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kunst auf grund

Dies ist eine Diskussion zu kunst auf grund innerhalb des Forums Urheberrecht

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Alt 24.01.2012, 10:03
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kunst auf grund

guten tag,

mal angenommen künstlerin A möchte regenschirme als kunstprojekte gestalten und diese auf dem kunstmarkt anbieten. nun könnte käufer B den erworbenen regenschirm für eine schlecht- oder schönwetterperiode benutzen. sollte künstlerin A sich auf jedenfall vom regenschirmhersteller die rechte für ihre kunstproduktion einholen?


viele grüße
i-s-a
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  #2 (permalink)  
Alt 24.01.2012, 11:05
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AW: kunst auf grund

was meinst du mit "rechte einholen"? welche rechte?
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  #3 (permalink)  
Alt 24.01.2012, 11:26
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AW: kunst auf grund

anders: sollte die künstlerin sich eine genehmigung vom regenschirmhersteller einholen, damit sie die regenschirme verändern und als kunstobjekt verkaufen darf? ist eine solche "absicherung" nötig und erforderlich?
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  #4 (permalink)  
Alt 24.01.2012, 22:35
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AW: kunst auf grund

Zitat:
Zitat von i-s-a Beitrag anzeigen
mal angenommen künstlerin A möchte regenschirme als kunstprojekte gestalten und diese auf dem kunstmarkt anbieten.
Warum nicht...
Zitat:
nun könnte käufer B den erworbenen regenschirm für eine schlecht- oder schönwetterperiode benutzen.
Ja.

Zitat:
sollte künstlerin A sich auf jedenfall vom regenschirmhersteller die rechte für ihre kunstproduktion einholen?
? Welche Rechte?

Beschreib mal genauer, wie die Gestaltung und Produktion der Regenschirme im einzelnen aussehen soll.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #5 (permalink)  
Alt 24.01.2012, 22:36
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AW: kunst auf grund

Zitat:
Zitat von i-s-a Beitrag anzeigen
anders: sollte die künstlerin sich eine genehmigung vom regenschirmhersteller einholen, damit sie die regenschirme verändern und als kunstobjekt verkaufen darf? ist eine solche "absicherung" nötig und erforderlich?
Das kommt letztlich auf die "Ausgangsregenschirme" an, und wie sie umgestaltet werden. Kann man nicht pauschal beantworten.

Ich bezweifle aber stark, daß ein normaler 08/15-Regenschirm urheberrechtlich (Design), geschmacksmusterrechtlich (Gesamtgestaltung) oder markenrechtlich irgendeinen Schutz genießen kann.

Wenn auf dem Schirm eine geschützte Marke abgebildet ist, weil's z.B. ein Werbeschirm von BMW ist, dann erledigt sich jegliches markenrechtliches Problem schon in dem Augenblick, wo das BMW-Logo durch das künstlerische Design vom Schirm entfernt wird.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #6 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 20:11
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AW: kunst auf grund

A benoetigt i.a. hierfuer keine Genehmigung wie auch dieser Fall sehr schoen zeigt:

http://www.fotorecht.de/publikationen/kunstdrucke.html

Selbst die "Nutzung von Originalkunstdrucken zur Frontverkleidung ist zulaessig, da keine
Vervielfältigung stattfindet und sich das Verbreitungsrecht erschoepft hat."

Bei der Verfremdung von Regenschirmen wird m. E. - wie auch Tom sagt - das Urheberpersoenlichkeitsrecht des Regenschirmherstellers nicht tangiert (vgl. hierzu den vorletzten Absatz im o. a. Link).

MfG
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Alt 27.01.2012, 14:06
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AW: kunst auf grund

Zitat:
Zitat von i-s-a Beitrag anzeigen
A möchte regenschirme als Projekte gestalten und diese [ zum Kauf ] anbieten.
So etwa:
http://www.alialiali.com/flying_robert.html

Oder so:
http://www.foundshit.com/umbrella-bloom-tree/

In dieser Art?
http://www.yankodesign.com/2009/06/0...a-chandeliers/

Vielleicht hast Du einen Nutzen aus den vielen Überlegungen in dieser Diskussion:
Markenprodukt individuell gestalten und weiter verkaufen! erlaubt?
Zitat:
Markenprodukt individuell gestalten und weiter verkaufen! erlaubt?

A ... individualisiert Schuhe,Taschen,Brillen ... kauft sich ein Paar Schuhe der Firma xyz und ... verändert Farbkomposition, ersetzt bspw. das Logo mit einem anderen Material bzw. entfernt es an anderen stellen gänzlich.

Zitat:
sollte A sich ... vom regenschirmhersteller die rechte ... einholen?
Es sind kaum Regenschirm-Konstellationen denkbar, in denen aus irgendeiner Rechtsposition heraus der (Weiter-)Verkauf dieser Umgestaltungserzeugnisse von der Zustimmung des Inhabers irgendwelcher Rechte abhängig gemacht / untersagt / verboten werden könnte.

Falls A darüberhinaus sogar das Grundrecht auf Freiheit der Meinungsäußerung und Kunst für sich in Anspruch nehmen könnte, käme umso weniger in Betracht, daß Rechteinhabern ein Zustimmungsvorbehalt zustehen könnte.

Jedem sein eigener Rettungsschirm:
http://zeitdiebe-magazin.de/wp-conte...mZeitdiebe.gif

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  #8 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 14:24
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AW: kunst auf grund

Zitat:
Zitat von Schmunzelkunst Beitrag anzeigen
A benoetigt i.a. hierfuer keine Genehmigung wie auch dieser Fall [einer ] "Nutzung von Originalkunstdrucken zur Frontverkleidung" [ von Flachmembran-Lautsprechern zeigt ... ]
In dem von Dir erwähnten Fall ging es nicht daraum, ob der Flachmembran-Lautsprecherhersteller Dritten untersagen kann, seine unbemalt verkauften Lautsprecher mit bemalten Membranen, bzw. nach Austausch der unbemalten Original-Membranen gegen andere Materialien ( z.B. Kunstdrucke ) weiterverkaufen zu dürfen.

Für den Regenschirmfall bedeutet das Urteil "nur", daß ein Regenschirm mit einem Originalkunstdruck beklebt und weiterverkauft werden darf, ohne daß der Künstler/Rechteinhaber sich gegen diese Weiternutzung seines Kunstwerks wenden könnte - sofern es durch das Aufkleben auf den Schirm nicht entstellt würde.

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  #9 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 20:22
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AW: kunst auf grund

In beiden Fällen werden legal erworbene Gestände für "unheilige" Zwecke, d.h. für Zwecke die potentiellen Rechteinhabern nicht gefallen könnten, verwendet und dann weiterverkauft. Meine Logik ist: Wenn eine solcher Weiterverkauf nach Zweckentfremdung sogar bei Kunstdrucken hingemommen werden muss, sollte dies doch bei Regenschirmen erst recht der Fall sein. Aber sicher ist das natürlich nicht.

MfG
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  #10 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 15:57
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AW: kunst auf grund

vielen dank für die beiträge.
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