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Lizenz für die alten Meister

Dies ist eine Diskussion zu Lizenz für die alten Meister innerhalb des Forums Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.11.2011, 17:39
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Lizenz für die alten Meister

Hallo Forummitglieder,

folgender Fall: Wenn ich ein Bild eines alten Meisters, wie Klimt, Klee oder Picasso nachmalen möchte um dann zu verkaufen, muss ich Lizenz zahlen und wenn ja an wen?
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  #2 (permalink)  
Alt 28.11.2011, 20:23
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AW: Lizenz für die alten Meister

Zitat:
Zitat von Nürnberg Beitrag anzeigen
Wenn ich ein Bild [ von ] Klimt, Klee oder Picasso nachmalen möchte um dann zu verkaufen, muss ich Lizenz zahlen und wenn ja an wen?
Gustav Klimt, gestorben am 6. Februar 1918: nein ( es sei denn, er wäre im Krieg für Frankreich gefallen: dann müßtest Du ca. bis 2031 für Verkäufe in Frankreich die Genehmigung seiner Erben einholen ).

Paul Klee, gestorben am 29. Juni 1940: nein ( es ei denn, Du wolltest Deine Bilder in Frankreich verkaufen: dann könntest Du bis ca. 2018 die Genehmigung der Klee-Erben benötigen )

Pablo Picasso, gestorben am 8. April 1973: ja.

Zitat:
und wenn ja an wen?
Picasso Administration ( Büro der Erbengemeinschaft )
8, rue Volney, 75002 Paris
e-mail : info@picasso.fr

.....

Ungefähr gilt: wenn der Künstler seit mehr als 70 Jahren tot ist, darfst Du seine Bilder genehmigungsfrei kopieren und weiterverkaufen.

Zitat:
Zitat von wikimedia

Das französische Urheberrecht gewährt längere Schutzfristen, um die Dauer der Weltkriege zu kompensieren (siehe CPI L123-8 ff.]). Es gelten folgende Fristverlängerungen, die (ggf. auch mehrfach) auf geltende Fristen zu addieren sind:
etwa 5 Jahre für den Ersten Weltkrieg
etwa 8,5 Jahre für den Zweiten Weltkrieg
30 Jahre für Personen, die (im Zweiten Weltkrieg) für Frankreich gefallen sind
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  #3 (permalink)  
Alt 29.11.2011, 10:44
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AW: Lizenz für die alten Meister

Zitat:
Zitat von once Beitrag anzeigen
Zitat von wikimedia

Das französische Urheberrecht gewährt längere Schutzfristen, um die Dauer der Weltkriege zu kompensieren (siehe CPI L123-8 ff.]). Es gelten folgende Fristverlängerungen, die (ggf. auch mehrfach) auf geltende Fristen zu addieren sind:
etwa 5 Jahre für den Ersten Weltkrieg
etwa 8,5 Jahre für den Zweiten Weltkrieg
30 Jahre für Personen, die (im Zweiten Weltkrieg) für Frankreich gefallen sind
Mein Respekt für die französische Gesetzgebung ist gerade eben ein ordentliches Stück gestiegen.

Alle Achtung!
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #4 (permalink)  
Alt 29.11.2011, 17:25
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AW: Lizenz für die alten Meister

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Mein Respekt für die französische Gesetzgebung ist gerade eben ein ordentliches Stück gestiegen.
Im 2004 gezeigten Film « Insurrection résurrection » ( 203 zahlende Kinobesucher ) pfeift der Regisseur und Schauspieler Pierre Merejkowsky 7 Sekunden lang die Meldodie der "Internationale", die 1888 von Pierre Degeyter komponiert wurde, Mitglied der Arbeiterpartei und 1932 verstorben. Die französische Rechtevertungsgesellschaft verlangte vom Film-Produzenten Jean-Christophe Soulageon dafür 1000 Euro Lizenzgebühren ( zugunsten des aktuellen Rechteinhabers Le Chante du Monde ).

Zitat:
Siffloter "L'Internationale" peut coûter cher (le Monde, 4 avril 2005)

Pendant sept secondes, dans son long métrage Insurrection résurrection, l'acteur et réalisateur Pierre Merejkowsky a siffloté L'Internationale. Comme ça, au débotté. Une improvisation. Une fantaisie qui pourrait coûter cher à son producteur, Les Films sauvages.Jean-Christophe Soulageon, le directeur, a reçu une lettre sèche, en recommandé avec accusé de réception, de la Société pour l'administration du droit de reproduction mécanique des auteurs compositeurs et éditeurs (SDRM), qui gère les droits d'auteur sur les supports cinématographiques. "Au cours d'un contrôle dans les salles de cinéma, nos inspecteurs musicaux ont constaté que l'œuvre L'Internationale avait été reproduite dans le film" sans autorisation. La SDRM demande donc 1 000 euros pour avoir omis de déclarer ce sifflotement, qui constitue une exploitation illégale d'une musique éditée par la société Le Chant du monde. M. Soulageon ignorait qu'un sifflotement valait chanson. Pis, il ne savait pas non plus que L'Internationale, dont la musique a été écrite par Pierre Degeyter (1848-1932) et les paroles par Eugène Pottier (1816-1887), n'était pas dans le domaine public. Membre du Parti ouvrier français, Pierre Degeyter a composé en 1888 ce qui est devenu par la suite l'hymne du mouvement ouvrier mondial. Le compositeur meurt en 1932 à Saint-Denis, "un peu dans la misère", malgré une petite pension de l'ambassade de l'URSS, précise Hervé Desarbre, le directeur du Chant du monde.Selon la loi sur la propriété intellectuelle, cette œuvre ne tombera dans le domaine public qu'en 2014, souligne Philippe Lemoine, responsable des autorisations audiovisuelles de la SDRM. Aux soixante-dix ans de protection post-mortem de l'artiste, s'ajoutent les années de guerre. Le producteur a tenté, en vain, de négocier, en proposant 150 euros au Chant du monde. La société d'édition musicale des "grands Russes" (Chostakovitch, Prokofiev...) aurait préféré une demande préalable. L'épisode est d'autant plus rude que Les Films sauvages ne se sont guère enrichis avec le film de Pierre Merejkowsky. Sorti le 10 novembre 2004 dans une seule salle d'art et d'essai parisienne, ce long métrage a réalisé 203 entrées.

Pourquoi Pierre Degeyter n'est-il pas mort riche ? Chaque fois que L'Internationale était chantée en public, il aurait dû toucher des droits. "L'Union soviétique violait la loi en ne redistribuant rien aux ayants droit", déplore M. Desarbre. A la SDRM, on va plus loin : dans les congrès ou les réunions politiques, les organisateurs devraient prévenir et verser des droits après avoir chanté cet hymne révolutionnaire. Alain Krivine (LCR) s'en amuse : "Je n'ai jamais donné un sou à la Sacem, d'ailleurs on décide toujours au dernier moment de chanter, ça s'est fait des milliers de fois."
Es ist in Frankreich nicht erlaubnisfrei, in einem Film den nächtlichen Eifelturm zu zeigen - ohne Gebühren an die Beleuchter abzuführen.

2002: Lindt und Versailles verklagen sich gegenseitig wegen "Mißbrauchs der Marke Versailles"

John Cage schrieb 1952 das Stück "4'33", das aus absoluter Stille besteht.

2002 fügte Mike Batt auf einer seiner CDs ein einminütiges Schweige-Stück "One minute silence" ein, und wurde von den John-Cage-Rechteinhabern wegen Plagiats belangt ( Batt erwiderte, sein Stück sei "weitaus besser" ).

( ---> http://bellaciao.org/fr/spip.php?article15876 )

1791 sicherte das französische Recht den Erben Urheberrechte für die Dauer von 5 Jahren nach dem Tod des Urhebers.

Über den Antrag, die Urheberrechte-Fristen von 70 wieder auf 5 Jahre zu kürzen, sollte auf dem Grünen-Parteitag abgestimmt werden:

http://www.gruene-partei.de/cms/defa...ie_chancen.htm

" Der Vorschlag regt an, Immaterialgüterrechte nicht automatisch 70 Jahre lang nach dem Tod eines jeden Urhebers gelten zu lassen, sondern erst einmal nur fünf Jahre ab Veröffentlichung. Wer glaubt, darüber hinaus noch Monopolrechte zu benötigen, müsste die jeweiligen Werke danach gebührenpflichtig registrieren. Das funktionierte in der Vergangenheit zum Beispiel in den USA sehr gut ..."

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Alt 29.11.2011, 18:24
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AW: Lizenz für die alten Meister

Problematisch dürfte ggf. sein, dass auf Bildern von den Bildern der alten Meister wiederum möglicherweise ein neues Urheberrecht mit neuen Schutzfristen gilt! Wenn man dagegen vom Original abmalen möchte, muss man sich wohl mit dem Museum auseinandersetzen.

Zur Urheberrecht und Patenten allgemein kann ich nur sagen: die Schutzfristen sind in erheblichem Maße zu lang (Urheberrecht) bzw man sollte nicht jeden Sch... patentieren können (was aber der Fall ist, zumindest in den USA). Man muss mal überlegen: nach dem Tod des Urhebers (und der lebt im ungünstigen Fall noch 80 Jahre!) noch weitere 70 Jahre! Also insgesamt in diesem Beispiel 150 Jahre! Dieser Umstand sorgt dann dafür, dass man kein selbstgemachtes Video mit Musik untermalen und veröffentlichen kann. Längst verrottete Künstler wie Elvis Presley, Bob Marley und viele weitere, noch weit ältere können immer noch nicht frei verwendet werden. Und wer hat was davon? Die Urheber selbst jedenfalls nicht mehr, allenfalls ihre Erben. Den Großteil sackt sich aber die s.g. Contentmafia ein, also die Verwerter, wie die Musikindustrie. Und natürlich machen die Verwertungsgesellschaften wie die GEMA, VG Wort und wie sie alle heißen, dem Bürger unnötig das Leben schwer. Nur weil diese unverschämte Forderungen verlangen (zum Beispiel bei Youtube-Videos), lesen wir so oft den Satz "Dieser Inhalt ist in ihrem Land leider nicht verfügbar" oder "...wurde gesperrt" oder so ähnlich.

Publiziert wurde indes wohl besonders viel ausgerechnet in der Zeit, als es kein Urheberrecht gab! Das Urheberrecht ist ja schön und gut, aber man kann es auch übertreiben! Wenn Mark Medlocks neuester Hit nicht in den nächsten 20 Jahren ein paar Milliönchen einspielt, dann wird er das in den darauf folgenden 50 Jahren (oder noch mehr, er lebt ja noch!) ganz sicher auch nicht wieder wettmachen können.

Bei Patenten kann man ja nur mit dem Kopf schütteln, was für ein Schwachsinn alles patentiert werden kann! Und auch beim Markenrecht muss man sich manchmal fragen, ob das alles so richtig ist. Siehe auch die zahlreichen Entscheidungen zu Apples Klagen.

Fazit: Dergestalt ist das alles eher eine Innovationsbremse als eine große Hilfe für die eigentlichen Urheber. Den Vorteil haben einzig und allein Großkonzerne.
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Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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Alt 30.11.2011, 02:08
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AW: Lizenz für die alten Meister

Zitat:
Zitat von once Beitrag anzeigen
Im 2004 gezeigten Film « Insurrection résurrection » ( 203 zahlende Kinobesucher ) pfeift der Regisseur und Schauspieler Pierre Merejkowsky 7 Sekunden lang die Meldodie der "Internationale", die 1888 von Pierre Degeyter komponiert wurde, Mitglied der Arbeiterpartei und 1932 verstorben. Die französische Rechtevertungsgesellschaft verlangte vom Film-Produzenten Jean-Christophe Soulageon dafür 1000 Euro Lizenzgebühren ( zugunsten des aktuellen Rechteinhabers Le Chante du Monde ).
Die Rechte an der "Internationale" für die BRD und die DDR hatte Hans Beierlein. (Der sie mal als Schnäppchen "geschossen" hatte.)

Die DDR hat jahrzehntelang brav und ordentlich Tantiemen für die "Internationale" an Beierlein gezahlt...

Zitat:
Es ist in Frankreich nicht erlaubnisfrei, in einem Film den nächtlichen Eifelturm zu zeigen - ohne Gebühren an die Beleuchter abzuführen.
Sie haben eine andere Panoramafreiheit als wir.
Zitat:

Über den Antrag, die Urheberrechte-Fristen von 70 wieder auf 5 Jahre zu kürzen, sollte auf dem Grünen-Parteitag abgestimmt werden:

http://www.gruene-partei.de/cms/defa...ie_chancen.htm

" Der Vorschlag regt an, Immaterialgüterrechte nicht automatisch 70 Jahre lang nach dem Tod eines jeden Urhebers gelten zu lassen, sondern erst einmal nur fünf Jahre ab Veröffentlichung. Wer glaubt, darüber hinaus noch Monopolrechte zu benötigen, müsste die jeweiligen Werke danach gebührenpflichtig registrieren. Das funktionierte in der Vergangenheit zum Beispiel in den USA sehr gut ..."
So gut, daß man es dort vor über 25 Jahren abgeschafft hat...
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Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
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  #7 (permalink)  
Alt 30.11.2011, 09:11
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AW: Lizenz für die alten Meister

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Man muss mal überlegen: nach dem Tod des Urhebers (und der lebt im ungünstigen Fall noch 80 Jahre!) noch weitere 70 Jahre! Also insgesamt in diesem Beispiel 150 Jahre!
Ich finde ja, wer im Alter von einem Jahr oder weniger ein Werk schafft, das die nötige Schöpfungshöhe erreicht, um urheberrechtlich geschützt zu sein, dessen Erben sollten nicht sehr viel schlechter gestellt sein als die Erben eines Raubritters, der vor 700 Jahren das Land seiner Nachbarn eingesackt hatte ...

Zitat:
Dieser Umstand sorgt dann dafür, dass man kein selbstgemachtes Video mit Musik untermalen und veröffentlichen kann.
Warum nicht Bach auf der Blockflöte spielen? Selber? Muss es denn unbedingt einer der genannten Verrotteten sein?

Zitat:
Längst verrottete Künstler wie Elvis Presley, Bob Marley und viele weitere, noch weit ältere können immer noch nicht frei verwendet werden.
Abgesehen davon, dass Elvis lebt: Stücke, die er nur gesungen hat, sind eh früher frei als jene wenigen, bei denen er zudem noch den Credits steht.

Zitat:
Publiziert wurde indes wohl besonders viel ausgerechnet in der Zeit, als es kein Urheberrecht gab! Das Urheberrecht ist ja schön und gut, aber man kann es auch übertreiben!
Und insbesondere raubkopiert. Dass die feuchte Frau Roche viel verdient für ihr Alter, kann nicht über die vielen Hungertücher hinwegtäuschen, an denen vielgelesene Autoren früher zu Zeiten des Raubkopierrittertums litten.

Gruß aus Berlin, Gerd
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Alt 28.03.2012, 16:40
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Es ist immer schön einfach, aus Sicht der "Nutzer" das Urheberrecht zu sehen. Da lässt sich auch vortrefflich darüber sinnieren, dass 70 Jahre zu lang ist.

Aber:
Seht es mal aus Sicht der Urheber und deren Erben!

Wie würdet Ihr argumentieren, wenn Euer Vater ein ebrühmter Musiker wäre, der Millionen Platten verkauft?

Würdet Ihr dann auch sagen: "Klar, wir sehen zu, die 5 Jahre nach dem Tod von Papa so viel Kohle mit den Nutzungsrechten zu machen, wie möglich und danach ist eben Ente" ?

Nein! Ihr würdet sicher auch sagen: "Hey, mickrige 5 Jahre? Nee, wir wollen die Kuh so lange melken wie möglich!"

Davon abgesehen, dass gerade bei Werken der bildenden Künstler die Nachfrage nach Drucken, Postkarten, etc. der Werke erst nach dem Tod des Künstlers nennenswert steigt...
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  #9 (permalink)  
Alt 28.03.2012, 19:52
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Zitat:
Zitat von mknf Beitrag anzeigen
Es ist immer schön einfach, aus Sicht der "Nutzer" das Urheberrecht zu sehen. Da lässt sich auch vortrefflich darüber sinnieren, dass 70 Jahre zu lang ist.

Aber:
Seht es mal aus Sicht der Urheber und deren Erben!
Ach ja, die Urheber. Nur darum geht es bei der Ausweitung des Urheberrechts höchstens am Rande. Es geht um Gewinnmaximierung der Verwerterindustrie, auch Content Mafia genannt.

Zitat:
Wie würdet Ihr argumentieren, wenn Euer Vater ein ebrühmter Musiker wäre, der Millionen Platten verkauft?

Würdet Ihr dann auch sagen: "Klar, wir sehen zu, die 5 Jahre nach dem Tod von Papa so viel Kohle mit den Nutzungsrechten zu machen, wie möglich und danach ist eben Ente" ?

Nein! Ihr würdet sicher auch sagen: "Hey, mickrige 5 Jahre? Nee, wir wollen die Kuh so lange melken wie möglich!"
Klar, bei dem üblichen Lebensstil mit viel Koks, Nutten und schnellen Autos sind die Milliönchen ja auch so schnell weg.
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Alt 29.03.2012, 10:08
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AW: Lizenz für die alten Meister

Ich habe bewusst etwas provokanter geschrieben, da ich hier aus Erfahrung spreche.
In meiner engeren Verwandschaft gibt es etliche Künstler(innen), sowohl in der bildenden, als auch der darstellenden Kunst.

Und nicht jeder Musiker hat einen Vertrag mit der GVL und/oder GEMA und muss daher seine Rechte selber durchsetzen...
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