Dies ist eine Diskussion zu Lizenz erwerben innerhalb des Forums Urheberrecht
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| Angenommen Person A möchte ein eigenes Produkt herstellen.Dazu benötigt sie die bereits fertigen Produkte B und C von den Firmen Y und Z.(vereinfachtes Beispiel !!). Muss nun Person A die Firmen anschreiben damit sie eine Lizenz bekommt für die Kommerzialisierung des eigenen Produkts? Wie wird eine solche Lizenzvergabe geregelt ? Soll man einfach den "Support" einer Firma anschreiben und abwarten oder anrufen oder Brief ? Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen. MfG Jürgen |
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| AW: Lizenz erwerben Wenn ich einen Hammer kaufe von Firma A und einen Amboss von Firma B und beide Teile miteinander verschweiße und dann verkaufe als "HammerAmbossverschweißt", kann weder Firma A etwas dagegen unternehmen mit Aussicht auf Erfolg noch Firma B. Anders könnte es aussehen, wenn ich mein Produkt verkaufe oder bewerbe als "Hammer vom Firma A und Amboss von Fima B verschweißt" bzw. "Hammer der Marke A und Amboss der Marke B verschweißt": § 24 Erschöpfung Gruß aus Berlin, Gerd PS. Zu Ausnahmen von der Regel hier ein hübscher Text, der u. a. plädiert: "Ein Unternehmen kann sich gegen einen Mitbewerber wehren, wenn dieser Waren oder Dienstleistungen anbietet, die eine Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen des betroffenen Unternehmens sind, wenn der Nachahmer die Abnehmer über die betriebliche Herkunft täuscht, die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt oder die für die Nachahmung erforderlichen Kenntnisse oder Unterlagen unredlich erlangt hat."
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| Hallo, Vielen Dank für Ihre Antwort. Das heisst also ich kann meine Grundbestandteile ( z.B Elektronikteile von z.B Firma A) nehmen , diese verschweißen und dann verkaufen.Ich darf lediglich den Namen der Firmen nicht nennen. Kann mir diese Vorgehensweise durch eine AGB bzw. einen Kaufvertrag oder ähnliches vorbehalten sein ? Wie gestaltet sich die Lage bei bekannten Computerherstellern ?Dort steht doch auch : Prozessort von In... , und Grafikkarte von Nvid.. ?Muss der Computerhersteller hierfür eine Lizenz erwerben? "Ein Unternehmen kann sich gegen einen Mitbewerber wehren, wenn dieser Waren oder Dienstleistungen anbietet, die eine Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen des betroffenen Unternehmens sind, wenn der Nachahmer die Abnehmer über die betriebliche Herkunft täuscht, die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt oder die für die Nachahmung erforderlichen Kenntnisse oder Unterlagen unredlich erlangt hat." -----> Angesichts dieses Textes kommt mir die Frage auf wie sich unsere 4 großen deutschen Autohersteller zueinander rechtlich verhalten ?Man könnte doch sagen " einer kopiert vom anderen" , oder ? Mit freundlichen Grüßen, Jürgen |
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| AW: Lizenz erwerben Hallo Jürgen1, leider habe ich von deinen nachfolgenden Fragen keine einzige verstanden. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Lizenz erwerben Hallo, Könntest Du mit mir einen konkreten Fall per PM besprechen ? Da man im Forum keine Namen/Marken etc. nennen darf , wird dir meine Frage wahrscheinlich etwas missverständlich gewesen sein. MFG Jürgen |
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| AW: Lizenz erwerben "Das bleibt dir unbenommen!" Dittsche. Gruß aus Berlin, Gerd
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