Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Kneipenmusik

Dies ist eine Diskussion zu Kneipenmusik innerhalb des Forums Urheberrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 23.01.2011, 13:53
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Aug 2008
Beiträge: 21
Keine Wertung, trinitatis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, trinitatis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, trinitatis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, trinitatis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, trinitatis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, trinitatis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, trinitatis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, trinitatis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, trinitatis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, trinitatis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Kneipenmusik

Drei Freunde treffen sich seit einiger Zeit alle vier Wochen in einer Kneipe und spielen einige Stunden akustische Gitarre und singen dazu (breites Spektrum alter Rock-Songs; Programm wird vorher nicht geplant). Das ist bei den Gästen so gut angekommen, dass der Wirt den Termin inzwischen vorher ankündigt.
Bezahlt wird nichts, Eintritt wird nicht erhoben.
Müssen sich die drei Kumpels und der Wirt Sorgen darüber machen, dass sie keine GEMA-Gebühren abführen?
Ich danke den Experten im vorab für eine kurze Antwort.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 24.01.2011, 03:50
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.532
96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)  
AW: Kneipenmusik

Drei Freunde und sieben enge Kumpels im Publikum und ein Wirt - das geht gerade so gut, selbst wenn der Wirt nicht zu den engsten Freunden des Freudeskreises zählt:
Zitat:
UrHG § 15 Allgemeines
(2) Der Urheber hat ferner das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe). Das Recht der öffentlichen Wiedergabe umfasst insbesondere
1.
das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht (§ 19),
2.
das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a),
(...)
(3) Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.
Der Wirt als einziger Fremder ginge also gerade noch so in Ordnung. Bei mehr Fremden (geladene oder zufällige Gäste, mit oder ohne Eintrittsgeld) aber ist der Urheber des vorgetragenen Liedes vorher zu fragen bzw. hinterher die GEMA zu benachrichtigen, falls der Urheber da Mitglied ist.

Zuständig für die Übersendung der Liederliste an die GEMA ist der Veranstalter, also der Wirt oder die Sänger oder ein Manager, je nach Lage.

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht






Lexikon

Gesetze

Anwälte für Urheberrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN