Dies ist eine Diskussion zu Liedpassage als Domain? innerhalb des Forums Urheberrecht
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| Liedpassage als Domain? Als Beispiel: wann-wirds-mal-wieder-richtig-sommer.de oder: ein-bett-im-kornfeld.de Und wo könnte man sich diesbezüglich informieren? Gibt es Abgrenzungen, wenn die Seite nicht nur privat, sondern auch kommerziell geführt werden soll? |
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| AW: Liedpassage als Domain? Als Werk im Sinne des Urheberrechts sind solche knappen Titel seltenst geschützt, aber zumeist als Titel im Sinne von § 5 Markengesetz, vgl. auch § 15. Eine Website mit dem selben Titel sollte also nicht gegen diesen § 15 verstoßen, sag ich mal aus der la meng. Eine Verwechslungsgefahr sehe ich nicht (eine Website ist ja kein Lied;-)), und ob die "Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung" des Songtitels als Geschäftsbezeichnung "ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt" wird durch die Website, müsste erstmal geprüft werden. Sodann könnte der Songtitel noch eingetragen sein als Wortmarke. Das kann man recherchieren bei dpma.de. Dann muss man kucken, dass man nicht gegen § 14 verstößt. Und das kann man sicher auch mit einer Website. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Liedpassage als Domain? Zitat:
Zitat:
Zitat:
2. Eine aus wenigen Worten bestehende Zeile kann keinen eigenständigen Schutz beanspruchen. Auch wenn die Titel, unter denen Musiklstücke/Liedtexte erschienen sind, urheberrechtlich nicht geschützt sind, entsteht durch das Erscheinenlassen von Werken unter diesem Titel ein Werktitelrecht. "Normalerweise" wird dem Inhaber eines Werktitelrechts nach § 15 MarkenG kein sehr weitreichendes Verbotsrecht gegenüber ähnlich betitelten, ähnlichen Werk-Genres zuerkannt, weil schon leichte Unähnlichkeiten aus Publikumssicht eine Verwechslungsgefahr ausschließen würden. Das kann bei "deutschlandweit bekannten" Werktiteln anders aussehen. Deren Inhaber haben auch gegenüber ähnlichen Titeln für unähnliche Werkarten ein Verbotsrecht bei unlauiterer, ungerechtfertigter Ausbeutung/Schädigung von Ruf oder Bekanntheit. Zitat:
Zitat:
Polstermöbel, Polsterkissen, Bettzeug, Polsterfüllstoffe Bettdecken, Bettwäsche, Ober- und Unterbetten und Überzüge hierfür, Steppdecken und wattierte Decken, Bettüberwürfe 11 |
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