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Kunstwerken behinderter Menschen & Verkauf von Kunstwerken

Dies ist eine Diskussion zu Kunstwerken behinderter Menschen & Verkauf von Kunstwerken innerhalb des Forums Urheberrecht

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Alt 13.01.2012, 10:52
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Kunstwerken behinderter Menschen & Verkauf von Kunstwerken

Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich des Urheberrechts und hoffe, dass mir jemand hier weiterhelfen kann. Es geht um folgenden Fall:
Es geht um einen gemeinnützigen Verein, in dem Menschen mit und ohne Behinderungen Kunstwerke erstellen. Diese Kunstwerke werden dann in Ausstellungen ausgestellt. Im Rahmen eines Projekt sollen nun abfotografierte Abdrucke von vier geistig behinderten Menschen, die alle einen Vormund haben, auf Postkarten vervielfältigt werden.

Meine Fragen hierzu:
1.) Liegt das Urheberrecht hier bei den Künstlern mit Behinderung oder bestimmt in diesem Fall der gesetzliche Vormund?
2.) Gilt das Urheberrecht auch (damit meine ich das Benennungsrecht etc), wenn die Kunstwerke an sich nicht mehr dem Künstler sondern dem Verein gehören?
3.) Wie verhält es sich allgemein mit verkauften Kunstwerken und den Rechten des Urhebers? Muss der Urheber bei jeder Ausstellung und Vervielfältigung gefragt werden oder fällt dies unter Nutzungsrechte? Welche Rechte bleiben ihm?

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte! Vielen Dank & Viele Grüße
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