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Kommerzielle Verwendung von Flaggen

Dies ist eine Diskussion zu Kommerzielle Verwendung von Flaggen innerhalb des Forums Urheberrecht

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Alt 20.07.2011, 11:41
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Kommerzielle Verwendung von Flaggen

Mal angenommen man programmiert ein kommerzielles Politisches Spiel für den Computer und will hierfür die Flaggen von Deutschland und Österreich, sowie deren Bundesländer verwenden. Ist dies ohne weiteres erlaubt?

Laut Wikipedia heißt es

Deutschland:
Zitat:
Dieses Bild stellt die Flagge einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Flaggen gemeinfrei ("public domain"). Flaggen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt, und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.
Österreich:
Zitat:
Dieses Werk ist gemäß dem Österreichischen Urheberrechtsgesetz gemeinfrei, da es Teil eines durch die Österreichische Bundesregierung oder einer Landesbehörde veröffentlichen Gesetzes, Verordnung oder offiziellen Dekrets ist, oder weil dieses Werk von vorwiegend offizieller Verwendung ist. (§7 UrhG)
Wie sieht die oben genannte Gesetzliche Beschränkung aus, leider ist es schwierig zu diesem Thema eine konkrette Antwort zu bekommen.

MfG MasterChristian
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Alt 20.07.2011, 18:29
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AW: Kommerzielle Verwendung von Flaggen

Die Antwort findet man, wenn man "gemeinfrei" suchmaschinelt.

Die genannten Einschränken betreffen die Verwendung von Flaggen als Hoheitszeichen. Eine Standarte an deinen Roller darfst du zwar anbringen, aber nicht den Eindruck erwecken, du wärst im Auftrag der Bundesrepublik unterwegs die der BuPrä.

Bei einem Spiel sehe ich die Gefahr nicht, da das ja klar fiktiv ist - und sich nicht als die offizielle DVD der Bundesregierung ausgibt.

Gruß aus Berlin, Gerd
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Alt 22.07.2011, 11:23
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AW: Kommerzielle Verwendung von Flaggen

Vielen Dank für die Antwort!

MfG MasterChristian
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Alt 22.07.2011, 13:58
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AW: Kommerzielle Verwendung von Flaggen

Man darf Flaggen und Hoheitsabzeichen nicht als Markenzeichen eintragen lassen, aber als Ländersymbole in einem Spiel können sie durchaus verwendet werden.
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  #5 (permalink)  
Alt 25.07.2011, 21:09
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AW: Kommerzielle Verwendung von Flaggen

Und man beachte außerdem:

§ 125 OWiG

Benutzen des Roten Kreuzes oder des Schweizer Wappens


(1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt das Wahrzeichen des roten Kreuzes auf weißem Grund oder die Bezeichnung "Rotes Kreuz" oder "Genfer Kreuz" benutzt.

(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer unbefugt das Wappen der Schweizerischen Eidgenossenschaft benutzt.

(3) Den in den Absätzen 1 und 2 genannten Wahrzeichen, Bezeichnungen und Wappen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(4) Die Absätze 1 und 3 gelten für solche Wahrzeichen oder Bezeichnungen entsprechend, die nach Völkerrecht dem Wahrzeichen des roten Kreuzes auf weißem Grund oder der Bezeichnung "Rotes Kreuz" gleichstehen.

(5) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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