Dies ist eine Diskussion zu Kneipenmusik innerhalb des Forums Urheberrecht
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| Kneipenmusik Bezahlt wird nichts, Eintritt wird nicht erhoben. Müssen sich die drei Kumpels und der Wirt Sorgen darüber machen, dass sie keine GEMA-Gebühren abführen? Ich danke den Experten im vorab für eine kurze Antwort. |
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| AW: Kneipenmusik Drei Freunde und sieben enge Kumpels im Publikum und ein Wirt - das geht gerade so gut, selbst wenn der Wirt nicht zu den engsten Freunden des Freudeskreises zählt: Zitat:
Zuständig für die Übersendung der Liederliste an die GEMA ist der Veranstalter, also der Wirt oder die Sänger oder ein Manager, je nach Lage. Gruß aus Berlin, Gerd
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