Dies ist eine Diskussion zu Kann man ein Buch mit abgelaufenem Copyright veröffentlichen? innerhalb des Forums Urheberrecht
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| Die Privatperson veröffentlicht das Buch nicht als Eigenwerk, sondern bringt privat eine neue Ausgabe heraus. Ist die Privatperson dazu berechtigt, oder existieren Gesetze, die derartige private Drucke untersagen? |
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| AW: Kann man ein Buch mit abgelaufenem Copyright veröffentlichen? ich wüßte nicht, was dagegen sprechen könnte... auf "mein kampf" warten auch schon viele. |
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| AW: Kann man ein Buch mit abgelaufenem Copyright veröffentlichen? Ich würde Copyright eher mit Verwertungsrecht übersetzen. Das kommt der US-amerikanischen Rechtslage am nächsten. Kopierrecht? Stilistisch auf einer Stufe mit "expliziten Inhalten" und "stehenden Ovationen". |
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| AW: Kann man ein Buch mit abgelaufenem Copyright veröffentlichen? Zitat:
"§ 64 Allgemeines Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers." "§ 69 Berechnung der Fristen Die Fristen dieses Abschnitts beginnen mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem das für den Beginn der Frist maßgebende Ereignis eingetreten ist." Trifft beides zu, kann man mit dem Text des Autors machen, was man will. Aber aufgepasst: Viele Bücher sind in einer späteren Bearbeitung auf dem Markt. Dann hat der spätere Bearbeiter meist eigene Urheberrechte an dieser Version des Werkes erworben. Und dessen Erben können dann 70 Jahre bis nach dessen Tod bestimmen, was mit dem (bearbeiteten) Werk geschieht. Siehe den Steit um das Werk von Karl May und dessen Verleger und teilweise Bearbeiter, GM Schmidt. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Kann man ein Buch mit abgelaufenem Copyright veröffentlichen? Zitat:
Und auch dann kucke man, ob man das Original von 1859 erwischt hat. Und nicht eine Neubearbeitung durch einen Autor, der noch keine 70+ Jahre tot ist. Gruß aus Berlin, Gerd PS. Meine Rechnung stimmt nur grob, da es Übergangsgesetze mit Übergangsfristen gab vor ca. 30 Jahren. Daraus könnte sich etwas anderes ergeben.
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