zahlreichen Entscheidungen zu Apples Klagen. Fazit: Dergestalt ist das alles eher eine Innovationsbremse als eine große Hilfe für die eigentlichen Urheber. Den Vorteil haben einzig und allein Großkonzerne.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Lizenz für die alten Meister Zitat:
Die DDR hat jahrzehntelang brav und ordentlich Tantiemen für die "Internationale" an Beierlein gezahlt... Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Lizenz für die alten Meister Zitat:
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Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Lizenz für die alten Meister Es ist immer schön einfach, aus Sicht der "Nutzer" das Urheberrecht zu sehen. Da lässt sich auch vortrefflich darüber sinnieren, dass 70 Jahre zu lang ist. Aber: Seht es mal aus Sicht der Urheber und deren Erben! Wie würdet Ihr argumentieren, wenn Euer Vater ein ebrühmter Musiker wäre, der Millionen Platten verkauft? Würdet Ihr dann auch sagen: "Klar, wir sehen zu, die 5 Jahre nach dem Tod von Papa so viel Kohle mit den Nutzungsrechten zu machen, wie möglich und danach ist eben Ente" ? Nein! Ihr würdet sicher auch sagen: "Hey, mickrige 5 Jahre? Nee, wir wollen die Kuh so lange melken wie möglich!" Davon abgesehen, dass gerade bei Werken der bildenden Künstler die Nachfrage nach Drucken, Postkarten, etc. der Werke erst nach dem Tod des Künstlers nennenswert steigt... |
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| AW: Lizenz für die alten Meister Zitat:
Zitat:
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Lizenz für die alten Meister Ich habe bewusst etwas provokanter geschrieben, da ich hier aus Erfahrung spreche. In meiner engeren Verwandschaft gibt es etliche Künstler(innen), sowohl in der bildenden, als auch der darstellenden Kunst. Und nicht jeder Musiker hat einen Vertrag mit der GVL und/oder GEMA und muss daher seine Rechte selber durchsetzen... |
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