Dies ist eine Diskussion zu Kommerzielle Verwendung von Flaggen innerhalb des Forums Urheberrecht
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| Kommerzielle Verwendung von Flaggen Laut Wikipedia heißt es Deutschland: Zitat:
Zitat:
MfG MasterChristian |
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| AW: Kommerzielle Verwendung von Flaggen Die Antwort findet man, wenn man "gemeinfrei" suchmaschinelt. Die genannten Einschränken betreffen die Verwendung von Flaggen als Hoheitszeichen. Eine Standarte an deinen Roller darfst du zwar anbringen, aber nicht den Eindruck erwecken, du wärst im Auftrag der Bundesrepublik unterwegs die der BuPrä. Bei einem Spiel sehe ich die Gefahr nicht, da das ja klar fiktiv ist - und sich nicht als die offizielle DVD der Bundesregierung ausgibt. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Kommerzielle Verwendung von Flaggen Vielen Dank für die Antwort! MfG MasterChristian |
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| AW: Kommerzielle Verwendung von Flaggen Man darf Flaggen und Hoheitsabzeichen nicht als Markenzeichen eintragen lassen, aber als Ländersymbole in einem Spiel können sie durchaus verwendet werden. |
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| AW: Kommerzielle Verwendung von Flaggen Und man beachte außerdem: § 125 OWiG Benutzen des Roten Kreuzes oder des Schweizer Wappens (1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt das Wahrzeichen des roten Kreuzes auf weißem Grund oder die Bezeichnung "Rotes Kreuz" oder "Genfer Kreuz" benutzt. (2) Ordnungswidrig handelt auch, wer unbefugt das Wappen der Schweizerischen Eidgenossenschaft benutzt. (3) Den in den Absätzen 1 und 2 genannten Wahrzeichen, Bezeichnungen und Wappen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind. (4) Die Absätze 1 und 3 gelten für solche Wahrzeichen oder Bezeichnungen entsprechend, die nach Völkerrecht dem Wahrzeichen des roten Kreuzes auf weißem Grund oder der Bezeichnung "Rotes Kreuz" gleichstehen. (5) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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