Dies ist eine Diskussion zu kunst auf grund innerhalb des Forums Urheberrecht
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| kunst auf grund mal angenommen künstlerin A möchte regenschirme als kunstprojekte gestalten und diese auf dem kunstmarkt anbieten. nun könnte käufer B den erworbenen regenschirm für eine schlecht- oder schönwetterperiode benutzen. sollte künstlerin A sich auf jedenfall vom regenschirmhersteller die rechte für ihre kunstproduktion einholen? viele grüße i-s-a |
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| AW: kunst auf grund was meinst du mit "rechte einholen"? welche rechte? |
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| AW: kunst auf grund anders: sollte die künstlerin sich eine genehmigung vom regenschirmhersteller einholen, damit sie die regenschirme verändern und als kunstobjekt verkaufen darf? ist eine solche "absicherung" nötig und erforderlich? |
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| AW: kunst auf grund Zitat:
Zitat:
Zitat:
Beschreib mal genauer, wie die Gestaltung und Produktion der Regenschirme im einzelnen aussehen soll.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: kunst auf grund Zitat:
Ich bezweifle aber stark, daß ein normaler 08/15-Regenschirm urheberrechtlich (Design), geschmacksmusterrechtlich (Gesamtgestaltung) oder markenrechtlich irgendeinen Schutz genießen kann. Wenn auf dem Schirm eine geschützte Marke abgebildet ist, weil's z.B. ein Werbeschirm von BMW ist, dann erledigt sich jegliches markenrechtliches Problem schon in dem Augenblick, wo das BMW-Logo durch das künstlerische Design vom Schirm entfernt wird.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: kunst auf grund A benoetigt i.a. hierfuer keine Genehmigung wie auch dieser Fall sehr schoen zeigt: http://www.fotorecht.de/publikationen/kunstdrucke.html Selbst die "Nutzung von Originalkunstdrucken zur Frontverkleidung ist zulaessig, da keine Vervielfältigung stattfindet und sich das Verbreitungsrecht erschoepft hat." Bei der Verfremdung von Regenschirmen wird m. E. - wie auch Tom sagt - das Urheberpersoenlichkeitsrecht des Regenschirmherstellers nicht tangiert (vgl. hierzu den vorletzten Absatz im o. a. Link). MfG |
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| AW: kunst auf grund Zitat:
http://www.alialiali.com/flying_robert.html Oder so: http://www.foundshit.com/umbrella-bloom-tree/ In dieser Art? http://www.yankodesign.com/2009/06/0...a-chandeliers/ Vielleicht hast Du einen Nutzen aus den vielen Überlegungen in dieser Diskussion: Markenprodukt individuell gestalten und weiter verkaufen! erlaubt? Zitat:
Zitat:
Falls A darüberhinaus sogar das Grundrecht auf Freiheit der Meinungsäußerung und Kunst für sich in Anspruch nehmen könnte, käme umso weniger in Betracht, daß Rechteinhabern ein Zustimmungsvorbehalt zustehen könnte. Jedem sein eigener Rettungsschirm: http://zeitdiebe-magazin.de/wp-conte...mZeitdiebe.gif 11 |
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| AW: kunst auf grund Zitat:
Für den Regenschirmfall bedeutet das Urteil "nur", daß ein Regenschirm mit einem Originalkunstdruck beklebt und weiterverkauft werden darf, ohne daß der Künstler/Rechteinhaber sich gegen diese Weiternutzung seines Kunstwerks wenden könnte - sofern es durch das Aufkleben auf den Schirm nicht entstellt würde. 11 |
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| AW: kunst auf grund In beiden Fällen werden legal erworbene Gestände für "unheilige" Zwecke, d.h. für Zwecke die potentiellen Rechteinhabern nicht gefallen könnten, verwendet und dann weiterverkauft. Meine Logik ist: Wenn eine solcher Weiterverkauf nach Zweckentfremdung sogar bei Kunstdrucken hingemommen werden muss, sollte dies doch bei Regenschirmen erst recht der Fall sein. Aber sicher ist das natürlich nicht. MfG |
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